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Die Menschen im Betrieb.
Anhang: Die Deutsche Arbeitsfront. Die starre Vertretung des persönlichen
Vorteils, welche aus dem Satz vom freien Willen des Einzelnen entstanden war,
hatte im Laufe der Zeit jene Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber hervorgerufen,
die die Wahrung „ihrer berechtigten Interessen“ zum Ziele hatten:
Die Gewerkschaften der Arbeiter und Angestellten und die Arbeitgeberverbände.
Durch diese Verbände, deren wesentliche Ziele in der Erkämpfung besserer Arbeitsbedingungen
einerseits und in der Abwehr gegen diese Forderungen, die
(tatsächlich oder vermeintlich) die wirtschaftliche Tragfähigkeit überschritten,
andererseits lagen, war in die Betriebe der Klassenkampf hineingetragen worden.
Er untergrub im Laufe der Zeit jede Möglichkeit vertrauensvoller Zusammenarbeit,
die gerade in den immer stärker aufgeteilten und gegliederten Großbetrieben
notwendiger denn je war.
Zur Überwindung dieses, die gemeinsame Arbeit störenden Kampfes zwischen
dem Unternehmer und seinen Mitarbeitern wurden kurze Zeit nach der Machtergreifung
durch die NSDAP, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgelöst
und an ihre Stelle eine Vereinigung aller schaffenden Deutschen der Stirn
und Paust, „Die Deutsche Arbeitsfront“, gesetzt.
Alle Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaften, Angestellten- und Unternehmerverbände
wurden in ihr als gleichberechtigte Mitglieder zusammengeschlossen
(§ X der VO. vom 24. Oktober 1934); außerdem können ihr gesetzlich anerkannte
ständische Organisationen korporativ angehören.
Bedeutsamer jedoch als dieser bloße Zusammenschluß der sich ehedem bekämpfenden
Gruppen sind die Ziele und Aufgaben, die von der Deutschen Arbeitsfront
zu verfolgen und zu lösen sind. Das große Ziel liegt in der Bildung einer
wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. Jeder einzelne
soll seinen Platz in der Wirtschaft in einer solchen geistigen und körperlichen Verfassung
einnehmen, daß er zu höchster Leistung befähigt ist und damit der größte
Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet wird (§ 2). Durch Förderung des
Verständnisses für die Lage und die Möglichkeiten der Betriebe sowie für die berechtigten
Ansprüche der Gefolgschaft auf beiden Seiten soll der Arbeitsffieden
gesichert und ein Ausgleich zwischen allen Beteiligten nach nationalsozialistischen
Grundsätzen gefunden werden.
Ausdrücklich wird für diesen Ausgleich der Deutschen Arbeitsfront das ausschließliche
Vertretungsrecht zuerkannt (§ 7); zu diesem Zweck hat sie überall
Rechtsberatungsstellen eingerichtet, welche nach der Neufassung des Arbeitsgerichtsgesetzes
bei der Vertretung — vor allem im untersten Rechtszug — xnitwirken.
Sie ist ferner die Trägerin der NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude,
welche eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit zum Ziele hat und der im Amt für
Schönheit der Arbeit die Bestrebungen nach Verbesserung und Ausgestaltung
der Arbeitsplätze und Arbeitsräume unterstellt sind. Endlich hat sie Sorge zu
tragen für die Berufsschulung und führt ferner unter Übernahme des gesamten
Vermögens die von den früheren Verbänden geschaffenen Schutz- und Selbsthilfeeinrichtungen
fort, vor allem die Versicherungen und Unterstützungen (§ 8
u. 9).
Mit der Aufzählung dieser wesentlichen Ziele und Aufgaben der Deutschen
Arbeitsfront ergibt sich — wie auch mehrfache Äußerungen ihres Leiters Dr. Ley
bezeugen —, daß es vorwiegend soziale Erziehungsarbeit ist, welche geleistet werden
soll. Die eigentliche Festlegung der Arbeitsbedingungen erfolgt nunmehr bei
den durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vorgesehenen staatlichen
Stellen, den Treuhändern der Arbeit (vgl. B V). Bei dieser Aufgabe wirken die
Stellen der Deutschen Arbeitsfront allerdings mittelbar mit, indem sie durch Aufklärung
und erzieherische Einrichtungen die einzelnen Streitfälle oder Meinungs-