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Berliner Privatdiskont 3,54°/ 0
Reichsbankdiskont 4,35%
Bank von .Japan 5,17%
Singapur f, Überziehungen 5,0 %
Native Interest Schanghai 4,38%
Wenngleich es nicht angeht, für die asiatischen kurzlang-Spannungen
irgend eine Gesetzmäßigkeit herauszufinden,
weil, wie schon früher gesagt, die Preisbildung der langen
Wechsel am meisten des Marktcharakters entbehrt und
damit noch stärker als die der telegraphischen Auszahlung
der Willkür unterworfen ist, so steht doch soviel fest, daß
auch hier nicht der „ausländische“ Diskontsatz mechanisch
als Maßstab gebraucht wird. Sieht man die hier untersuchten
Kurse als einseitige Preisfestsetzungen einer Bank an,
die sich lediglich nach ihren privatwirtschaftlichen Interessen
richtet, so ist es klar, daß diese Bank den „ausländischen“
Satz nur dann anwendet, wenn er ihr Rechnung läßt
und die eigenen Geldbestände dazu passen. Daß es allgemeinwirtschaftlich
nicht viel anders ist, ergab sich in gewissem
Umfange bereits früher aus der Untersuchung des
Frankenkurses *), doch bedarf das damalige Ergebnis der
Richtigstellung. In dieser Untersuchung war angeführt worden,
daß lange Pariser Sicht in Berlin um den französischen
Privat diskont zuzüglich der Zinsspannung zwischen Deutschland
und Frankreich billiger sei als kurz Paris, daß also
nicht stets der ausländische Privatsatz maßgebend sei, sondern.
der inländische dann, wenn der inländische Satz der
höhere sei. Die Zweifel, die Schmalenbach damals
in einer Anmerkung geltend machte, stellen sich als berechtigt
heraus, da der Satz nur bedingte Gültigkeit hat, und
zwar dann aufhört, wirksam zu sein, wenn der Wechselkurs
an sich niedrig ist.
Ein Beispiel mag dies näher erläutern. Wenn Paris
3%, Berlin 4% für Diskonten rechnet, dann wird man in
Berlin geneigt sein, bei Geldbeschaffungen Ziehungen auf
Pariser Freunde zu dem nur um 3% p, a, vom kurzen Kurs
entfernten Satze zu begeben, anstatt für deutsche Wechsel
1) M a h 1 b e r g a. a. O,