Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Spurerweiterung unb Schieucnüberhöhung. 
Maß. Letzteres darf im Gebiete des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen höchstens 
30 mm betragen. Die preußischen Staatsbahnen zeigen folgende Werte: 
Krümmungshalbmesser 800 500 400 300 200 180 m 
Spurerweiterung ..0 9 12 14 21 22 mm. 
In England und Frankreich ist die Spurerweiterung eine geringere. 
Schienenüberhöhung. In Gleisbögen, welche mit großer Geschwindigkeit durch 
fahren werden, sucht die Fliehkraft die Fahrzeuge nach außen zu drängen, so daß die 
Räder von dem Jnnenstrange abgezogen und gegen die Außenschiene gepreßt werden. 
Bei gleicher Fahrgeschwindigkeit ist die Wirkung dieser Kraft um so größer, je kleiner der 
Kurvenhalbmesser ist. Um ihren Einfluß auszugleichen, überhöht man den äußeren 
Schienenstrang gegen den inneren, so daß die Räder an der Außenseite des Fahrzeuges 
gehoben werden. Der damit gleichzeitig gehobene Teil des Lokomotiv- oder Wagen 
gewichtes hält jener Kraft das Gleichgewicht. Für das Vereinsgebiet ist durch die technischen 
Vereinbarungen von 1897 vorgeschrieben, daß.diese Erhöhung in Krümmungen von 
500 m abwärts Platz zu greifen hat. Der kleinste zulässige Bogenhalbmesser auf Stationen 
ist in Deutschland 180 m, auf freier Strecke 300 m. Bei Festsetzung des Überhöhungs 
maßes ist die Geschwindigkeit des schnellsten Zuges dieser Strecke zu Grunde zu legen, 
also in der Regel die der Schnellzüge. Für die Güterzüge dieser Strecke fällt dann zwar 
die Überhöhung zu groß aus und ihre Räder werden die Jnnenschiene zu stark pressen. 
Das ist aber das kleinere Übel und in Bezug auf sichere Gleislage einer geringeren Über 
höhung vorzuziehen. Die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit wird durch die jeweiligen 
Reigungs- und Krümmungsverhältnisse begrenzt. Sie ist nach der „Betriebsordnung für 
die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1893" wie folgt anzunehmen: 
Höchste Fahr 
geschwindigkeit 
km/St. 
Auf Gefällen 
von °loo 
In Gleisbögen 
mit einem Halb 
messer von IN 
90 
2,5 
1000 
80 
5 
800 
75 
10 
700 
70 
12,5 
600 
65 
15 
500 
60 
17,5 
400 
55 
20 
300 
45 
25 
200 
40 
— 
O 
CO 
Liegt eine Gefällstrecke zugleich in einer Krümmung, so ist der kleinere Wert der 
beiden entsprechenden Geschwindigkeiten vorstehender Zusammenstellung maßgebend. Das 
Ausland, namentlich Amerika, ist weniger ängstlich und gestattet in solchen Krümmungen 
unbedenklich höhere Geschwindigkeiten. So gilt für österreichische Bahnen folgende Be 
stimmung: 
Höchste Fahrgeschwindigkeit 80 75 70 65 60 55 50 45 lern in der Stunde 
Kleinster Kurvenhalbmesser 500 450 375 325 280 240 200 160 m. 
Hier dürfen also z. B. 375m-Bögen mit 70 km in der Stunde durchfahren werden, 
auf deutschen Bahnen dagegen nur mit 55 km; und während auf letzteren mit 90 km nur 
Kurven von 1000 m aufwärts zu befahren gestattet ist, geschieht dieses in Österreich 
bereits von 600 m an. Ebenso werden die Gefälle im Auslande schneller durchfahren, 
z. B. solche von 10°/ 00 mit 85 bis 90 km, bei uns sind höchstens 75 km zulässig. 
Dadurch wird die mittlere Fahrgeschwindigkeit der Züge in Deutschland herabgezogen. 
Zwangsschienen in Gleisbögen. In England sucht man das Durchfahren 
besonders scharfer Gleisbögen außer durch die Schienenüberhöhnng dadurch noch wirksam 
zu sichern, daß in allen Kurven von 200 m abwärts neben dem inneren Strange eine 
in ganzer Länge der Krümmung sich erstreckende Führungsschiene (Check rail) ein 
gelegt wird. Sie soll den Seitendruck der Spurkränze gegen den äußeren Schienenstrang 
mildern und gleichzeitig auch die Räder am Aufsteigen auf die Außenschiene hindern, was
	        
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