Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Gewinnbeteiligungsrecht hat, beziffert sich für jedes Jahr in 
dem Jahresverdienst des arbeitenden Menschen. 
§ 3. Lohn oder Gehalt gelten als Existenzgrundlage der 
kapitalisierten Arbeitskraft, sowie eine solche in Form 
einer festen Verzinsung in landesüblicher Höhe auch dem 
Kapital zusteht. Die Arbeit des Unternehmers gilt ebenso 
wie jede andere im Betriebe geleistete Arbeit als Wertein 
lage in den Betrieb. 
§ 4. Als auf Kapital und Arbeit nach Maßgabe ihres 
Wertes gleichmäßig zu verteilender Betriebsgewinn gilt der 
über Verzinsung des Kapitals sowie über alle Betriebskosten 
hinausgehende Reinertrag. Rücklagen gehören zu den Be 
triebskosten. 
§ 5. Jeder Arbeitnehmer erhält für jedes Geschäftsjahr 
eine Arbeitsaktie, deren Beteiligungswert dem Wert der tat 
sächlich eingelegten Arbeit, also der hierfür erhaltenen Be 
züge, entspricht. Lohnausfall bis zu 6 Wochen wird bei 
Krankheit auf die Arbeitsaktie wie normal ausgezahlter Lohn 
verbucht. 
§ 6'. Die Arbeitsaktie hat bis auf die feste Verzinsung 
die gleichen Rechte mit der kapitalistischen, insbesondere 
der Mitbestimmung im Betriebe. 
§ 7. Der Betriebsgewinn wird am Jahresschluß auf 
Kapital- und Arbeitsaktien gleichmäßig verteilt. 
§ 8. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. 
Es sei noch besonders hervorgehoben, daß vor der Verteilung 
des Reingewinns auch die normale Verzinsung des Kapitals 
sowie die notwendigen Rücklagen abgezogen werden, was der 
kapitalistischen Einlage gleichfalls die notwendige Existenzgrund 
lage gibt, die dem arbeitenden Menschen Lohn oder Gehalt sichert, 
und daß auch der Arbeit des Unternehmers genau die gleichen 
Rechte zustehen, wie der Arbeit eines Angestellten, daß also auch 
er für seine Arbeit zunächst ein Gehalt in Anrechnung zu bringen 
hat und am Betriebsüberschuß mit seiner Arbeitseinlage genau so 
teilnimmt wie jeder andere arbeitende Mensch. Dieses ist not 
wendig, um auch beim Unternehmer seine bisher der deutschen 
Wirtschaftsentwicklung so außerordentlich wertvollen individu 
ellen Kräfte und ihren Einsatz in der Wirtschaft unbeeinträchtigt 
zu erhalten. Das System der Gleichberechtigung von Kapital und 
Arbeit hat aber den Vorzug, daß die individuelle Triebkraft 
auch dort für die Volkswirtschaft ausgenutzt wird, wo sie bis
	        
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