Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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c) Die Einkommensteuer. 
Die dritte und letzte in meinem Projekt vorgesehene Steuer ist 
die Einkommensteuer; sie soll alle Einkommen über 25000 M. mit 
einem Satz bis zu 20 Prozent treffen. Diese Zahlen schlage ich 
nach dein augenblicklichen Kursstände vor; sollte, was ja leider nicht 
ausgeschlossen ist, die Inflation noch wesentlich weitere Fortschritte 
machen, jo wäre diese Grenze selbstverständlich eines Tages höher zu 
legen. Ich betone ausdrücklich, daß nur alle Einkommen über 
25000 M. der Einkommensteuer unterliegen sollen, nicht dagegen 
die gesparten Betrüge, also Vermögen; diese sind nur zur Ver 
mögenshaftsteuer heranzuziehen. Steuerobjekt der Einkommensteuer ist 
hiernach das verbrauchte Einkommen, Steuersubjekt die Personen 
mit einem Einkommen über 25000 M. Bezüglich der Erhebung der 
Einkommensteuer möchte ich anheimstellen, einmal zu erwägen, ob es, 
wenn auch nicht in allen, so doch in vielen Fällen möglich wäre, die 
Erhebung der Steuern an die Quelle zu legen, wie dies mit dem 
gegenwärtigen zehnprozentigen Steuerabzug geschieht. Ich denke z. B. 
an eine große Aktiengesellschaft mit zehn oder noch mehr Millionen 
Mark Kapital. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Steuer 
bearbeitung sehr vereinfacht würde, wenn die Einkommensteuer wie 
auch die Vermögenshaftsteuer sogleich bei der Gesellschafr erhoben 
werden. Die Besitzer der Aktien könnten dann steuerfrei bleiben und 
wären nur aus Gründen der Kontrolle verpflichtet, ihren Besitz anzugeben. 
Dieses Verfahren hätte den großen Vorteil, daß auch ausländische Be 
sitzer unserer Aktien indirekt zu unseren Steuern herangezogen würden. 
Ich will nicht behaupten, daß dieser Vorschlag unbedingt gut ist, 
aber er verdient jedenfalls eingehende Erwägung. Die Hauptsache 
ist für mich, in jeder Beziehung zu erstreben, die Steuermethode zu 
vereinfachen, um Beamtenmaterial zu ersparen, denn jeder ersparte 
Beamte bedeutet für alle anderen Mitglieder eines Wirtschaftskörpers 
eine Verbesserung der Lebenslage dadurch, daß dieser Beamte dann 
zu einer produktiven Arbeit genötigt wird. Als Steuersatz hatte ich 
bis zu 20 Prozent vorgeschlagen; ob das richtig oder zu viel oder 
zu wenig ist, darüber kann man naturgemäß verschiedener Anficht 
sein; als Hauptforderung hinsichtlich der Bemessung ist aufzustellen, 
daß der Steuersatz der Einkommensteuer so hoch bemessen wird, daß 
die Steuer de facto keine Konfiskationssteuer wird, die den Trieb
	        
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