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Mit der Bewirtschaftung zuckerhaltiger Futtermittel wird die Bezugs
vereinigung Deutscher Landwirte betraut.
2. Mai 1915 bis November 1915. Vorübergehende
örtliche Stockungen in der Zuckcrversorgung bei Fortdauer des Zucker
überflusses veranlassen gesetzliche Maßnahmen gegen spekulative
Zurückhaltung des Zuckers. Die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H.
in Berlin wird ermächtigt, unter gewissen Voraussetzungen Zucker zu
enteignen und diese Bestände zur Behebung örtlicher Versorgungs
stockungen an Kommunen und zuckerverarbeitende gewerbliche Be
triebe abzugeben. Die rasche Steigerung der Lebensmittelpreise in
dieser Zeit erstreckt sich auch auf Zucker; die Festsetzung von Groß
handels-Höchstpreisen für das ganze Reichsgebiet setzt die Landes
zentralbehörden nunmehr in die Lage, unter Berücksichtigung der
örtlichen Eigentümlichkeiten Kleinhandels-Höchstpreise festzusetzen.
Den gesteigerten Unkosten der Fabriken trägt eine Erhöhung des
Preises für den Rest des Betricbsjahres und eine weitere Erhöhung
bei der Regelung des Zuckerverkehrs für das Betriebsjahr 1915/16
Rechnung. Bei steigender Knappheit an Futtermitteln gewinnt die
Herstellung und Verwendung zuckerhaltiger Futtermittel für die Er
haltung der Viehbestände die größte Bedeutung und wird mit allen
Mitteln gefördert.
3. Dezember 1915 bis 10. April 1916. Die
Steigerung des Zuckerverbrauchs in den Sommermonaten und die
außerordentliche Inanspruchnahme von Zucker für Futtermittel hat
einerseits eine starke Minderung der Bestände des Betriebsjahres
1914/15 zur Folge gehabt; andererseits sind infolge der Ein
schränkung der Zuckerrüben-Anbauflache um nahezu ein Drittel der im
Vorjahre bebauten Fläche bei gleichzeitiger Minderung des Hektar
ertrages für das Betriebsjahr 1916/16 nur ungefähr drei Fünftel
der vorjährigen Erzeugung zu erwarten. Wenn die aus dem Vor
jahre übernommenen Bestände und die Erzeugung des laufenden Be
triebsjahres zur Deckung des gewöhnlichen Zuckerbedarfes im Frieden
vollkommen ausreichend wären, so können sie doch dem außerordent
lich gesteigerten Bedarf der Kriegszeit bei gleichmäßiger Fortdauer
der verstärkten Nachfrage nach Zucker und zuckerhaltigen Futter
mitteln nicht entsprechen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit von
Einschränkungen im Zuckerverbrauch bei der zuckerverarbcitenden
Industrie, bei der Verwendung von Zucker zu technischen Zwecken
und zu Backwaren. Die Verfütterung von Vcrbrauchszucker (mit
Ausnahme der Bienenfütterung) wird verboten. Durch eine Er
höhung der Rübenpreise und Rohzuckerpreise für das Bctriebsjahr
1916/17 soll ein Ansporn zum vermehrten Anbau von Zuckerrüben