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ihre historische Rolle weiter zu führen. Im übrigen ist der
Zu- und Abfluß des Silbers in Indien nicht mehr Ausdruck
der Zahlungsbilanz, sondern wird von anderen Gründen be
dingt, Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die
Indier Silberbarren nicht nur zu Ornamenten und sonstigem
Schmuck verwenden, sondern auch zur Vermögensanlage
benutzen, denn die umgekehrte Transaktion der Umwand
lung der Barren in Geld stellt sich nur noch als Verkauf von
Metallmengen dar. Im Verkehr mit dem Silberlande China
ist die Sache etwas anderes, ohne jedoch das Bild grund
sätzlich zu ändern, denn auch England z, B. verschifft Sil
ber nach China, ohne daß man diesen Export anders als
eine Warentransaktion ansieht.
Über Art und Umfang des indischen Silberbedarfs und
die sogenannte Thesaurierung läßt sich ein Berichtdes
Handelssachverständigen beim Generalkonsulat Bombay
näher aus; „Den Gegenwert, welchen der Bauer für seine
Landesprodukte in klingender Münze sich auszahlen läßt,
benutzt er nicht etwa zur Verbesserung seiner Lebenshal
tung, wie z, B, für den Bau einer besseren Hütte, zur An
schaffung besserer Kleidungsstücke etc. oder noch viel weni
ger zur Verzinsung durch Anlage in Sparkassen und der
gleichen, sondern er behält im allgemeinen das Geld in Mün
zen bei sich oder behängt damit in Gestalt von Schmuck
sachen seine Frau und seine Kinder, Der bislang dem Han
del auf diese Weise entzogene Wert ist verschiedentlich auf
300 Millionen Pfund geschätzt worden. Man behauptet so
gar, daß die jährlich dem Verkehr entnommenen Summen
sich auf 11 Millionen Pfund belaufen sollen. Dieser Betrag
dürfte in früheren Jahren, als die Zustände des Landes
noch unsicherer waren, erreicht worden sein, doch ist kaum
anzunehmen, daß derartige Summen noch jetzt sozusagen
vergraben und versteckt werden, und viele Zeichen sprechen
dafür, daß auch der indische Sparer sich immer mehr dazu
versteht, seinen Reichtum in den Postsparkassen zu hinter
legen oder auch in guten mündelsicheren Papieren, auch
selbst in Industriebetrieben wie z, B, Baumwollfaktoreien,
Kohlenzechen usw, zur Verzinsung anzulegen. Fernerhin
1) Deutsches Handelsarchiv, 1909, II, Teil, Seite 303.