159
Spurerweiterung unb Schieucnüberhöhung.
Maß. Letzteres darf im Gebiete des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen höchstens
30 mm betragen. Die preußischen Staatsbahnen zeigen folgende Werte:
Krümmungshalbmesser 800 500 400 300 200 180 m
Spurerweiterung ..0 9 12 14 21 22 mm.
In England und Frankreich ist die Spurerweiterung eine geringere.
Schienenüberhöhung. In Gleisbögen, welche mit großer Geschwindigkeit durch
fahren werden, sucht die Fliehkraft die Fahrzeuge nach außen zu drängen, so daß die
Räder von dem Jnnenstrange abgezogen und gegen die Außenschiene gepreßt werden.
Bei gleicher Fahrgeschwindigkeit ist die Wirkung dieser Kraft um so größer, je kleiner der
Kurvenhalbmesser ist. Um ihren Einfluß auszugleichen, überhöht man den äußeren
Schienenstrang gegen den inneren, so daß die Räder an der Außenseite des Fahrzeuges
gehoben werden. Der damit gleichzeitig gehobene Teil des Lokomotiv- oder Wagen
gewichtes hält jener Kraft das Gleichgewicht. Für das Vereinsgebiet ist durch die technischen
Vereinbarungen von 1897 vorgeschrieben, daß.diese Erhöhung in Krümmungen von
500 m abwärts Platz zu greifen hat. Der kleinste zulässige Bogenhalbmesser auf Stationen
ist in Deutschland 180 m, auf freier Strecke 300 m. Bei Festsetzung des Überhöhungs
maßes ist die Geschwindigkeit des schnellsten Zuges dieser Strecke zu Grunde zu legen,
also in der Regel die der Schnellzüge. Für die Güterzüge dieser Strecke fällt dann zwar
die Überhöhung zu groß aus und ihre Räder werden die Jnnenschiene zu stark pressen.
Das ist aber das kleinere Übel und in Bezug auf sichere Gleislage einer geringeren Über
höhung vorzuziehen. Die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit wird durch die jeweiligen
Reigungs- und Krümmungsverhältnisse begrenzt. Sie ist nach der „Betriebsordnung für
die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1893" wie folgt anzunehmen:
Höchste Fahr
geschwindigkeit
km/St.
Auf Gefällen
von °loo
In Gleisbögen
mit einem Halb
messer von IN
90
2,5
1000
80
5
800
75
10
700
70
12,5
600
65
15
500
60
17,5
400
55
20
300
45
25
200
40
—
O
CO
Liegt eine Gefällstrecke zugleich in einer Krümmung, so ist der kleinere Wert der
beiden entsprechenden Geschwindigkeiten vorstehender Zusammenstellung maßgebend. Das
Ausland, namentlich Amerika, ist weniger ängstlich und gestattet in solchen Krümmungen
unbedenklich höhere Geschwindigkeiten. So gilt für österreichische Bahnen folgende Be
stimmung:
Höchste Fahrgeschwindigkeit 80 75 70 65 60 55 50 45 lern in der Stunde
Kleinster Kurvenhalbmesser 500 450 375 325 280 240 200 160 m.
Hier dürfen also z. B. 375m-Bögen mit 70 km in der Stunde durchfahren werden,
auf deutschen Bahnen dagegen nur mit 55 km; und während auf letzteren mit 90 km nur
Kurven von 1000 m aufwärts zu befahren gestattet ist, geschieht dieses in Österreich
bereits von 600 m an. Ebenso werden die Gefälle im Auslande schneller durchfahren,
z. B. solche von 10°/ 00 mit 85 bis 90 km, bei uns sind höchstens 75 km zulässig.
Dadurch wird die mittlere Fahrgeschwindigkeit der Züge in Deutschland herabgezogen.
Zwangsschienen in Gleisbögen. In England sucht man das Durchfahren
besonders scharfer Gleisbögen außer durch die Schienenüberhöhnng dadurch noch wirksam
zu sichern, daß in allen Kurven von 200 m abwärts neben dem inneren Strange eine
in ganzer Länge der Krümmung sich erstreckende Führungsschiene (Check rail) ein
gelegt wird. Sie soll den Seitendruck der Spurkränze gegen den äußeren Schienenstrang
mildern und gleichzeitig auch die Räder am Aufsteigen auf die Außenschiene hindern, was