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damit zu tun haben. Ein derartiges Verlangen ist mir immer un
verständlich gewesen; es kommt mir das so vor, als wenn z. B. ein
Privatmann, der eine Fabrik im Werte von 3 Millionen, die mit
einer Hypothek von 1 Million belastet ist, besitzt, erklären würde:
„Ich muß jetzt schnell dafür sorgen, daß ich diese Hypothek abdecke,
denn sonst kommen ja meine Kinder in eine ganz unglückliche Lage."
Er hinterläßt doch aber seinen Kindern den ganzen Besitz, und es
wäre mehr als töricht, wenn er verpflichtet sein sollte, den Besitz
schuldenfrei zu vererben. Ebensowenig kann die kommende Generation
in Deutschland verlangen, daß die jetzige bis an ihr Lebensende am
Hungertuch nagen soll, damit die Kinder nur ja wieder wirtschaftlich
besser gestellt sind. Viel richtiger ist es, Staatsschulden in langsamer
Weise, auf einen längeren Zeitraum verteilt, zu tilgen; es wäre
töricht, unser ohnehin schon geschwächtes Wirtschaftsleben durch un
geheure Steuerprojekte und Blutentziehung des Kapitals noch mehr
zu zerrütten. Auch dies möge ein Beispiel verbildlichen: Es hat
jemand zu Friedenszeiten 4000 M. im Jahr verdient, mit denen
er und seine Familie auskamen. Er verfügte freilich in Wirklichkeit
nur über 3600 M., weil er ein früher einmal geliehenes Kapital
von 4000 M. verzinsen und amortisieren mußte. Plötzlich kommt
er durch Krankheit in eine schwierige Lage, muß seine Stellung
wechseln und verdient vorläufig nur 2000 M. im Jahre. Außerdem
sind die Schulden durch Krankheit auf 6000 M. gestiegen. Er ist
nun in einer furchtbaren Lage, denn seine Familie ist gezwungen,
ihre bisherigen Ansprüche um über die Hälfte zu reduzieren. Die
Zinsen bezahlt er selbstverständlich als ehrlicher Mensch weiter, aber
wie unklug und dabei aussichtslos wäre es, wenn er in dieser Lage
nun erklären wollte: „Jetzt muß ich aber ganz besonders dafür
sorgen, daß ich meine Schulden tilge, trotzdemmeineEinnahmennichtein
mal für den täglichen Bedarf ausreichen." In einer ähnlichen, vielleicht
sogar noch schlimmeren Lage befindet sich heute das deutsche Volk.
d) Finanzwirtschaftliche Kritik.
Die am meisten hervorstechenden und für die Steuerpraxis viel
leicht wichtigsten Grundsätze sind die der Finanzwirtschaft. Diese
gipfeln in folgenden beiden Punkten: 1. Die Steuer muß in ihrem
Ertrag genügend, d. h. mit einem Wort, ergiebig sein, 2. sie muß
beweglich sein, d. h. leicht zu größerer Ergiebigkeit gebracht werden