Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Der Voranschlag (Budget). 
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geschätzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Im Kreditplan werden alle 
Ausgaben (zur Bezahlung von Rohstoffen, Hilfsstoffen, Löhnen, Steuern usw.) 
den voraussichtlichen Einnahmen (geschätzte Zahlungen der Schuldner, Barver 
käufe) gegenübergestellt und der zu erwartende Bedarf oder Überschuß an flüssi 
gen Mitteln ermittelt. Damit können Liquiditätsschwierigkeiten längere Zeit 
vorausgesehen und entsprechende Gegenmaßnahmen vorbereitet werden. Der 
Finanzvoranschlag nimmt alle außergewöhnlichen Ereignisse innerhalb des Wirt 
schaftsbetriebes, wie Erweiterungen, Neubauten, Rationalisierungsmaßnahmen, 
Beteiligungen u. a. und deren Finanzierung in sich auf, ermittelt so den langfristi 
gen Kapitalbedarf der Unternehmung. Den Abschluß bildet die auf Grund der 
vorgeschalteten Voranschläge aufgestellte geschätzte Bilanz und geschätzte Ge 
winn- und Verlustrechnung. Alle Einzelvoranschläge laufen hier zusammen, um 
das eigentliche Ziel der Unternehmung, den Gewinn, schätzerisch zu ermitteln. 
Man wird naturgemäß versuchen den veranschlagten Zeitabschnitt möglicht 
groß zu wählen, um die Sicht in die Zukunft weit zu gestalten. Die Verhältnisse in 
jedem einzelnen Fall müssen jedoch entscheiden, wie weit eine Veranschlagung 
auf lange Sicht infolge der Unsicherheit der äußeren Umstände ratsam ist. Als 
Mindestabschnitt muß eine Spanne gewählt werden, die zuläßt, daß Schwankun 
gen sich in sich selbst ausgleichen können. Praktisch wird die Frage des Veran 
schlagungsabschnitts auch so gelöst, daß über einen längeren Zeitraum veranschlagt 
wird, jedoch kurzfristige Zwischenahschnitte vorgesehen werden. Am Ende jeden 
Zwischenabsehnitts wird der Gesamtvoranschlag auf Grund der veränderten Ver 
hältnisse einer Nachprüfung und Änderung unterworfen und der Gesamtabschnitt 
um den abgelaufenen Zwischenabschnitt wieder auf den alten Stand gebracht. 
Beispielsweise erstreckt sich der Gesamtvoranschlagsabschnitt auf 6 Monate mit 
monatlicher Unterteilung. Nach Ablauf eines Monats wird der gesamte Vor 
anschlag überprüft und ein neuer Monat angehängt. 
Neben der im obigen dargestellten regelmäßigen Voranscblagsrechnung kommen im Wirt 
schaftsbetrieb noch Sondervoranschläge vor, die unregelmäßig und bei einer besonderen 
Gelegenheit aufgestellt werden. So gibt es: Umsteüungs-, Stillegungs-, Rationalisierungs-, 
Fusions-, Erweiterungsvoranschläge. Ihr Zweck ist, in erster Linie Klarheit über die Aus 
wirkungen der geplanten Maßnahmen zu schaffen und so die Entschlußfassung durch um 
fassende, auf nüchternen Zahlen beruhende Überlegungen vorzubereiten. Im 2. Buche haben 
wir in der Rationalisierungsrechnung (S. 79/82) ein Beispiel einer solchen Sonderrechnung. 
Seinen Wert erhält der Voranschlag durch die Kontrolle. Dazu ist erforder 
lich, daß der Voranschlag nach Verantwortlichkeitsbezirken gegliedert ist. Wer 
den die Voranschlagszahlen nicht eingehalten, so muß die Abweichung von einer 
einzigen, klar erkenntlichen Stelle verantwortet werden. Notwendig ist auch die 
Aufteilung der Voranschlagszahlen bis ins einzelnste, damit der Voranschlag als 
wirksames Mittel der Betriebsanleitung und der Kontrolle der Betriebsgebarung 
dienen kann. 
3. Die Beurteilung. Es wurde schon betont, daß der Gedanke des Voranschlags; 
Führung des Betriebes nach einem festen Plan unter Berücksichtigung aller er 
faßbaren Umstände nichts Neues ist. In den Wirtschaftsbetrieben wurde schon 
immer planmäßig gewirtschaftet, wie die Planmäßigkeit ein unlösbarer Bestand 
teil alles Wirtsohaftens ist. Neu ist lediglich die Aufmachung dieser planmäßigen 
Betriebsführung: in schriftlicher Form, umfassend und folgerichtig. Seither hatte 
sich der Unternehmer in weitgehender Weise auf sein sog. „Fingerspitzengefühl“ 
verlassen, hatte er unwillkürlich aus dem gefühlsmäßigen Erfassen der Gegeben 
heiten heraus die entscheidenden Maßnahmen getroffen, glaubte er die Wirt 
schaftlichkeit durch rein nachhinkende Kontrollen überwachen zu können. Es 
war dies möglich in Wirtschaftsbetrieben kleineren Umfangs und in einer geruh 
sameren Wirtschaftsverfassung. In den Jahren nach dem Weltkrieg hat sich der
	        
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