Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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gemacht, so wäre ihnen der Vorwurf gemacht worden, den Herr 
Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Kapp nun von sich abwehren will. 
Daß dieser Vorwurf nun nicht gemacht werden kann, scheint auf 
seiten der öffentlich>-rechtlichen Lebensversicherung jetzt bedauert 
zu werden." 
Auf diese Darlegungen hat Herr Kapp bis heute 
noch nichts zu erwidern gewußt. Ergänzend sei noch 
betont, daß auf jener Versammlung insonderheit Herren ge 
sprochen haben, welche nach ihren Erfahrungen mit den öffentlichen 
Anstalten zu Geheimrat Kapp nur ein sehr geringes Vertrauen haben 
konnten. Schließlich aber ist das wesentliche Moment für 
die Beurteilung einer Versammlung nicht in der Aussprache zu 
suchen, die eine Frage doch erst klären soll, sondern in den Beschlüssen, 
zu denen die Aussprache geführt hat. Was aber hat denn nun diese 
Gründerversammlung mit allen gegen eine Stimme beschlossen? Sie 
hat beschlossen, ein gemeinsames Arbeiten mit den öffentlichen An 
stalten prinzipiell nicht abzulehnen; es stand diesen also durchaus 
frei, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Wenn sie es nicht getan 
haben, so ist das nicht die Schuld der privaten Lebensversicherungs- 
gesellschaften, welche die Gründung später von sich aus allein haben 
vornehmen müssen. 
Was bereits früher ausgeführt ist, das sei hier noch einmal 
kurz wiederholt: Bereits am 26. Juli 1912 haben die Gründer der 
„Deutschen Volksversicherung" ein gemeinsames Arbeiten mit den 
öffentlichen Anstalten ins Auge gefaßt. Auf der Sitzung des „Zentral 
ausschusses zur Förderung der Volksversicherung" vom 23. November 
1912 ist diese Bereitwilligkeit abermals ausgesprochen worden; ebenso 
von Geheimrat Hackelöer am 10. Dezember 1912 den Ver 
tretern des „Deutschen Arbeiterkongresses" gegenüber. In 
der vertraulichen Aussprache beim Staatssekretär des Reichs 
amts des Innern am 7. Januar 1913 ist die Notwendigkeit eines 
gemeinsamen Handelns nicht minder mit vollster Entschiedenheit zur 
Geltung gebracht worden. In der zweiten Sitzung des „Zeutralaus- 
schusses" vom 9. Jan. 1913 hat Regierungsdirektor von Rasp klipp und 
klar erklärt, für die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" 
sei nur die Absicht maßgebend, der einheitlichen antinationalcn Orga 
nisation der „Volkssürsorge" ein einheitliches nationales Unternehmen 
entgegenzusetzen. Noch am 10. Januar 1913 hat sich Geheimrat 
Hackelöer-Köbbinghoff nach Kräften bemüht, Geheimrat Kapp zu 
einem Zusammengehen zu bewegen. Ja, noch mehr! Trotz allem, 
was vorangegangen war, unternahm im März 1913 der Staatsminister 
Graf von Posadowsky-Wehner einen letzten Versuch, Herrn Kapp 
zu einem Zusammenwirken aller nationalen Kräfte auf dem Gebiete 
der Volksversicherung zu bestimmen. Der Reichskanzler selbst brachte 
in einem Schreiben an den Grafen die Hoffnung zum Ausdruck, es 
werde diesem gelingen, was bisher nicht zu erreichen gewesen war. 
Was aber tat Herr Kapp? Er verreiste und gab die Sache zur Er 
ledigung weiter an — den Generaldirektor Loebinger von der 
„Friedrich Wilhelm"! Dieser aber versenkte das Schreiben in seinen 
Papierkorb. 
Wenn der Geh. Oberregierungsrat und Generallandschaftsdirektor 
Dr. Kapp, der Vorsitzende des „Verbandes öffentlicher Lebensversiche-
	        
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