Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Lebens,  die  kleine  Gast-  und  Schankwirtschast  u.  a.  m.  —  entwickelt  sich  in
Orten  mit  vorzugsweise  industrieller  Bevolkerung  besonders  gut.  Es  lebt  von
den  Arbeitern,  entsteht  um  der  Arbeiter  willen  und  kann  die  Last  der  Steuern,
die  das  Betreiben  ihres  Gewerbes  mit  sich  bringt,  gut  ertragen.  Wenn  etwa  ^
der  Kleinhandel  mit  Lebensmitteln  in  Betracht  gezogen  wird,  so  gestaltet  er
sich  in  den  Orten  und  in  den  Gegenden  mit  zahlreicher  Arbeiterbevolkerung,
wie  der  Augenschein  zeigt,  sicherlich  giinstiger,  als  in  den  Vororten  mit  ^
zahlungskraftiger  Bevolkerung,  die  ihren  Bedarf  vielfach  in  den  komfortablen
Geschasten  der  City  deckt,  zumal  bei  dem  heutigen  Automobilverkehr  be-  ^
kanntlich  die  Versendung  gekaufter  Waren,  selbst  von  Kleinigkeiten  keine
Schwierigkeiten  macht.  Dazu  kommt  aber,  dah  die  Kleinhandel-  und  Kleingewerbetreibenden
  in  den  sogenannten  armeren  Vororten,  ohne  dah  ihr
Einkommen  hinter  dem  der  Erwerbstatigen  der  gleichen  Klasse  in  den  anderen
Gegenden  Groh-Berlins  zurucktritt,  noch  dadurch  einen  Vorteil  haben,  dah
die  Mieten  in  den  armeren  Vororten  geringer  find,  als  in  sogenannten
Vorzugsorten.  Was  aber  die  groheren  Jndustrien  betrifft,  so  finden  fie  aus
dem  Boden  der  Vororte  billigeres  Baugelande,  so  dah  die  Ersparnis  daran
eine  steuerliche  Mehrbelastung  mindestens  deckt.
Es  soll  ohne  weiteres  zugegeben  werden,  dah  diese  Ausfuhrungen  nicht
fur  alls  Jndnstrievororte  Berlins  und  namentlich  fur  die  nicht  zutrifft,  die
in  ihrer  industriellen  Entwicklung  noch  nicht  genugend  vorgeschritten  find.
Darauf  kann  es  aber  auch  nicht  ankommen.  Die  Notlage  einiger  Gemeinden
und  selbst  die  einmal  unterstellte  Leistungsunfahigkeit  einiger  kleinerer,  noch  halb
landlicher  Gemeinden,  kann  fiir  diese  vielleicht  eine  Gleichstellung
  mit  anderen  ar  men  Gemeinden  Preuhens  hinsichtlich
  der  Schullastenbeihilfen,  niemals  aber  eine
gegen  Berlin  und  seine  we  st  lichen  Vororte  gerichtete  ^
gesetzgeberische  Mahnahme  zulassig  machen.
Jedensalls  gibt  es  kein  richtiges  Bild,  wenn  zum  Nachweise  der  Ueberlastung
  die  Schullasten  lediglich  in  ein  Prozentverhaltuis  zu  den  Einks ­
  mm  en  steuern  gesetzt  werden.  Legt  man  aber  diese  Berechnung
zugrunde,  so  konnen  zum  Nachweise  einer  erheblichen  Ungleichheit  nicht  lediglich
die  Berliner  Vororte  mit  Berlin  und  miteinander  verglichen  werden.  Werden
andere  gleichgeartete  Jndustriestadte  zur  Vergleichung  herangezogen,  so  ergibt
sich,  dah  die  starke  Belastung  der  Einkommen  st  cner  in  it
Schulla  sten  eine  —  wenn  auch  bedanerliche  —,  s  o  doch  allgem  eine
E  r  s  ch  e  i  n  n  n  g  ist  und  kein  Charakteristikum  der  industriellen  Vororte.
Die  folgende  Tabelle,  die  einmal  die  samtlichen  an  der  srnheren  Petition  der
Landgemeinden  beteiligten  Gemeinden  und  sodann  einige  Jndustriestadte,  fur
die  die  Zahlen  feststellbar  waren,  enthalt,  ergibt  in  Spalte  1  den  Belastungssatz
  der  Einkommensteuer  (wahrend  in  Spalte  2  die  Schulkosten  fur  1  Kind
und  in  Spalte  3  die  Einkommensteuer-Kopfquote  enthalten  ist).  Es  kann
lediglich  darauf  Bezug  genommen  werden.

I.

G  e  m  e  i  n  d  e

Volksschullasten
  in  pCt.
der  Gemeindeeinkommen-



Schulkosten
fiir
1  Kind

Aus  100  pCt.
reduzierte
Gemeindeeinkommensteuer

aus  den  Kopf
der  Bevolkerung

1.  Steglitz

63,6

126,27

14,73

2.  Boxhagen-Rummelsburg  .

187,3

98,34

6,90

3.  Groh-Lichterfelde  ....

41,7

97,71

20,29

4.  Friedenau

38,3

113,83

18,57

5.  Reinickendorf

142,6

92,34

9,44

6.  Treptow

70,8

111,48

15,74

7.  Nowawes

129,4

70,40

8,48

8.  Oberschoneweide

165,o

103,52

18,32

9.  Friedrichsfelde

138,4

94,92

9,75

10.  Tegel

109,7

119,28

13,31

11.  Zehlendorf

34,5

128,90

29,06

12.  Mariendorf

113,60

96,57

9,99

13.  Friedrichshagen

129,7

92,52

9,42

14.  Britz

188,50

70,39

7,10

15.  Adlershof

241,i

100,04

6,63

16.  Wittenau

119,2

82,75

12,09

17.  Velten

166,40

46,80

7,98

18.  Zaborze

115,95

49,30

9,99

19.  Bogutschutz-Zawodzie  .  .

207,80

39,30

4,39

20.  Bismarckhutte

196,9

44,10

4,55

21.  Rohberg

348,9

51,24

3,77

22.  Langenbielau

277,i

37,20

2,98

23.  Siemianowitz

174,3

33,00

3,65

24.  Lipine

107,2

46,22

9,89

25.  Altwasser

301,s

35,44

3,27

26.  Schwientochlowitz  ....

710,9

28,50

0,85

27.  Laurahutte

220,2

45,92

4,44

28.  Zalenze

132,2

36,18

n
7,34

29.  Biskupitz

150,8

19,85

2,60
            
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