Full text : Die Deutsche Volksversicherung

Einleitung.

Das  Deutsche  Reich  kann  den  Ruhm  für  fidj  in  Anspruch!
nehmen,  das  Land  der  sozialen  Fürsorge  zu  sein.  L-eit  jenem  17.  November ­
  1881,  an  dem  eine  Kaiserliche  Botschaft  die  Grundlinien
für  eine  großzügige  soziale  Gesetzgebung  vorzeichnete,  hat  der  Gedanke, ­
  daß  der  Staat  verpflichtet  sei,  Einrichtungen  für  die  Wohlfahrt ­
  der  minderbemittelten  Volkskreise  zu  treffen,  immer  kräftiger
Boden  gefaßt,  so  daß  er  heute  zu  einem  Allgemeingut  unseres  Volkes
geworden  ist.  Ueber  die  Notwendigkeit  einer  sozialen  Fürsorge  besteht
heute  nirgends  mehr  ein  Zweifel.  Nur  dis  Grenzen  sind  strittig,
bis  zu  denen  die  Gesetzgebung  gehen  soll.  Der  Verfasser  ist  der  Ansicht, ­
  daß  noch  manches  auf  diesem  Gebiete  getan  werden  kann  und
auch  getan  werden  muß;  aber  auch  deren  Ansicht  ist  wohl  beachtlich,
welche  meinen,  daß  die  staatliche  Versicherung,  die  den  Kern  dieser
Fürsorge  bildet,  den  minderbemittelten  Kreisen  nur  ein  gewisses  Mini»
muni  gewähren  kann.  Was  darüber  hinausgeht,  muß  Sache  freiwilliger ­
  Betätigung  sein.  Die  Selbsthilfe  muß  die  Staatshilfe  organisch  ergänzen; ­
  nur  so  ist  eine  durchgreifende  Förderung  der  Interessen^jener
möglich,  die  vom  Glücke  weniger  begünstigt  sind.  Das  Gefühl  der  Selbstverantwortlichkeit ­
  muß  in  unserem  Volke  kräftig  bleiben;  denn  nur
dieses  Gefühl  gewährleistet  eine  gesunde  Entwicklung.
Diese  Selbsthilfe  kann  und  wird  verschiedene  Wege  einschlagen.
Ein  hervorragendes  Beispiel  dafür  stellen  unsere  Gewerkschaften  mit
ihrem  ausgezeichnet  durchgearbeiteten  Verwaltungs-  und  Organisationsapparat ­
  dar.  Die  Einlagen  der  Sparkassen,  die  seit  Jahrzehnten ­
  in  ständigem  Steigen  begriffen  sind,  erbringen  den  Beweis,
daß  die  staatliche  Versicherung  dem  Sparbetrieb  nicht  abträglich,
sondern  eher  förderlich  gewesen  ist.  Sterbekassen  und  ähnliche  Einrichtungen ­
  gibt  es  zu  vielen  Tausenden  in  unserem  Vaterlands.
Diese  leiten  wieder  über  zu  dem  Gedanken  der  Volksversicherung,
die  neuerdings  die  Gemüter  besonders  lebhaft  beschäftigt.  Es  lag
ja  nahe,  die  staatliche  Versicherung,  die  eine  Rentenversicherung  darstellt, ­
  zu  ergänzen  durch  eine  freiwillige  Versicherung,  welche  im
Gegensatz  dazu  dem  Versicherten  zu  bestimmten  Zeiten  ein  mehr  oder
Minder  großes  Kapital  gewährleistet.  Dieser  Einsicht  haben  sich  denn
            
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