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Die Menschen im Betrieb.
nicht mehr gezeigt werden konnte, ihnen viele Abteilungen nicht bekannt wurden und außer
dem dem Chef des Hauses, dem Direktor, oft die Zeit, aber auch die Lust fehlte, sich den
Lehrlingen persönlich zu widmen, obwohl ihn nach wie vor die vertragliche und gesetzliche
Regelung dazu verpflichtet.
Vielfach verzichteten daher, um allen Mißhelligkeiten aus dem Wege zu gehen, die großen
Unternehmungen völlig darauf, eigene Lehrlinge einzustellen. Doch ist diese Möglichkeit
natürlich nur solange gegeben, als aus Kleinbetrieben genügend Nachwuchs zur Verfügung
gestellt werden kann. Abgesehen aber davon, daß in vielen Geschäftszweigen die Zahl dieser
Kleinbetriebe nicht mehr ausreichte, um diese Aufgabe zu erfüllen, war auch die Ausbildung
dort nur mangelhaft. Die Erfordernisse des Großbetriebs sind meist völlig anderer Art, so daß
selbst die beste Anlemung im Klein- und Mittelbetrieb keinen Ersatz bietet für die Ausbildung
im Großbetrieb selbst.
Andererseits aber ist die Frage der Ausbildung im Großbetrieb — wie schon oben bemerkt
wurde — nicht einfach. Die alte Lehre, die mehr auf dem Zufall aufgebaut war, genügt nicht
mehr; die Kenntnisse müssen planmäßig erworben und umfassend sein, soll nicht der spätere
Angestellte in seinem beruflichen Fortkommen behindert und geschädigt werden. Die weit
verbreitete Unsitte, den Lehrling entweder nur mit einfachen Arbeiten und Botengängen zu
beschäftigen oder aber ihn in einer Abteilung, wo er zu einer ganz bestimmten Arbeit heran
gebildet wurde, festzuhalten, entspricht weder den Erfordernissen der Betriebe nach gut und
allseitig ausgebildeten Kräften noch denen der Mitarbeiter nach einer Ausbildung, die sie
kenntnisreich, allseitig verwendungsfähig und dadurch nützlich und selbstsicher macht. Zwar
sind die Schwierigkeiten einer guten Ausbildung in stark gegliederten Betrieben, deren An
gestellte oft nur mechanische Arbeiten verrichten und ein sehr kleines Arbeitsgebiet übersehen,
nicht gering. Die Mängel der Unterweisung entstehen oft nicht nur aus fehlendem Verständnis,
sondern auch aus fehlenden Fähigkeiten und Gelegenheiten.
Alle diese Gründe geben Anlaß, daß die Klagen über die mangelnde Lehrlings
ausbildung immer lauter erhoben wurden. Sie kommen zum Teil von den Be
trieben, überwiegend aber von den Lehrlingen oder deren Eltern und haben dazu
geführt, daß neben die eigentliche Praxis sowohl seitens der Betriebe als auch
seitens des Staates besondere Portbildungsmögliohkeiten gestellt wurden. Die
theoretische Ausbildung soll nun ergänzen, was an allgemeinem Überblick fehlt,
soll die einzelnen Tätigkeiten und ihre Auswirkung verständlich machen, aber
auch ihre Bedeutung im Rahmen des Ganzen — des Staates oder des Betriebes —•
festhalten und so zu einer sinnvolleren Einstellung auch zu den Kleinigkeiten der
täglichen Arbeit verhelfen.
Nach einer Erhebung des Preußischen Statistischen Landesamts gab es im Jahre 1925 in
Preußen etwa 220 000 kaufmännische Lehrlinge (einschl. Bürolehrlingen und 4000 technischen
Lehrlingen); in ganz Deutschland wird ihre Zahl auf etwa 340 000 geschätzt, von denen zwei
Drittel auf das männliche und ein Drittel auf das weibliche Geschlecht entfallen. Den
größten Teil dieser Lehrlinge nehmen die Gewerbegruppen Handel und Verkehr auf; fast
15% der männlichen und 35% der weiblichen Erwerbstätigen in dieser Gruppe waren Ju
gendliche unter 20 Jahren. Über drei Viertel der Lehrlinge Preußens wurden beispiels
weise allein im Handel ausgebildet. Im reinen Warenhandel sind über 22% der männlichen
und fast 20% der weiblichen Erwerbstätigen Lehrlinge gewesen.
Bei der großen Bedeutung, die die berufliche Ausbildung und Erziehung der Jugend für
ein Land wie Deutschland hat, das überwiegend Verarbeitungsland ist, kann es nicht wunder
nehmen, wenn schon frühzeitig der Staat in die Gestaltung des Lehrlingswesens eingegriffen
hat. Das HGB. gibt in den §§ 76—82 Vorschriften, nach denen der Lehrling in den kauf
männischen Arbeiten in zweckmäßiger Art, Ausdehnung und Reihenfolge unterwiesen werden
muß, entweder vom Lehrherrn selbst oder von geeigneten Vertretern. Über die Dauer der
Lehrzeit wird nur gesagt, daß sie nach dem Lehrvertrag oder nach örtlichen Verordnungen
oder dem Ortsgebrauch festzusetzen ist.
Im allgemeinen muß es überraschen, daß im Gegensatz zu den Lehrlingen im Handwerk
und in der Industrie die kaufmännische Lehre seitens des Gesetzgebers nur wenig beachtet
wurde. Im Laufe der Zeit sind sogar in der Öffentlichkeit hin und wieder Zweifel aufgetaucht,
ob überhaupt die praktische Lehre im Handelsgewerbe beibehalten werden solle. In Er
mangelung besserer Vorschläge ist sie jedoch immer noch als das zweckmäßigste Mittel kauf
männischer Berufsausbildung bestehen geblieben.
Über die tatsächliche Dauer der Lehrzeit und ihre Einteilung bestehen keine
allgemeinen Regeln; bei der großen Mannigfaltigkeit wären sie auch eher schäd
lich als nützlich. Allgemein dürfte heute die Lehrzeit 3 Jahre dauern; doch gibt