fullscreen : Der Zucker im Kriege

)  cf)  a  f  i  und  Zuckerindustric.  Anfänglich,  und  zwar  bis  zur  Mitte  des
vorigen  Jahrhunderts,  befanden  sich  fast  alle  Rübenzuckerfabriken  im
Besitze  eines  oder  mehrerer  Landwirte,  welche  die  Rüben  selbst  bauten
und  in  der  eigenen  Fabrik  verarbeiteten.  Die  weitere  Ausdehnung
des  Rübenanbaues  brachte  in  der  Folgezeit  vielerorts  eine  Beteiligung
auch  kleiner  Landwirte  bei  der  Neuerrichtung  von  Fabriken  mit  sich.
Heute  sind  nur  noch  wenige  Fabriken  in  den  Händen  einzelner  Personen. ­
  Immer  weitere  landwirtschaftliche  Kreise  wandten  in  den  für
die  Kultur  der  Zuckerrüben  geeigneten  Gegenden  ihre  Aufmerksamkeit
der  Verwertung  der  im  Rübenbau  gewonnenen  Erzeugnisse  zu,  und
heute  dürfte  die  Zahl  der  Rübcnbaucr,  die  nicht  in  einer  oder  der
anderen  Weise  auch  am  Ertrage  einer  Zuckerfabrik  beteiligt  sind,  keine
allzu  große  mehr  sein.
Die  verschiedenen  Arten  der  Rübcnzuckerfabriken  lassen  sich  in
typische  Gruppen  zusammenfassen:  neben  der  alten  Form,  bei  der  das
Unternehmen  in  dem  Besitze  eines  oder  mehrerer  Landwirte  ist,  die
selbst  auf  ihren  Gütern  Rüben  bauen,  die  Fabriken,  die  als  Aktiengesellschaften ­
  ihren  Aktionären  durch  einen  besonderen  Vertrag  die
Rübenbaupflicht  auferlegen.  Drittens  Fabriken,  die  als  Gesellschaften
mit  beschränkter  Haftung  oder  eingetragene  Genossenschaften  mit  beschränkter ­
  Haftpflicht  ihre  Mitglieder  im  GcsellschaftSvcrtrag  zum
Rübenbau  verpflichtet  haben,  schließlich  die  Fabriken,  die  für  die  Größe
ihres  Fabrikbetriebes  von  ihren  Besitzern  und  Gesellschaftern  nicht  genügend ­
  Rüben  erhalten  und  Zuschußmengen  von  umwohnenden,  an  der
Gesellschaft  nicht  beteiligten  Landwirten  auf  Grund  von  besonderen
Verträgen  erwerben.  Zwischen  diesen  klarumrisscnen  Formen  gibt  cs
jedoch  viele  Zwischenstufen  und  Übergänge;  so  werden  „Kaufrüben"  fast
überall  gern  hinzugcnommen,  wenn  sich  die  Möglichkeit  dazu  bietet.  Die
Gesellschafts-  und  Aktienfabriken,  die  ihre  Mitglieder  verpflichten,
für  jede  Aktie  oder  jeden  Anteil  eine  bestimmte  Fläche  mit  Rüben
anzubauen,  gewähren  ihnen  dafür,  sofern  nicht  überhaupt  der  Gesamtgewinn ­
  an  sie  ausgeschüttet  wird,  aber  auch  eine  weitgehende
Gewinnbeteiligung,  nicht  etwa  nur  in  Gestalt  von  Dividenden,
sondern  auch  in  einem  über  den  vertraglich  festgesetzten  Mindestpreis
erhöhten  Rübenprcise.  Für  diese  Gewinnbeteiligung  wählen  die
Fabriken  recht  verschiedene  Formen.  Manche  von  ihnen  zahlen  überhaupt ­
  keine  Dividende,  sondern  bringen  den  Gewinn  ausschließlich  in
Gestalt  des  Rübcngeldcs  zur  Auszahlung.  Hieraus  ist  die  Tatsache
zu  erklären,  daß  von  zwei  benachbarten,  gleich  großen  und  gleich  gut
geleiteten  Fabriken  ini  gleichem-Jahre  die  eine  überhaupt  keine  Dividende, ­
  die  andere  aber  bis  15  %  und  mehr  geben  kann,  und  dabei
doch  die  Beteiligten  gleiche  Erträge  haben.
            
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