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c) Entsprechen die geltenden Steuern den Forderungen der
Volkswirtschaft?
Es war schon darauf hingewiesen, daß die Steuern 1. möglichst
wenig störend in den Gang des Wirtschaftslebens eingreifen dürfen
und daß sie 2. auf keinen Fall den Vermögens stamm angreifen
dürfen, sondern lediglich aus dem Einkommen zu entrichten sind.
Unser gegenwärtiges Steuerwesen — man muß es
rund heraussagen — wird weder der einen noch der
andern dieser beiden Grundforderungen gerecht.
Es liegt natürlich auf der Hand, daß jede Steuer eine gewisse
Beunruhigung des Wirtschaftslebens mit sich bringt; das erklärt
sich psychologisch sehr einfach durch die vielleicht bedauerliche,
aber nun einmal vorhandene und auch in Zukunft nicht abstellbare
Tatsache, daß niemand übermäßig gern Steuern bezahlt. Die mehr
als starken Erschütterungen aber, die unser Wirtschaftsleben infolge
des geltenden Steuerwesens in den letzten zwei Jahren durchgemacht
hat, wären durch eine zweckentsprechende Regelung zu vermeiden
gewesen; ich erinnere nur an die verschiedenen Kämpfe wegen des
zehnprozentigen Lohnabzugs. In fast allen Industrie- und Gewerbe
zweigen forderten die Arbeitnehmer und ihre Vertreter, der Arbeit
geber solle die Steuern für seine Arbeiter und Angestellten tragen,
also eine direkte Steuerabwälznng aus die Schultern der Arbeitgeber.
Zwar gingen diese Forderungen glücklicherweise nicht durch, allein sie
haben doch die Wirkung gehabt, daß in fast sämtlichen Industrien
und in allen Gegenden Deutschlands der Wirtschaftssriede oftmals
gefährdet und teilweise auch das Wirtschaftsleben lahmgelegt war.
Das gilt bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges bei der all
gemeinen Einkommensteuer, durch ihn wurde das Wirtschaftsleben
am meisten gestört. Nicht viel anders aber lag die Sache hinsichtlich
mancher anderen Steuern.
In ganz besonders schwerer Weise aber verstößt unsere gegen
wärtige Steuerpolitik gegen den volkswirtschaftlichen Grundsatz jeder
Steuertechnik, daß keine Steuer den Vermögensstamm angreifen
darf; hier begeht sie außerdem noch den Fehler, daß sie nicht, wie
es nötig wäre, einen Unterschied mache zwischen solchen Kapitalien,
welche tatsächlich als reine Spekulationsgewinne der Kriegszeit, als
„unmoralische Kriegsgewinne" anzusehen sind, und solchen Kapitalien,
die, in regulärem Geschäftsbetrieb entstanden, Fundament und Rückgrat