Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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anpassen.  Diese  aber  unterstehen  laut  Reichsgesetz  der  Genehmigung
und  ständigen  Beaufsichtigung  durch  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt
für  Privatversicherung.  Dem  hätte  man  sich  gern  entzogen.  So
gingen  die  Perhandlungen  unter  der  Hand  fort.  Auf  den  Parteitagen ­
  darüber  zu  reden,  vermied  man  wohlweislich,  denn  man  sagte
sich  von  vornherein,  es  würde  besser  sein,  die  neue  Gründung  nicht
der  Partei,  sondern  den  Gewerkschaften  und  Konsumvereinen  airzuvertrauen, ­
  die  ja  „offiziell"  keine  Parteieinrichtungen  sind.  Nur
so  konnte  man  damit  rechnen,  auch  Kreise  zu  gewinnen,  die  der
Sozialdemokratie  zurzeit  fern  stehen.  Auf  den  verschiedenen  „freien"
Gewerkschaftskongressen  und  auf  den  Tagungen  des  „Zentralverbandes
Deutscher  Konsumvereine"  wurde  die  Frage  eingehend  durchgesprochen.
Im  Jahre  1911  wurde  eine  Studienkommission  aus  Vertretern  de''
Gewerkschaften  und  Konsumvereine  eingesetzt,  welche  die  Unterlagen
zur  Lösung  der  Frage  schaffen  sollte.  Diese  Kommission  kam  schließlich
zu  der  Ueberzeugung,  daß  es  am  zweckmäßigsten  sei,  das  geplante
Unternehmen  der  Reichsaufsicht  zu  unterstellen  und  ihm  die  Form
einer  Aktiengesellschaft  zu  geben.  Damit  dachte  man  auch  am  besten
den  Schein  der  politischen  „Neutralität"  zu  wahren.
Demgemäß  wurde  am  16.  Dezember  1912  in  Hamburg  die
Gründung  unter  dem  Namen  „Gewerkschaftlich-genossenschaftliche  Versicherungs-Aktiengesellschaft ­
  Volksfürsorge"  vorgenommen;  das  Aktienkapital ­
  wurde  auf  1  Million  festgesetzt;  je  die  Hälfte  der  Aktien  wurde
von  den  Gewerkschaften  und  den  Konsumvereinen  übernommen.  Zwei
Tage  später  erfolgte  beim  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  die
Einreichung  des  Gesellschaftsvertrages,  der  Tarife,  Versicherungsbedingungen ­
  und  des  Geschäftsplanes.  Am  6.  Mai  1913  wurde  der
„Volksfürsorge"  vom  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  die  Aufnahme  des
Geschäftsbetriebes  für  das  Deutsche  Reich  genehmigt,  und  am  1.  Juli
1913  eröffnete  das  Unternehmen  seinen  Betrieb.
Trotz  aller  gegenteiligen  Behauptungen  kann  über  den  ,ozialdemokratischen
  Charakter  der  „Volksfürsorge"  nicht  der  geringste
Zweifel  bestehen.  Die  Leiter  der  Gesellschaft,  an  ihrer  Spitze  der
frühere  sozialdemokratische  Reichstagsabgeordnete  von  Elm,  mögen
sich  drehen  und  wenden,  so  viel  sie  wollen;  sie  werden  die  Tatsache
nicht  aus  der  Welt  schaffen,  daß  die  anerkanntermaßen  sozialdemokratischen ­
  Gewerkschaften  und  Konsumvereine  die  „Volksfürsorge  "gegründet ­
  haben.  Sie  können  nicht  bestreiten,  daß  im  Vorstand  und
Aufsichtsrat  des  Unternehmens  ausschließlich  Männer  sitzen,  die  sich
zur  sozialdemokratischen  Partei  rechnen.  Ausschlaggebend  und  allein
maßgeblich  sind  in  der  „Volksfürsorge"  also  Sozialdemokraten.  Das
sollte  zur  Beurteilung  des  Unternehmens  schon  genügen.  Wer  aber
trotzdem  noch  nicht  im  klaren  darüber  ist,  dem  müßten  die  mannigfaltigen ­
  Veröffentlichungen  der  sozialdemokratischen  Presse  die  Wahrheit ­
  offenbaren.  Nicht  die  Förderung  der  Volkswohlfahrt  ist  das
eigentliche  Ziel  der  „Volkssürsorge"!  Sie  ist  in  erster  Linie  geschaffen
worden,  um  der  sozialdemokratischen  Eesamtbewegung  neue  Stützpunkte ­
  im  Volke  zu  schaffen.
Nun  hat  man,  sobald  die  Volksversicherungspläne  der  Sozialdemokratie ­
  bekannt  wurden,  verständlicherweise  die  Frage  aufgeworfen,
ob  es  nicht  möglich  sein  würde,  auf  Grund  der  bestehenden  Gesetze
das  Entstehen  der  „Volkssürsorge"  zu  verhindern.  Auch  der  Verfasser ­
  hat  sich  mit  dieser  Frage  eingehend  befaßt;  er  ist  aber  zu
            
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