Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

IS

TIL  Die  steuerliche  Belultung  Ser  vorortbemolinec  uberlchreitet
  nicht  Lie  normalen  Gcen;en.
Dah  die  Einkommensteuerlast  unter  den  Gemeinden  Groh  Berlins,  wenn
man  von  diesem  engen  Gebiet  ausgeht,  keinen  Anlah  zu  einer  besonderen
Mahnahme  bietet,  bedarf  keiner  Ausfuhrung.  Fur  das  Iahr  1914
i  ft  j  a  charakteristijcherweise  Charlottenburg  und  Wilmersdorf
  auf  110  pCt.  heraufgegangen,  wahrend  Neukolln ­
  und  Lichtenberg  bei  100  p  C  t.  stehen  geblieben
s  i  n  b.  Dah  eg  etwa  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  ware,  dah  in  den
Gemeinden  mit  minderbegliterter  Bevolkerung  ein  geringerer  Zuschlagssatz
  zu  erheben  set,  als  in  ben  reicheren  Gemeinden,  ist  unrichtig.  In  Frage
konnte  vielleicht  kommen,  ob  eine  Gemeinde  mit  Rucksicht  auf  ihre  sinanziellen
  Bedlirfnisse  die  fingierten  Normalsteuersatze  mit  Zuschlagen  belegen
muh  und  die  andere  nicEjt.  Dies  spielt  aber  in  den  Groh-Berliner  Gemeinden
kaum  eine  Nolle.  Es  ist  aber  durchaus  nicht  durchschlagend,  wenn  die  Vororte
  meinen,  dah  schon  jede  hohere  Anspannung  der  Einkommensteuerkraft
ihrer  Bewohner  einen  Anlah  zum  Ausgleich  gebe.  Es  ware  nur  dann  der
Fall,  wenn  eine  solche  Anspannung  der  Steuer  zur  Ueberburdung  flihren
wurde.  Dah  bei  100  pCt.  Zuschlag  zu  der  Einkommensteuer
  stehen  geblieben  werden  muh,  und  eine  Mehrleistung
  eine  Ueberburdung  darstelle,  ist  aber  unter
keiner  Bedingung  anzunehmen.  Hier  gibt  auch  wiederum  nicht
ein  Vergleich  mit  anderen  Berliner  Vororten  und  besonders  begiinstigten
anderen  Gemeinden  ein  richtiges  Bild,  sondern  nur  ein  Ueberblick  liber  die
steuerliche  Belastung  der  Gemeindeangehorigen  in  ganz  Preuhen.  Fur  1908,
1909  und  1910  find  als  Durchschnittsjatze  der  Steuerzuschlage  in  Preuhen
berechnet  Worden  (Wilms  in  der  kommunalen  Rundschau  Band  3  Seite  572)
1908  1909  1910
In  29  Grohstadten  ohne  Altona  157  pCt.  166,gpCt.  171,gpCt.
In  30  Stadten  von  50  000  bis
100000  Einwohnern  .  .  .  176,z  -  185,«  -  189,7  -
Fiir  1911  bis  1918  ist  sicherlich  eine  Steigerung  anzunehmen.  Die
steuerliche  Lage  der  Einwohner  der  Berliner  Vororte  mit  ganz  wenigen  Ausnahmen,
  wie  zum  Beispiel  Reinickendorf,  dessen  Notlage  vielleicht  nicht
zu  leugnen  ist,  ist  hinsichtlich  der  Einkommensteuer  nicht  nur  normal,  sondern
geradezu  glanzend.  Wenn  nun  eingewendet  wird,  es  konnten  die  Einkommensteuerzuschlage
  nicht  erhoht  werden,  Weil  dann  eine  Abwanderung  zu
befiirchten  set,  so  kann  dieses  spezielle  Groh  Berliner  kommunalpolitische
Moment  vollkommen  gewiirdigt  werden,  solange  es  sich  nicht  darum  handelt,
eine  gesetzgeberische  Mahnahme  herbeizufiihren.  Was  aus  rein
ortlichen  Erwagungen  gegenwartig  nicht  tunlich  ist,  wird  binnen  kurzem
moglich  sein,  sobald  die  durch  den  Verband  Groh  Berlin  entstehenden  Ausgaben
  (Waldkauf)  und  die  Einschrankung  der  staatlichen  Kontrolle  bei  Ueberschreitung
  des  Normalzuschlages  uberall  ein  Ueberschreiten  der  100  PCt.  notig
und  moglich  machen  werden.  Da  beispielsweise  nach  dem  Zweckverbandgesetz
  die  Fehlbetrage  fur  die  Regel  nach  dem  Gesamtsteuersoll  verteilt
werden,  so  wird  die  Anteilnahme  der  sogenannten  ostlichen  Gemeinden  gegenuber
  der  gewaltigen  Jnansprnchnahme  Berlins  und  der  westlichen  Vororte
ganz  zurlicktreten.  Es  ist  daher,  wie  die  Verhaltnisse  liegen,  anzunehmen,
dah  die  anderweiten  Mehrausgaben  gerade  der  petitionierenden  Gemeinden
bei  verstandiger  Finanzgebahrung  sich  nicht  in  dem  Mahe  steigern  werden,
als  die  Gemeinde  ihre  Einkommensteuerzuschlage  zu  erhohen  in  der  Lage
sein  wird.
Was  die  Grund-  und  Gebaudesteuer  betrifft,  so  stellen  sich

die  Durchschnittszahlen:
1908  1909  1910
in  29  Grohstadten  203,g  pCt.  214  pCt.  212,g  pCt.
in  30  Stadten  von  50  000  bis
100  000  Einwohnern.  .  .  213,2  -  228,5  -  226,e  -
Die  Gewerbesteuer  verteilt  sich  wie  folgt:
1908  1909  1910
in  29  Grohstadten  184,7  pCt.  214,1  pCt.  215,3  pCt.
in  30  Stadten  von  60  000  bis
100  000  Einwohnern  .  .  .  233,7  -  263  -  283,s  -

Aus  Tabelle  Anhang  II6  ergibt  sich,  dah  die  Fiihrerin  im  Streite
der  ostlichen  Vororte  gegen  Berlin:  Neukolln  mit  212  pCt.  (fur  1910)
auch  hier  unter  dem  Staatsdurchschnitt  steht,  Lichtenberg  (262  pCt.)  nur
wenig  liber  ihm.  Um  die  Steuerlast  der  Vororte  und  Berlins  vergleichen
zu  konnen,  mlissen  aber,  da  hier  liberall  statt  der  Steuerzuschlage  ein  Promillesatz
  des  gemeinen  Wertes  erhoben  wird,  (auch  deni  Wunsche  der  ostlichen
Vororte  entsprechend)  die  Promillezahlen  verglichen  werden.  Es  ergibt  sich
dann,  moge  auch  hinsichtlich  der  Prozentsatze  fur  Zuschlage  zur  staatlich  veranlagten
  Grund-  und  Gebaudesteuer  es  den  Anschein  haben,  als  wenn  die
Vororte  liber  dem  Staatsdurchschnitt  stehen,  dah  hinsichtlich  der  Belastung  des
Grundbesitzes  mit  der  G  r  u  n  d  w  e  r  t  st  e  u  e  r  die  Vororte  durchaus  nicht  oder
(wenn  liberhaupt)  so  doch  nicht  wesentlich  starker  als  beispielsweise  Berlin
die  Steuerkraft  ihrer  Grundbesitzer  angespannt  haben.*)  Es  gilt  hier  dasselbe,
was  von  der  Einkommensteuer  gesagt  ist:  ein  Grund  st  lick  gleichen
Wertes  kann  in  der  armen  Genreinde  mit  demselben
*)  Neukolln  ist  auf  3  pro  Mille  fiir  1914  stehen  geblieben.
            
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