Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

Erhöhung  des  Arbeitswillens  und  durch  Vermehrung  der  produktiven
Personen.
Als  Steuersatz  der  Lohnproduktionssteuer  hatte  ich  10  Prozent
der  Jahreslohnsumme  vorgeschlagen.  Das  scheint  zunächst  sehr  viel
zu  sein  und  wird  von  mancher  Seite  als  eine  enorme  Belastung
dargestellt  werden.  Der  Einwand  ist  indes  unberechtigt;  ich  habe
schon  von  jeher  die  Ueberzeugung  gehabt,  daß  ein  Unternehmer,  der
z.  B.  für  einen  Angestellten  600  M.  monatlich  bezahlt,  auch  in  der
Lage  sein  wird,  660  M.  zu  geben,  unter  der  Voraussetzung  natürlich,
daß  er  seine  ihm  dadurch  erwachsenen  Mehrkosten  seinerseits  mit
einkalkulieren  darf.  Die  Lohnproduktionssteuer  ähnelt  wegen  ihres
Steuersatzes  von  10  Prozent  dem  gegenwärtigen  sog.  zehnprozentigen
Lohnabzug.  Es  ist  mir  denn  auch  bei  Vorbringen  meines  Steuerprojektes ­
  einmal  erwidert  worden,  daß,  wenn  die  Idee  der  Lohnproduktionssteuer ­
  auch  richtig  sei,  doch  ein  Tausch  gegen  den  jetzigen
zehnprozentigen  Steuerabzug  kaum  nötig  sei,  denn  zahlenmäßig  mache
es  für  den  Staat  keinen  Unterschied,  ob  er  vom  Einkommen  des
Arbeitnehmers  einen  Abzug  oder  auf  die  Ausgabe  des  Unternehniers
einen  Aufschlag  von  10  Prozent  erhebe.  Gewiß  richtig!  Wie  aber,
wenn  uns  eines  Tages  die  Erkenntnis  kommt,  daß  10  Prozent  nicht
ausreichen?  Dann  ist  bei  dem  Steuerabzug  die  Erhöhung  sehr
erschwert,  denn  wir  müssen  das  Einkommen  direkt  reduzieren.  Neue
Streiks,  neue  Lohnbewegungen  und  neue  Beunruhigungen  des  Wirtschaftslebens ­
  wären  die  Folge.  Ganz  anders  ist  das  Bild,  wenn  es
sich  um  die  allmähliche  Erhöhung  der  Lohnproduktionssteuer  handeln
sollte;  auch  diese  dürfte  nicht  ganz  reibungslos  vor  sich  gehen,
immer  aber  praktisch  viel  leichter  durchführbar  sein  als  eine  Erhöhung
des  Steuerabzuges.  Meines  Erachtens  dürfte  dieser  recht  wesentliche
technische  Unterschied  schon  allein  genügen,  um  die  Umwandlung  des
zehnprozentigen  Steuerabzuges  in  eine  Lohnproduktionssteuer  zu
empfehlen.
Ist  nun  die  Lohnproduktionssteuer  gerecht?  Daß  sie  allgemein
und  gesetzmäßig  ist,  darüber  dürften  kaum  Zweifel  herrschen;  sie  wird
zwar  vom  Arbeitgeber  entrichtet,  aber  von  allen,  Arbeitgebern  und
Arbeitnehmern,  getragen,  eben  ähnlich  wie  die  Beiträge  der  sozialen
Invaliden-  und  Angestellten-Versicherung.  Auch  hinsichtlich  der  Gleichmäßigkeit ­
  der  steuerlichen  Belastung  erfüllt  die  Lohnproduktionssteuer
den  Grundsatz  der  Gerechtigkeit:  Alle  Steuerträger  werden  in  gleichem

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