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c) Die Einkommensteuer.
Die dritte und letzte in meinem Projekt vorgesehene Steuer ist
die Einkommensteuer; sie soll alle Einkommen über 25000 M. mit
einem Satz bis zu 20 Prozent treffen. Diese Zahlen schlage ich
nach dein augenblicklichen Kursstände vor; sollte, was ja leider nicht
ausgeschlossen ist, die Inflation noch wesentlich weitere Fortschritte
machen, jo wäre diese Grenze selbstverständlich eines Tages höher zu
legen. Ich betone ausdrücklich, daß nur alle Einkommen über
25000 M. der Einkommensteuer unterliegen sollen, nicht dagegen
die gesparten Betrüge, also Vermögen; diese sind nur zur Ver
mögenshaftsteuer heranzuziehen. Steuerobjekt der Einkommensteuer ist
hiernach das verbrauchte Einkommen, Steuersubjekt die Personen
mit einem Einkommen über 25000 M. Bezüglich der Erhebung der
Einkommensteuer möchte ich anheimstellen, einmal zu erwägen, ob es,
wenn auch nicht in allen, so doch in vielen Fällen möglich wäre, die
Erhebung der Steuern an die Quelle zu legen, wie dies mit dem
gegenwärtigen zehnprozentigen Steuerabzug geschieht. Ich denke z. B.
an eine große Aktiengesellschaft mit zehn oder noch mehr Millionen
Mark Kapital. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Steuer
bearbeitung sehr vereinfacht würde, wenn die Einkommensteuer wie
auch die Vermögenshaftsteuer sogleich bei der Gesellschafr erhoben
werden. Die Besitzer der Aktien könnten dann steuerfrei bleiben und
wären nur aus Gründen der Kontrolle verpflichtet, ihren Besitz anzugeben.
Dieses Verfahren hätte den großen Vorteil, daß auch ausländische Be
sitzer unserer Aktien indirekt zu unseren Steuern herangezogen würden.
Ich will nicht behaupten, daß dieser Vorschlag unbedingt gut ist,
aber er verdient jedenfalls eingehende Erwägung. Die Hauptsache
ist für mich, in jeder Beziehung zu erstreben, die Steuermethode zu
vereinfachen, um Beamtenmaterial zu ersparen, denn jeder ersparte
Beamte bedeutet für alle anderen Mitglieder eines Wirtschaftskörpers
eine Verbesserung der Lebenslage dadurch, daß dieser Beamte dann
zu einer produktiven Arbeit genötigt wird. Als Steuersatz hatte ich
bis zu 20 Prozent vorgeschlagen; ob das richtig oder zu viel oder
zu wenig ist, darüber kann man naturgemäß verschiedener Anficht
sein; als Hauptforderung hinsichtlich der Bemessung ist aufzustellen,
daß der Steuersatz der Einkommensteuer so hoch bemessen wird, daß
die Steuer de facto keine Konfiskationssteuer wird, die den Trieb