Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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bestreiten wollen. Der Grundsatz des möglichst gerechten Aus 
gleichs in der Teilung des Ertrages nach Maßgabe des Wertein 
satzes ist einzig und allein nicht nur faktisch das treibende Motiv 
in der Arbeitnehmerpsyche, sondern auch der Weg des Fortschritts, 
der doch allein einer Entwicklung Berechtigung gibt und gerade 
dann, wenn die Gewerkschaften glauben, nicht die Gleichberech 
tigung von Kapital und Arbeit erstreben zu sollen, sondern der 
Arbeit erhöhte Berechtigung zuerkennen zu müssen, gerade dann 
kann die Basis des Rechts allein die gerechte Verteilung 
des Ertrages nach Maßgabe des Werteinsatzes sein. Jedes Stre 
ben nach dem Gute eines anderen oder nach dem Ertrage dessen 
ist a priori als unmoralisch zu verwerfen und eine wirtschaftliche 
Bewegung auf solcher Grundlage verdient die Gegnerschaft aller 
rechtlich Denkenden in der Unternehmer- wie in der Arbeiter 
schaft. Es ist erfreulich, festzustellen, daß auch hier Theorie und 
Praxis der Gewerkschaften verschieden sind und die Praxis ist 
doch das Wertvollere. 
Den vierten Punkt möchte ich vorweg behandeln, weil in dem 
dritten der Kernpunkt des Problems liegt, auf das ich mit diesen 
Ausführungen hinauskommen wollte. Dabei kann ich mich un 
eingeschränkt auf den Standpunkt der Gewerkschaften stellen, 
daß diese Scheu als Motiv zur Arbeiterzersplitterung kein 
Fundament zur Gewinnbeteiligung bilden darf, sowie daß 
die Gewerkschaften heute zu fest stehen, als daß auch nur die Mög 
lichkeit der Lockerung ihres Gefüges oder überhaupt eines Ein 
flusses durch derartige Absichten bestände. Aber auch die dies 
bezüglichen Absichten von Unternehmern sind nicht durchaus 
und unter allen Umständen als unmoralisch zu verdammen, denn 
erstens müßten gerade die Gewerkschaften als Kampforganisation 
auch ihren Gegnern die Inanspruchnahme von Kampfmitteln zu 
billigen, zweitens aber war das Bestreben von Unternehmern, ihren 
Betrieb vom gewerkschaftlichen Einfluß freizuhalten, wenigstens 
in der Mehrzahl der Fälle von patriarchalischen Gesichtspunkten 
aus diktiert aus dem Bestreben im guten Glauben heraus, für ihre 
Arbeiter als Familie für sich besser sorgen zu können als für fremde, 
einer bewußt und gewollt gegnerischen Organisation angehörige 
Arbeiter. Letzten Endes sind auch die gewerkschaftlichen Mittel 
nicht immer ein Segen für das Allgemeinwohl, dem sich Unter 
nehmer wie Arbeiter unter allen Umständen gerechterweise unter 
ordnen müssen und das als Prinzip auch von allen Seiten anerkannt 
und gestützt wird.
	        
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