5 7
allen Zeiten und auf alle Zuefälle ohngekränkht verbleiben,
gelassen und vestiglich gehalten werden sollen. » 1
Der schon 1722 von — wie Turba 2 liest — Graf
Käroly als überflüssig erkannte G. A. III inauguriert nicht
nur nicht eine Rückkehr zu den Bedingungen der Wahl
kapitulationen, sondern weist im Gegenteil ebenfalls jeden
Versuch dieser Art zurück. Spricht man von einer unga
rischen Pragmatischen Sanktion, so darf man keinesfalls
von einer kroatischen 3 und tirolischen 4 schweigen ; even
tuell auch von einer böhmischen nicht. In der Vierer
deputation hatte seit jeher zumal mit Rücksicht auf die
spanischen Präzedenzfälle, nicht der leiseste Zweifel be
standen, daß « die sach an die Länder zu bringen » sei
[Protokoll der geheimeren Konferenz vom 5. April 1713].
Nicht etwa an irgend einen privilegierten Landtag allein.
Weil durch den « consensus populi in dergleichen fällen
alle subtilitates iuris civilis undt was von denen rechts-
gelerten ausgefunden werden kan, saniret und überwunden
wirdt », heißt es in einem geheimen Konferenzreferat an
den Kaiser, Februar 1719. Und die Stände verpflichteten
sich so als Bundesgenossen der Dynastie gegenüber dem
Ausland 5 . Sie verbürgen sich der Dynastie für die Beach-
1 Man pflegte in kluger Weise auf jene Landesgesetze und
-gewohnheiten Rückischt zu nehmen, die « tief in die Länder
verfassungen einschlagen». Nicht bloß bezüglich Ungarn. Und
zwar auch dann, wenn ein Monarch « zunächst und vor allem eine
Zurückdrängung der Länderinteressen und Steigerung der Zentrali
sation im Interesse des Staates für dringend geboten» hielt. —
Vergl. Siegmund Adler, Die politische Gesetzgebung in ihren
geschichtlichen Beziehungen zum allgemeinen bürgerlichen Gesetz
buche, in der «Festschrift zur Jahrhundertfeier des allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbuchs», Wien 1911, Teil I, S. 87, 89, 91 u. 94.
2 Pragmatische Sanktion, S.-A., S. 196, Anm. 2, und Grund
lagen, T. I, S. 188.
3 Pliverid - Jellinek, Das rechtliche Verhältnis Kroatiens zu
Ungarn, Agram 1885, S. 16.
4 Bernatzik, S. 22, Anm. 8, und S. 1117. — Festschrift, S. XII.
5 Turba, Grundlagen, T. I, S. 138, 151 ff., und T. II, S. 170,
211 ff., 453 f., 461.