Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

Anhang:  Die  Deutsche  Arbeitsfront.  Die  starre  Vertretung  des  persönlichen
Vorteils,  welche  aus  dem  Satz  vom  freien  Willen  des  Einzelnen  entstanden  war,
hatte  im  Laufe  der  Zeit  jene  Verbände  der  Arbeitnehmer  und  Arbeitgeber  hervorgerufen, ­
  die  die  Wahrung  „ihrer  berechtigten  Interessen“  zum  Ziele  hatten:
Die  Gewerkschaften  der  Arbeiter  und  Angestellten  und  die  Arbeitgeberverbände.
Durch  diese  Verbände,  deren  wesentliche  Ziele  in  der  Erkämpfung  besserer  Arbeitsbedingungen ­
  einerseits  und  in  der  Abwehr  gegen  diese  Forderungen,  die
(tatsächlich  oder  vermeintlich)  die  wirtschaftliche  Tragfähigkeit  überschritten,
andererseits  lagen,  war  in  die  Betriebe  der  Klassenkampf  hineingetragen  worden.
Er  untergrub  im  Laufe  der  Zeit  jede  Möglichkeit  vertrauensvoller  Zusammenarbeit, ­
  die  gerade  in  den  immer  stärker  aufgeteilten  und  gegliederten  Großbetrieben ­
  notwendiger  denn  je  war.
Zur  Überwindung  dieses,  die  gemeinsame  Arbeit  störenden  Kampfes  zwischen
dem  Unternehmer  und  seinen  Mitarbeitern  wurden  kurze  Zeit  nach  der  Machtergreifung ­
  durch  die  NSDAP,  die  Gewerkschaften  und  Arbeitgeberverbände  aufgelöst ­
  und  an  ihre  Stelle  eine  Vereinigung  aller  schaffenden  Deutschen  der  Stirn
und  Paust,  „Die  Deutsche  Arbeitsfront“,  gesetzt.
Alle  Angehörigen  der  ehemaligen  Gewerkschaften,  Angestellten-  und  Unternehmerverbände ­
  wurden  in  ihr  als  gleichberechtigte  Mitglieder  zusammengeschlossen ­
  (§  X  der  VO.  vom  24.  Oktober  1934);  außerdem  können  ihr  gesetzlich  anerkannte
ständische  Organisationen  korporativ  angehören.
Bedeutsamer  jedoch  als  dieser  bloße  Zusammenschluß  der  sich  ehedem  bekämpfenden ­
  Gruppen  sind  die  Ziele  und  Aufgaben,  die  von  der  Deutschen  Arbeitsfront ­
  zu  verfolgen  und  zu  lösen  sind.  Das  große  Ziel  liegt  in  der  Bildung  einer
wirklichen  Volks-  und  Leistungsgemeinschaft  aller  Deutschen.  Jeder  einzelne
soll  seinen  Platz  in  der  Wirtschaft  in  einer  solchen  geistigen  und  körperlichen  Verfassung ­
  einnehmen,  daß  er  zu  höchster  Leistung  befähigt  ist  und  damit  der  größte
Nutzen  für  die  Volksgemeinschaft  gewährleistet  wird  (§  2).  Durch  Förderung  des
Verständnisses  für  die  Lage  und  die  Möglichkeiten  der  Betriebe  sowie  für  die  berechtigten ­
  Ansprüche  der  Gefolgschaft  auf  beiden  Seiten  soll  der  Arbeitsffieden
gesichert  und  ein  Ausgleich  zwischen  allen  Beteiligten  nach  nationalsozialistischen
Grundsätzen  gefunden  werden.
Ausdrücklich  wird  für  diesen  Ausgleich  der  Deutschen  Arbeitsfront  das  ausschließliche ­
  Vertretungsrecht  zuerkannt  (§  7);  zu  diesem  Zweck  hat  sie  überall
Rechtsberatungsstellen  eingerichtet,  welche  nach  der  Neufassung  des  Arbeitsgerichtsgesetzes ­
  bei  der  Vertretung  —  vor  allem  im  untersten  Rechtszug  —  xnitwirken.
  Sie  ist  ferner  die  Trägerin  der  NS.-Gemeinschaft  Kraft  durch  Freude,
welche  eine  sinnvolle  Gestaltung  der  Freizeit  zum  Ziele  hat  und  der  im  Amt  für
Schönheit  der  Arbeit  die  Bestrebungen  nach  Verbesserung  und  Ausgestaltung
der  Arbeitsplätze  und  Arbeitsräume  unterstellt  sind.  Endlich  hat  sie  Sorge  zu
tragen  für  die  Berufsschulung  und  führt  ferner  unter  Übernahme  des  gesamten
Vermögens  die  von  den  früheren  Verbänden  geschaffenen  Schutz-  und  Selbsthilfeeinrichtungen ­
  fort,  vor  allem  die  Versicherungen  und  Unterstützungen  (§  8
u.  9).
Mit  der  Aufzählung  dieser  wesentlichen  Ziele  und  Aufgaben  der  Deutschen
Arbeitsfront  ergibt  sich  —  wie  auch  mehrfache  Äußerungen  ihres  Leiters  Dr.  Ley
bezeugen  —,  daß  es  vorwiegend  soziale  Erziehungsarbeit  ist,  welche  geleistet  werden ­
  soll.  Die  eigentliche  Festlegung  der  Arbeitsbedingungen  erfolgt  nunmehr  bei
den  durch  das  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit  vorgesehenen  staatlichen
Stellen,  den  Treuhändern  der  Arbeit  (vgl.  B  V).  Bei  dieser  Aufgabe  wirken  die
Stellen  der  Deutschen  Arbeitsfront  allerdings  mittelbar  mit,  indem  sie  durch  Aufklärung ­
  und  erzieherische  Einrichtungen  die  einzelnen  Streitfälle  oder  Meinungs-
            
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