von der Lohnproduktionssteuer erfüllt: Es steht ja nichts im Wege,
statt 10 auch z.B. 12 Prozent der Jahreslohnsumme zu erheben; ich glaube
aber, der Ertrag der Steuer wird schon bei 10 Prozent so groß sein,
daß eine Heraufsetzung des Steuersatzes sich erübrigt. Außerdem
können ja auch einige der jetzt schon vorhandenen Steuern, besonders
die Konsumsteuern, noch eine Zeitlang weiter in Kraft bleiben.
Gegen jede Steuer, besonders aber gegen neue, werden Ein
wendungen theoretischer wie praktischer Natur erhoben werden, und
sie lassen sich z. T. vielleicht auch mit einem gewissen Recht erheben.
Hier sei nur noch auf einen Einwand volkswirtschaftlicher Art ein
gegangen: Es wird mir vielleicht entgegengehalten werden, daß durch
die Lohnproduktionssteuer, unter Aufhebung des jetzigen Steuerabzuges
von 10 Prozent, die Geldentwertung weiter gefördert werde, da diese
Aenderung für viele Arbeitnehmer ein plötzliches und vielleicht sogar
unerwartetes oder nicht verlangtes erhöhtes Einkommen bedeute.
Das ist nicht ganz unrichtig; ich rechne aber damit, daß wir sowieso
noch nicht an das Ende der Lohnforderungen und Lohnerhöhungen
gelangt sind und daß gerade die jetzige Zeit deshalb besonders
geeignet erscheint, eine derartige grundsätzliche Steueränderung ein
zuführen. Die Unternehmer werden großenteils geneigt sein, bei
neuen Lohnbewegungen, vielleicht zunächst zu gleichen Teilen, später ganz
den jetzt bestehenden zehnprozentigen Steuerabzug auf ihre Schultern
zu übernehmen, natürlich gegen Berücksichtigung dieser Tatsache bei
der Kalkulation, und wenn dann der Staat eines Tages die gesetzliche
Billigung dazu ausspricht, so wäre die dann noch vorzunehmende
formelle und sachliche Aenderung kaum erwähnenswert. — Ich hatte
oben gesagt, daß man bei notwendig werdendem Staatsbedarf statt
10 Prozent Lohnproduktionssteuer auch einen höheren Satz erheben
könnte. Wenn ich einer solchen Erhöhung das Wort rede, so wird
das selbstverständlich von mancher Seite für eine ungerechte Besteuerung
der großen Massen und für einen unglaublich kapitalistischen Vorschlag
und Vorstoß gehalten werden. Das ist es aber keineswegs, sondern
selbst eine Lohnproduktionssteuer von 20 Prozent ist durchaus sinn
gemäß und beruht letzten Endes einfach aus der unveränderlichen
Tatsache, daß die 80 Prozent produktiven Arbeiter — man vergleiche
mein oben gebrachtes Beispiel dieser Art — von dem Gesamtresultat
ihrer Arbeit den fünften Teil zur Ernährung der übrigen, also der
unproduktiven Personen, abgeben müssen.