Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Das  Entgelt.

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weder  allgemein  möglich  noch  einfach  ist.  Sehr  häufig  ist  die  Anwendung  des
reinen  Zeitlohns  nicht  nur  die  billigere  Art  der  Entlohnung,  sondern  sie  hat  auch
den  Vorteil,  daß  die  beim  Stücklohn  immer  notwendige  scharfe  Gütekontrolle
des  fertigen  Stückes  ganz  oder  doch  teilweise  in  Fortfall  kommen  kann.  Es  kommt
hinzu,  daß  vielfach  die  Arbeit  mehr  oder  minder  unabhängig  von  dem  Arbeitenden
seihst  vor  sich  geht  wie  z.  B.  in  Betrieben  mit  apparativer  oder  vollautomatischer
Fertigung,  wo  die  Arbeit  in  der  Wartung  und  Bedienung  der  Maschinen  und
Apparate  besteht.  In  der  Fließfertigung  wird  daher  die  Zahlung  von  Stücklöhnen
überflüssig,  ja  widersinnig,  da  der  Arbeitstakt  entweder  durch  die  Geschwindigkeit ­
  des  Bandes  zwangsläufig  geregelt  wird,  oder  aber  doch  die  Arbeitsgeschwindigkeit ­
  des  einzelnen  durch  die  Leistungen  der  Vor-  oder  Nachmänner  mitbestimmt ­
  ist.  Hier  ist  jedoch  wieder,  durch  die  Zusammenarbeit  bedingt,  eine  besonders ­
  gute  Auslese  der  Arbeiter  notwendig,  da  die  Gesamtleistung  von  der
Leistung  des  schlechtesten  Arbeiters  abhängt.  Nicht  der  Einzelanreiz  zur  Höchstleistung, ­
  sondern  die  gleichmäßige  allseitige  Höchstleistung  einer  zusammenarbeitenden ­
  Arbeitsgruppe  muß  hier  das  Ziel  sein.
Die  Koppelung  der  Leistung  mit  dem  Entgelt  ist  in  diesem  Falle  also  nur
durch  die  Festlegung  der  Lohnsumme  für  die  Leistung  der  ganzen  Gruppe  möglich: ­
  der  Gruppenlohn.  Dieser  wird  entweder  im  gleichen  Verhältnis  an  alle  Angehörige ­
  der  Gruppe  gezahlt  oder  aber  auf  Grund  der  Arbeitszeit  und  eines  Leistungskoeffizienten ­
  nach  der  Mischungsrechnung  ermittelt.  Neben  der  Fließfertigung ­
  sind  weite  Gebiete,  vor  allem  im  Bergbau  (Gedinge),  beim  Zusammenbau ­
  allgemein  (Hochbau,  Maschinenbau)  und  im  Transportwesen  dieser  Lohnart ­
  zugänglich.
Eine  Zusammenstellung  der  Vor-  und  Nachteile  der  Zeit-  und  Stücklöhne  ergibt,  daß
beim  Stücklohn  ein  dauernder  Anreiz  zur  Hergabe  hoher  Leistungen  und  damit  gewisse  Vereinfachungen ­
  der  Beaufsichtigung  während  der  Arbeit,  daneben  aber  auch  vereinfachte  Abrechnung ­
  erzielt  wird;  außerdem  ist  die  Vor-  und  Nachrechnung  der  Kosten  erleichtert,  wobei
man  sich  jedoch  darüber  klar  sein  muß,  daß  die  oben  geschilderten  Vorarbeiten,  die  oft
schwierig  und  zeitraubend  sind,  im  Grunde  nur  diese  Arbeiten  —  verfeinert  und  gewissenhafter ­
  —  vorwegnehmen.  Für  den  Betrieb  bedeuten  die  Stücklöhne  eine  sichere  Kenntnis  der
Lohnkosten,  daneben  auch  die  Abwälzung  gewisser  Risiken,  die  in  Leerarbeit,  Materialfehlern,
Werkzeugbruch  oder  Witterungseinflüssen  bestehen  können.  Gerade  diese  Tatsache  hat  sich
bald  als  schwerer  Nachteil  des  Stücklohns  herausgestellt,  da  ja  für  den  Arbeiter  diese  Risiken,
soweit  sie  von  ihm  nicht  verschuldet  waren,  ungerecht  und  untragbar  sind,  es  sei  denn,  daß
sie  in  der  Höhe  des  Stücklohns  berücksichtigt  sind,  was  wiederum  fast  unmöglich  ist;  aber
selbst  bei  einem  Verschulden  verbietet  die  Höhe  der  Schäden  oft  eine  Überwälzung  auf  die
Arbeiter.  Die  entscheidenden  Schwächen  der  Stüokentlohnung  liegen  einmal  in  der  Schwierigkeit ­
  der  richtigen  Festsetzung  und  ferner  in  dem  Anreiz,  aus  Gründen  der  Zeitersparnis  weniger
achtsam  bei  der  Bedienung  und  Wartung  der  Maschinen  und  Werkzeuge  und  weniger  sorgfältig
im  Hinblick  auf  die  Güteanforderungen  zu  sein;  auch  führt  leicht  ein  zeitweiliger  Arbeitsmangel ­
  zu  erhöhten  Unfallziffern,  weshalb  aus  allen  diesen  Gründen  bei  der  Arbeiterschaft  das
Schlagwort:  „Akkord  ist  Mord“  im  Umlauf  ist.
Bei  Arbeiten,  die  besondere  Anforderungen  an  die  Güte  des  Erzeugnisses  und  besondere
Sorgfalt  und  Gewissenhaftigkeit  der  Arbeitsweise  (Revisoren,  Fördermaschinisten  im  Bergbau)
erfordern  oder  die  hinsichtlich  des  zeitlichen  Umfangs  und  der  Güte  der  Ausführung  besonders
schwer  zu  übersehen  sind,  wird  heute  fast  ausnahmslos  der  Zeitlohn  angewendet.  Ebenso  werden ­
  auch  untergeordnete  Arbeiten,  deren  Beaufsichtigung  nur  geringe  Schwierigkeiten  bereitet,
fast  durchweg  im  Zeitlohn  (Stundenlohn,  Tagelohn)  ausgeführt.  Dabei  macht  sich  bei  der
Arbeiterschaft  mehr  und  mehr  das  Bestreben  geltend,  von  der  Stunden-  oder  Tagesentlohnung
zur  Wochen-  und  Monatsentlohnung  zu  kommen,  also  vom  Arbeiter  zum  Angestellten  zu
werden.  Hier  spielt  natürlich  vorwiegend  die  größere  Sicherheit  des  Arbeitsplatzes  mit,  da
mit  den  verlängerten  Lohnzahlungsfristen  sich  die  Kündigungsfristen  verlängern.  Jedoch
bringt  die  monatliche  Entlohnung  neben  einigen  Vorteilen  (Bezahlung  bei  kurzfristiger
Krankheit  o.  ä.)  auch  wesentliche  Nachteile  für  die  Arbeiter  (Schwierigkeit  der  Mehrarbeitsbezahlung ­
  und  der  Leistungsentlohnung)  und  ist  besonders  aber  für  den  Betrieb  nicht  allgemein ­
  durchführbar,  weil  die  Beschäftigungsschwankungen  eine  gewisse  Beweglichkeit  erfordern. ­
  (Die  Firma  Siemens  hat  vor  einiger  Zeit  den  Versuch  mit  einer  monatlichen  Lohnabrechnung, ­
  also  nicht  monatlicher  Entlohnung,  gemacht  —  aus  sozialpolitischen  Gründen
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