Die Vergleichung.
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Rechnung auf besonderen Verrechnungskonten (Preisdifferenzkonten, Abtrennung der Finanz
gewinne oder -Verluste, der Verluste durch Unterbeschäftigung) verbucht werden. Der Vorteil
der Übereinstimmung zwischen beiden Rechnungen wird somit vielfach durch eine erhebliche
Komplizierung der Buchhaltung erkauft.
Einfacher ist die statistische Durchführung der kurzfristigen Rechnung neben der Buch
haltung, weil in diesem Falle die Monatsrechnung völlig den individuellen Bedürfnissen des
Betriebs angepaßt werden kann, ohne auf etwaigeAbweichungen der Erfassung und Bewertung,
sowie auf die Pfenniggenauigkeit der Buchhaltung Rücksicht nehmen zu müssen. Allerdings
wird in größeren Betrieben in der Regel die kurzfristige Rechnung trotz aller Schwerfälligkeit
und Verwiokeltheit doch mit der Buchhaltung verbunden, da das Bedürfnis der Kontroll-
fähigkeit alle anderen Bedenken über wiegt. Doch wird dann die Buchhaltung in erster Linie
von den Zwecken der kurzfristigen Rechnung beherrscht und nach deren Erfordernissen
gestaltet.
Die Leistungsfähigkeit der kurzfristigen Erfolgsrechnung ist aus theoretischen
und praktischen Gründen beschränkt. Theoretisch sind der Herausstellung von
echten Betriebs- und Teilbetriebserfolgen dadurch Grenzen gezogen, daß eine ein
wandfreie Trennung weder von Aufwendungen noch von Leistungen nach betrieb
lichen und außerbetrieblichen Einflüssen möglich ist. Zwar kann man die Wir
kungen von Preisveränderungen und Beschäftigungsgradschwankungen ausson
dern, ohne jedoch — wenigstens kurzfristig -— feststellen zu können, ob diese
Wirkungen durch die Betriebsgebarung oder durch außerbetriebliche Ursachen
hervorgerufen worden sind. Die praktischen Grenzen der Verfeinerung der kurz
fristigen Rechnung sind durch die Kosten des Rechnungswesens im allgemeinen
noch wesentlich enger gezogen, als es die Theorie zuläßt.
IY. Die Vergleichung.
1. Wesen und Bedeutung. Vergleichung besagt, daß Tatbestände des Betriebes,
sei es seiner Einrichtungen oder seines Ablaufes, verglichen werden. Die Vorgänge
können so sein, daß verschiedene Tatbestände im gleichen Zeitpunkt oder der
gleiche Tatbestand zu verschiedenen Zeitpunkten verglichen werden. Die Tat
bestände können in Mengen oder in Geld oder in Mengen und Geld ausgedrückt
sein. Die Vergleichung kann sich auf einen einheitlichen, in sich geschlossenen
Betrieb beschränken oder verschiedene Teile (Teilbetriebe) desselben Betriebes
oder endlich verschiedene Betriebe und Teile dieser Betriebe umfassen. Im
letzteren Fall spricht man vom eigentlichen Betriebsvergleich, der voraussetzt, daß
die betreffenden Betriebe die Vergleiohstatbestände zur Verfügung stellen. Das
ist leichter möglich, wenn die verschiedenen Betriebe unter einheitlicher wirt
schaftlicher Führung stehen (Konzerne und Trusts). Die Vergleichung, die sich
innerhalb desselben Betriebes abspielt, wird auch als interner Betriebsvergleich
bezeichnet. (Wir wollen von Betriebsvergleich sprechen, wenn es sich um die Ver
gleichung von Betrieb zu Betrieb handelt; sofern Tatbestände desselben Betriebes
verglichen werden, sprechen wir von Vergleichung.)
Ferner sind die Möglichkeiten der Auswahl unter den zu vergleichenden Tat
beständen sehr groß: es kann sowohl die Wirtschaftlichkeit einer einzelnen Ma
schinenanlage durch Feststellung der technischen oder thermischen Wirkungsgrade
unter verschiedenen Belastungen oder bei verschiedenen sonstigen Vorbedingungen,
wie etwa Tourenzahl, Brennstoffart, bestimmt werden oder es können Leistungen
von Maschinen und Menschen, bezogen auf eine bestimmt festgelegte Einheit
(Gewicht, Fläche, Stück) berechnet werden. Durch Einführung von Preisen ent
stehen Kosten- und Preisvergleiche, die wieder auf verschiedene Tatbestände be
zogen werden können, so z. B. auf die Zahl der Beschäftigten, die Zahl der Arbeits
mittel, die Leistung von Menschen und Maschinen usw.
Die Vergleichung unterscheidet sich von der Rechnung (s. III) dadurch, daß
die Rechnung Tatbestände (Vorgänge) ermitteln oder feststellen will. So ist die