Die Vergleichung.
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rechtliche Selbständigkeit braucht nicht unbedingt vorhanden zu sein; ausschlag
gebend ist immer das Maß an Verfügungsfreiheit für die oberste Leitung des
Betriebes. So kann ein Betriebsvergleich sehr wohl durchgeführt werden zwischen
weitestgehend selbständigen Zweigbetrieben eines Trusts; auf der anderen Seite
kann eine Vergleichung zwischen Konzerngesellschaften eines straff und voll
kommen zentral geführten Konzerns nicht als Betriebsvergleich bezeichnet wer
den, da eine selbständige Leitung der Einzelbetriebe nicht vorhanden ist.
Der Betriebsvergleich soll also Betriebe gegenüberstellen, die durch selbstän
dige Führung in ihrem Aufbau, in ihrer Kapitalausstattung, in ihrer Betriebs
gestaltung (Kosten, Verfahren usw.) ihre eigenen Wege gegangen sind. Das Er
gebnis des Betriebsvergleichs muß also zunächst die Feststellung sein, inwieweit
die betrachteten Betriebe Gemeinsamkeiten aufweisen oder welche anderen Wege
zur Erreichung des Zieles: wirtschaftlichste Erstellung und Verteilung von Gü
tern eingeschlagen wurden. Schon die Erkenntnis der Verschiedenheiten kann
für den einzelnen Betrieb sehr aufschlußreich sein: der Blick wird geweckt, An
regungen für eigene Umstellungen und Änderungen des Betriebsaufbaus werden
gegeben. Als ziffernmäßiger Wert kann hierbei jedoch nur eine Größe inter
essieren; die Rentabilität der gesamten Unternehmung. Die Teilziffern des Be
triebs (Kosten, Wirkungsgrade usw.) haben nur einen bedingten Vergleichs wert.
Von größerer Bedeutung ist jedoch die Vergleichung von Betrieben, die einiger
maßen gleiche Wege gegangen sind und deren Aufbau gleichartig ist. Hier können
die innerbetrieblichen Teilzahlen verglichen werden. Der große Wert solcher Ver
gleiche liegt darin, daß die Wirtschaftlichkeit nicht innerhalb des eigenen Betriebs
verglichen wird, wobei die Gefahr besteht, daß die gleichen Fehler immer weiter
mitgeschleppt werden (Schmalenbach: Mitunter wird Schlendrian mit Schlen
drian verglichen), sondern durch die Heranziehung betriebsfremder Ziffern fest
gestellt werden kann, ob die Wirtschaftlichkeit besser oder schlechter ist, insbe
sondere worin die verschiedene Wirtschaftlichkeit begründet liegt und wo der An
satzpunkt für Maßnahmen zum Zwecke der Steigerung der eigenen Wirtschaftlich
keit liegt. Damit werden neue und fruchtbare Gedanken in den Betrieb gebracht,
die Gefahr der Inzucht im Betriebe wird bekämpft (Schnettler).
Als Gegenstand des Vergleichs können alle Werte dienen, die irgendwie vergleichsfähig
sind. So können einfache Ergebnisse der Buchhaltung (Umsätze auf den einzelnen Konten),
der Kostenrechnung (Höhe der fixen Kosten, der Kostenanteile der einzelnen Arbeitsgänge
an den Gesamtkosten eines Erzeugnisses), ferner die Ergebnisse der kurzfristigen Erfolgs-
reohnung (Höhe und Schwankungen des Gewinns, Ertragslage einzelner Abteilungen) dem
Vergleich zugrunde liegen. Weiter können alle Ermittlungen der Betriebsstatistik gegenüber-
gestellt werden, wie wir sie im einzelnen in den vorigen Kapiteln kennengelernt haben: Beschäf -
tigungsstatistik, Absatzstatistik, Unkostenstatistik, Technische Statistik, Finanzstatistik,
Lagerstatistik. Die Zahlen können sich auf Mengen, Werte oder auf Verhältnisse beziehen,
insbesondere können die im vorigen Abschnitt behandelten Kennziffern verglichen werden;
sie sind es ja, die in ihrer klaren Sprache die Verhältnisse des einzelnen Betriebs am besten
kennzeichnen. Aus den Kennziffern mehrerer Betriebe einer Branche kann eine durchschnitt
liche Branohenkennziffer gebildet werden, die eine, weil auf breiterer Grundlage stehend,
bessere Vergleichsmögliohkeit bietet. Weiter kann auch ein Vergleich von Werten vorge
nommen werden, die sich nicht nur auf den Betrieb beziehen, sondern der Unternehmung
zugehörig sind: Ergebnisse der Unternehmungsstatistik (Kapitalhöhe, Kapitalaufgliederung,
Abschreibungen und vor allem der Rentabilität des eigenen oder Gesamtkapitals).
Der Betriebsvergleich ist also im Grunde genommen die Vollendung der
Betriebs-Statistik, indem die zum Wesen der Betriebs-Statistik gehörende Ver
gleichung sich nicht nur auf die innerbetrieblichen Verhältnisse und auf verschie
dene Zeiträume oder Zeitpunkte (Zeitvergleich) beschränkt, sondern indem durch
Heranziehung fremdbetrieblicher Ziffern ein Vergleich gleichzeitiger Abschnitte
oder Umstände möglich wird. Im eigenen Betriebe sind die Vergleichsmöglich
keiten regelmäßig beschränkt, es sei denn, daß, wie in Großbetrieben oder Kon-
Prion, Die Lehre vom Wirtschaftshetrieb. III. 15