Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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öuä>  die  privaten  Versicherungsgesellschaften  nicht  verschlossen,  sondern
bereits  vor  mehr  als  zwei  Jahrzehnten  Volksversicherungseinrichtungen ­
  geschaffen,  die  eine  nicht  unbeträchtliche  Verbreitung  gefunden
haben.  Wenn  es  ihnen  gleichwohl  nicht  gelungen  ist,  die  Volksversicherung, ­
  wie  das  aus  mehr  als  einem  Grunde  wünschenswert  äst,
zu  einem  Allgemeingut  der  Bevölkerung  zu  machen,  so  hat  man  die
Gründe  dieser  Erscheinung  darin  zu  suchen,  daß  ihre  Einrichtungen,
wenngleich  sie  denen  des  Auslandes  weit  überlegen  waren,  den  Versicherten ­
  doch  nicht  so  lweit  entgegenkamen,  wie  es  notwendig  gewesen ­
  wäre,  um  allseitiges  Vertrauen  zu  diesen  Einrichtungen  hervorzurufen. ­
  Wieweit  die  Beschwerden,  die  auf  diesem  Gebiete  laut
geworden  sind,  eine  Berechtigung  haben,  wieweit  sie  übertrieben  sind
und  auf  Unkenntnis  der  Sachlage  beruhen,  das  ist  eine  Frage,  der  hier
nicht  nachgegangen  werden  soll.  Tatsache  ist  und  bleibt,  daß  sich  die
alten  Volksversicherungsgesellschaften  nur  geteilter  Sympathien  erfreuten. ­
  Wollte  man  daher  der  Volksversicherung  eine  weitere  Verbreitung ­
  verschaffen,  so  mußte  man  auf  Verbesserungen  bedacht  sein.
Da  es  sich  bei  der  Volksversicherung  immer  nur  um  verhältnismäßig ­
  kleine  Beträge  handelt,  so  kommen  dafür  naturgemäß  auch  nur
die  minderbemittelten  Schichten  des  Volkes  in  Frage.  Solange  nun
der  Betrieb  der  Volksversicherung  nach  den  Grundsätzen  gehandhabt
wurde,  die  auch  sonst  in  unserem  Wirtschaftsleben  in  Geltung  sind
und  an  sich  durchaus  ihre  Berechtigung  haben,  konnte  es  nicht  ausbleiben, ­
  daß  sich  in  weiten  Kreisen  die  Auffassung  festsetzte,  die  Versicherungsnehmer ­
  müßten  mit  ihren  geringen  Mitteln  dazu  beitragen,
hohe  Gewinne  an  Aktionäre,  Aufsichtsratsmitglieder  und  Direktoren
auszuschütten.  Diese  Befürchtung  konnte  nur  ausgeschaltet  werden,
wenn  aur  dem  Gebiete  der  Volksversicherung  Einrichtungen  getroffen
wurden,  die  jede  Gewinnabsicht  ausschlossen  und  dem  Unternehmen
einen  gemeinnützigen  Charakter  gaben,  wie  ihn  die  staatliche  Versicherung ­
  ja  auch  hat.  Eine  eigentliche  Verstaatlichung  andererseits
konnte  wieder  nicht  in  Frage  kommen,  weil  die  Erfahrung  gelehrt  hat,
daß  man  dieses  Feld  zweckmäßigerweise  der  Selbsthilfe  und  damit  der
privaten  Initiative  überläßt,  die  an  Rührigkeit  dem  Staatsbetriebe
stets  überlegen  ist.  Es  mußte  also  ein  Mittelweg  gefunden,  d.  h.
es  mußte  eine  Form  geschaffen  werden,  die  an  sich  privatwirtschaftlichen ­
  Charakter  hat,  durch  besondere  Bestimmungen  aber  den  Grundsatz ­
  der  Gemeinnützigkeit  nicht  verleugnete.  Mit  dieser  bedeutsamen
Frage  haben  sich  Sozialpolitiker  und  Versicherungsfachleute  seit  längerer ­
  Zeit  beschäftigt.  So  erschien  bereits  im  Jahre  1906  bei
I.  Guttentag  in  Berlin  eine  anonyme  Schrift,  die  den  Präsidenten
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung,  Dr.  Grüner,
zum  Verfasser  hatte  und  den  Titel:  „Vorschläge  zur  Reform  der
Volksversicherung  in  Deuffchland"  trägt.  Darin  wurde  den  großen
privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  nahegelegt,  in  eine  gemeinsame ­
  Arbeit  mit  den  Organisationen  der  Arbeiter  usw.  einzutreten
und  der  Volksversicherung  einen  einheitlichen  Rahmen  zu  geben.  Auf
diesem  Wege,  sowie  durch  zweckenffprechende  weitere  Bestimmungen
sollten  die  beiden  hauptsächlichsten  Schäden  der  alten  Volksversicherung, ­
  die  hohen  Verwaltungskosten  und  der  häufige  Verfall  der
Versicherungen  ohne  Gegenleistung,  beseitigt  werden,  wenigstens  soweit ­
  das  überhaupt  zu  erreichen  sein  würde.
            
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