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gemacht, so wäre ihnen der Vorwurf gemacht worden, den Herr
Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Kapp nun von sich abwehren will.
Daß dieser Vorwurf nun nicht gemacht werden kann, scheint auf
seiten der öffentlich>-rechtlichen Lebensversicherung jetzt bedauert
zu werden."
Auf diese Darlegungen hat Herr Kapp bis heute
noch nichts zu erwidern gewußt. Ergänzend sei noch
betont, daß auf jener Versammlung insonderheit Herren ge
sprochen haben, welche nach ihren Erfahrungen mit den öffentlichen
Anstalten zu Geheimrat Kapp nur ein sehr geringes Vertrauen haben
konnten. Schließlich aber ist das wesentliche Moment für
die Beurteilung einer Versammlung nicht in der Aussprache zu
suchen, die eine Frage doch erst klären soll, sondern in den Beschlüssen,
zu denen die Aussprache geführt hat. Was aber hat denn nun diese
Gründerversammlung mit allen gegen eine Stimme beschlossen? Sie
hat beschlossen, ein gemeinsames Arbeiten mit den öffentlichen An
stalten prinzipiell nicht abzulehnen; es stand diesen also durchaus
frei, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Wenn sie es nicht getan
haben, so ist das nicht die Schuld der privaten Lebensversicherungs-
gesellschaften, welche die Gründung später von sich aus allein haben
vornehmen müssen.
Was bereits früher ausgeführt ist, das sei hier noch einmal
kurz wiederholt: Bereits am 26. Juli 1912 haben die Gründer der
„Deutschen Volksversicherung" ein gemeinsames Arbeiten mit den
öffentlichen Anstalten ins Auge gefaßt. Auf der Sitzung des „Zentral
ausschusses zur Förderung der Volksversicherung" vom 23. November
1912 ist diese Bereitwilligkeit abermals ausgesprochen worden; ebenso
von Geheimrat Hackelöer am 10. Dezember 1912 den Ver
tretern des „Deutschen Arbeiterkongresses" gegenüber. In
der vertraulichen Aussprache beim Staatssekretär des Reichs
amts des Innern am 7. Januar 1913 ist die Notwendigkeit eines
gemeinsamen Handelns nicht minder mit vollster Entschiedenheit zur
Geltung gebracht worden. In der zweiten Sitzung des „Zeutralaus-
schusses" vom 9. Jan. 1913 hat Regierungsdirektor von Rasp klipp und
klar erklärt, für die Gründung der „Deutschen Volksversicherung"
sei nur die Absicht maßgebend, der einheitlichen antinationalcn Orga
nisation der „Volkssürsorge" ein einheitliches nationales Unternehmen
entgegenzusetzen. Noch am 10. Januar 1913 hat sich Geheimrat
Hackelöer-Köbbinghoff nach Kräften bemüht, Geheimrat Kapp zu
einem Zusammengehen zu bewegen. Ja, noch mehr! Trotz allem,
was vorangegangen war, unternahm im März 1913 der Staatsminister
Graf von Posadowsky-Wehner einen letzten Versuch, Herrn Kapp
zu einem Zusammenwirken aller nationalen Kräfte auf dem Gebiete
der Volksversicherung zu bestimmen. Der Reichskanzler selbst brachte
in einem Schreiben an den Grafen die Hoffnung zum Ausdruck, es
werde diesem gelingen, was bisher nicht zu erreichen gewesen war.
Was aber tat Herr Kapp? Er verreiste und gab die Sache zur Er
ledigung weiter an — den Generaldirektor Loebinger von der
„Friedrich Wilhelm"! Dieser aber versenkte das Schreiben in seinen
Papierkorb.
Wenn der Geh. Oberregierungsrat und Generallandschaftsdirektor
Dr. Kapp, der Vorsitzende des „Verbandes öffentlicher Lebensversiche-