25
Gewinnbeteiligungsrecht hat, beziffert sich für jedes Jahr in
dem Jahresverdienst des arbeitenden Menschen.
§ 3. Lohn oder Gehalt gelten als Existenzgrundlage der
kapitalisierten Arbeitskraft, sowie eine solche in Form
einer festen Verzinsung in landesüblicher Höhe auch dem
Kapital zusteht. Die Arbeit des Unternehmers gilt ebenso
wie jede andere im Betriebe geleistete Arbeit als Wertein
lage in den Betrieb.
§ 4. Als auf Kapital und Arbeit nach Maßgabe ihres
Wertes gleichmäßig zu verteilender Betriebsgewinn gilt der
über Verzinsung des Kapitals sowie über alle Betriebskosten
hinausgehende Reinertrag. Rücklagen gehören zu den Be
triebskosten.
§ 5. Jeder Arbeitnehmer erhält für jedes Geschäftsjahr
eine Arbeitsaktie, deren Beteiligungswert dem Wert der tat
sächlich eingelegten Arbeit, also der hierfür erhaltenen Be
züge, entspricht. Lohnausfall bis zu 6 Wochen wird bei
Krankheit auf die Arbeitsaktie wie normal ausgezahlter Lohn
verbucht.
§ 6'. Die Arbeitsaktie hat bis auf die feste Verzinsung
die gleichen Rechte mit der kapitalistischen, insbesondere
der Mitbestimmung im Betriebe.
§ 7. Der Betriebsgewinn wird am Jahresschluß auf
Kapital- und Arbeitsaktien gleichmäßig verteilt.
§ 8. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Es sei noch besonders hervorgehoben, daß vor der Verteilung
des Reingewinns auch die normale Verzinsung des Kapitals
sowie die notwendigen Rücklagen abgezogen werden, was der
kapitalistischen Einlage gleichfalls die notwendige Existenzgrund
lage gibt, die dem arbeitenden Menschen Lohn oder Gehalt sichert,
und daß auch der Arbeit des Unternehmers genau die gleichen
Rechte zustehen, wie der Arbeit eines Angestellten, daß also auch
er für seine Arbeit zunächst ein Gehalt in Anrechnung zu bringen
hat und am Betriebsüberschuß mit seiner Arbeitseinlage genau so
teilnimmt wie jeder andere arbeitende Mensch. Dieses ist not
wendig, um auch beim Unternehmer seine bisher der deutschen
Wirtschaftsentwicklung so außerordentlich wertvollen individu
ellen Kräfte und ihren Einsatz in der Wirtschaft unbeeinträchtigt
zu erhalten. Das System der Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit hat aber den Vorzug, daß die individuelle Triebkraft
auch dort für die Volkswirtschaft ausgenutzt wird, wo sie bis