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Berliner Privatdiskont 3,54°/ 0
Reichsbankdiskont 4,35%
Bank von .Japan 5,17%
Singapur f, Überziehungen 5,0 %
Native Interest Schanghai 4,38%
Wenngleich es nicht angeht, für die asiatischen kurz-
lang-Spannungen irgend eine Gesetzmäßigkeit herauszufin
den, weil, wie schon früher gesagt, die Preisbildung der lan
gen Wechsel am meisten des Marktcharakters entbehrt und
damit noch stärker als die der telegraphischen Auszahlung
der Willkür unterworfen ist, so steht doch soviel fest, daß
auch hier nicht der „ausländische“ Diskontsatz mechanisch
als Maßstab gebraucht wird. Sieht man die hier untersuch
ten Kurse als einseitige Preisfestsetzungen einer Bank an,
die sich lediglich nach ihren privatwirtschaftlichen Inter
essen richtet, so ist es klar, daß diese Bank den „ausländi
schen“ Satz nur dann anwendet, wenn er ihr Rechnung läßt
und die eigenen Geldbestände dazu passen. Daß es all-
gemeinwirtschaftlich nicht viel anders ist, ergab sich in ge
wissem Umfange bereits früher aus der Untersuchung des
Frankenkurses *), doch bedarf das damalige Ergebnis der
Richtigstellung. In dieser Untersuchung war angeführt wor
den, daß lange Pariser Sicht in Berlin um den französischen
Privat diskont zuzüglich der Zinsspannung zwischen Deutsch
land und Frankreich billiger sei als kurz Paris, daß also
nicht stets der ausländische Privatsatz maßgebend sei, son
dern. der inländische dann, wenn der inländische Satz der
höhere sei. Die Zweifel, die Schmalenbach damals
in einer Anmerkung geltend machte, stellen sich als berech
tigt heraus, da der Satz nur bedingte Gültigkeit hat, und
zwar dann aufhört, wirksam zu sein, wenn der Wechselkurs
an sich niedrig ist.
Ein Beispiel mag dies näher erläutern. Wenn Paris
3%, Berlin 4% für Diskonten rechnet, dann wird man in
Berlin geneigt sein, bei Geldbeschaffungen Ziehungen auf
Pariser Freunde zu dem nur um 3% p, a, vom kurzen Kurs
entfernten Satze zu begeben, anstatt für deutsche Wechsel
1) M a h 1 b e r g a. a. O,