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ihre historische Rolle weiter zu führen. Im übrigen ist der
Zu- und Abfluß des Silbers in Indien nicht mehr Ausdruck
der Zahlungsbilanz, sondern wird von anderen Gründen bedingt,
Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die
Indier Silberbarren nicht nur zu Ornamenten und sonstigem
Schmuck verwenden, sondern auch zur Vermögensanlage
benutzen, denn die umgekehrte Transaktion der Umwandlung
der Barren in Geld stellt sich nur noch als Verkauf von
Metallmengen dar. Im Verkehr mit dem Silberlande China
ist die Sache etwas anderes, ohne jedoch das Bild grundsätzlich
zu ändern, denn auch England z, B. verschifft Silber
nach China, ohne daß man diesen Export anders als
eine Warentransaktion ansieht.
Über Art und Umfang des indischen Silberbedarfs und
die sogenannte Thesaurierung läßt sich ein Berichtdes
Handelssachverständigen beim Generalkonsulat Bombay
näher aus; „Den Gegenwert, welchen der Bauer für seine
Landesprodukte in klingender Münze sich auszahlen läßt,
benutzt er nicht etwa zur Verbesserung seiner Lebenshaltung,
wie z, B, für den Bau einer besseren Hütte, zur Anschaffung
besserer Kleidungsstücke etc. oder noch viel weniger
zur Verzinsung durch Anlage in Sparkassen und dergleichen,
sondern er behält im allgemeinen das Geld in Münzen
bei sich oder behängt damit in Gestalt von Schmucksachen
seine Frau und seine Kinder, Der bislang dem Handel
auf diese Weise entzogene Wert ist verschiedentlich auf
300 Millionen Pfund geschätzt worden. Man behauptet sogar,
daß die jährlich dem Verkehr entnommenen Summen
sich auf 11 Millionen Pfund belaufen sollen. Dieser Betrag
dürfte in früheren Jahren, als die Zustände des Landes
noch unsicherer waren, erreicht worden sein, doch ist kaum
anzunehmen, daß derartige Summen noch jetzt sozusagen
vergraben und versteckt werden, und viele Zeichen sprechen
dafür, daß auch der indische Sparer sich immer mehr dazu
versteht, seinen Reichtum in den Postsparkassen zu hinterlegen
oder auch in guten mündelsicheren Papieren, auch
selbst in Industriebetrieben wie z, B, Baumwollfaktoreien,
Kohlenzechen usw, zur Verzinsung anzulegen. Fernerhin
1) Deutsches Handelsarchiv, 1909, II, Teil, Seite 303.