Full text: Der Zucker im Kriege

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Mit der Bewirtschaftung zuckerhaltiger Futtermittel wird die Bezugs 
vereinigung Deutscher Landwirte betraut. 
2. Mai 1915 bis November 1915. Vorübergehende 
örtliche Stockungen in der Zuckcrversorgung bei Fortdauer des Zucker 
überflusses veranlassen gesetzliche Maßnahmen gegen spekulative 
Zurückhaltung des Zuckers. Die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. 
in Berlin wird ermächtigt, unter gewissen Voraussetzungen Zucker zu 
enteignen und diese Bestände zur Behebung örtlicher Versorgungs 
stockungen an Kommunen und zuckerverarbeitende gewerbliche Be 
triebe abzugeben. Die rasche Steigerung der Lebensmittelpreise in 
dieser Zeit erstreckt sich auch auf Zucker; die Festsetzung von Groß 
handels-Höchstpreisen für das ganze Reichsgebiet setzt die Landes 
zentralbehörden nunmehr in die Lage, unter Berücksichtigung der 
örtlichen Eigentümlichkeiten Kleinhandels-Höchstpreise festzusetzen. 
Den gesteigerten Unkosten der Fabriken trägt eine Erhöhung des 
Preises für den Rest des Betricbsjahres und eine weitere Erhöhung 
bei der Regelung des Zuckerverkehrs für das Betriebsjahr 1915/16 
Rechnung. Bei steigender Knappheit an Futtermitteln gewinnt die 
Herstellung und Verwendung zuckerhaltiger Futtermittel für die Er 
haltung der Viehbestände die größte Bedeutung und wird mit allen 
Mitteln gefördert. 
3. Dezember 1915 bis 10. April 1916. Die 
Steigerung des Zuckerverbrauchs in den Sommermonaten und die 
außerordentliche Inanspruchnahme von Zucker für Futtermittel hat 
einerseits eine starke Minderung der Bestände des Betriebsjahres 
1914/15 zur Folge gehabt; andererseits sind infolge der Ein 
schränkung der Zuckerrüben-Anbauflache um nahezu ein Drittel der im 
Vorjahre bebauten Fläche bei gleichzeitiger Minderung des Hektar 
ertrages für das Betriebsjahr 1916/16 nur ungefähr drei Fünftel 
der vorjährigen Erzeugung zu erwarten. Wenn die aus dem Vor 
jahre übernommenen Bestände und die Erzeugung des laufenden Be 
triebsjahres zur Deckung des gewöhnlichen Zuckerbedarfes im Frieden 
vollkommen ausreichend wären, so können sie doch dem außerordent 
lich gesteigerten Bedarf der Kriegszeit bei gleichmäßiger Fortdauer 
der verstärkten Nachfrage nach Zucker und zuckerhaltigen Futter 
mitteln nicht entsprechen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit von 
Einschränkungen im Zuckerverbrauch bei der zuckerverarbcitenden 
Industrie, bei der Verwendung von Zucker zu technischen Zwecken 
und zu Backwaren. Die Verfütterung von Vcrbrauchszucker (mit 
Ausnahme der Bienenfütterung) wird verboten. Durch eine Er 
höhung der Rübenpreise und Rohzuckerpreise für das Bctriebsjahr 
1916/17 soll ein Ansporn zum vermehrten Anbau von Zuckerrüben
	        
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