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Die Wirtschaftlichkeit.
Buchhaltung eine Rechnung: sie schreibt die Geschäftsvorfälle nach Menge und
Wert (in Ziffern) auf zu dem Zweck, über den Verbleib und das schließlich^ Er
gebnis Aufschluß zu geben. Mit Hilfe der Jahresbilanz (und der Inventur) er
mittelt die Buchhaltung den Gewinn; in der Gewinn- und Verlustrechnung werden
die einzelnen Aufwendungen (Verluste) und Erträge (Gewinne) gegenübergestellt.
Immer liegt eine Rechnung vor. Und doch dienen die Buchhaltung und die Bilanz
(Gewinn- und Verlustrechnung) der Vergleichung, wenn die Feststellungen und
errechneten Ergebnisse mit ähnlichen oder früheren Rechnungen in Beziehung
gesetzt werden. Ja, man kann sagen, daß in vielen Fällen die Ergebnisse der
Rechnung in Buchhaltung und Bilanz erst verständlich oder brauchbar werden,
wenn die Vergleichung in dieser oder jener Weise vorgenommen wird.
Die Ausführungen in III bieten dazu zahlreiche Beispiele:
Bei der Vornahme des Jahresabschlusses werden die Inventurergebnisse mit den konten
mäßigen Beständen verglichen; die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bedeuten ein
Vergleichen des Vermögens mit den Schulden, der Erträge mit den Aufwendungen; ebenso
bedeutet das Saldo-Ziehen ein Vergleichen der Belastungen mit den Entlastungen eines
Kontos.
Dasselbe gilt von der Kostenrechnung. Wiederholt ist auch hier von der Vergleichung die
Rede gewesen: Vergleichung der Nach- mit der Vorrechnung, der für die Kostenstellen an
fallenden Kosten mit denen anderer Kostenstellen oder mit früheren Kosten derselben
Kostenstelle, der tatsächlichen Kosten der Kostenstellen mit den planmäßig vorgegebenen
Kosten.
Man sieht: soweit es sich um die Wirtschaftliohkeitsmessung und -prüfung
handelt, kommen auch die Rechnungen (III) nicht ohne die Vergleichung aus.
Insbesondere ist dies der Fall bei der kurzfristigen Erfolgsrechnung, wenn diese
die Ergebnisse von Monat zu Monat oder mit den entsprechenden Monaten der
Vorjahre in Beziehung setzt. Wir können somit sagen, daß die Vergleichung ein
unentbehrliches Mittel der Wirtsohaftlichkeitsmessung ist.
Die rechnerischen Ergebnisse der Buchhaltung, Bilanz, Kostenrechnung und
kurzfristigen Erfolgsrechnung stellen wichtige, doch nicht die einzigen oder aus
reichende Tatbestände zur Verfügung. Für die Wirtschaftlichkeit sind noch
zahlreiche andere Tatbestände von Bedeutung, die durch Vergleichung beurteilt
und gewertet werden können und müssen. Diese Aufgabe übernimmt die Sta
tistik, hier die Betriebsstatistik (zum Unterschied von der sonstigen Staats- und
Wirtschaftsstatistik). Der eigentliche Zweck der Statistik ist die Vergleichung.
Um diesen Zweck zu erreichen, ist die Statistik vielfach gezwungen, Tatbestände
ziffernmäßig zu ermitteln und zusammenzustellen; sie tut dies aber nur, um durch
die (statistischen) Zusammenstellungen die Möglichkeit der Vergleichung zu bieten.
Zur Erleichterung dieser Vergleichung bedient sie sich verschiedener Mittel: Ver-
hältnisziffem, Indizes, Durchschnittsziffern usw.
Für die Betriebsstatistik ist nun wesentlich, daß sie die Tatbestände der oben
genannten Rechnungen, die ja auch Ziffern feststellen und ermitteln, zur Ver
gleichung übernimmt, indem sie sie, wenn es erforderlich ist, einer besonderen
Gliederung und Zusammenfassung unterwirft. Doch auch die Rechnungen, wie
vor allem die Buchhaltung, liefern durch die Art ihrer ziffernmäßigen Festhaltung
der Tatbestände statistische Zusammenstellungen, die unverarbeitet für die Ver
gleichung verwendet werden können. So bilden z.B. die täglichen, wöchentlichen
oder monatlichen Übertragungen aus dem Sammelj ournal der (deutschen) doppelten
Buchhaltung die Tages-, Wochen- und Monatsumsätze auf den betreffenden
Konten, die die Entwicklungen in diesen Zeiträumen widerspiegeln, aber auch mit
denen früherer Zeitabschnitte verglichen werden können. In kleineren Betrieben
ist es möglich und kann es durchaus zweckmäßig sein, die Hauptbuchkonten unter
dem Gesichtspunkt des statistischen Zweckes (Vergleichung) einzurichten, so
wenn z.B. das Unkostenkonto nach den einzelnen Arten der Aufwendungen auf