Full text: Der Zucker im Kriege

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gegeben werden. Die in bestimmten Zeitabschnitten vorgenommenen 
Bestandsaufnahmen von Verbrauchszucker und die Nachrichten über 
die zum steuerpflichtigen Jnlandsverbrauch abgeforderten Mengen 
lassen einen außerordentlich raschen Rückgang der Zuckerbestände er 
kennen, dem auch Maßnahmen zu einer Verlangsamung der Abgabe 
von Verbrauchszacker nicht Einhalt gebieten können. Die Sicher 
stellung der für die menschliche Ernährung bis zum Herbst 1916 
unbedingt erforderlichen Menge macht eine einheitliche Regelung der 
Verteilung und des Verbrauches erforderlich. Zur Durchführung 
dieser Maßnahmen wird die Reichszuckerstelle als Behörde errichtet. 
4. Die Bewirtschaftung des Zuckers durch die 
Reichszucker stelle seit dem io. April 1916. Die Ab 
gabe von Verbrauchszucker erfolgt nurmehr nach Weisung der 
Reichszuckerstelle entweder auf Bezugsscheine oder im Rahmen der 
von den einzelnen Kommunalverbänden getroffenen Verbrauchs 
regelungen. Die Zuckerkarte wird allgemein eingeführt. Nach Deckung, 
des Bedarfs von Heer und Marine und der Zivilbevölkerung ver 
bleiben für die zuckerverarbeitende Industrie nur noch geringe Be 
stände zur Verteilung, die überwiegend zur Herstellung von Aufstrich 
mitteln Verwendung finden müssen. Wo für bestimmte Zweige der 
zuckerverarbeitenden Industrie Zucker nicht gegeben werden kann, wird 
als Ersatz Süßstoff in größerem Umfange zur Verfügung gestellt. 
Der noch vorhandene Futterzucker wird, soweit faßbar, für die mensch 
liche Ernährung in Anspruch genommen. Die Regelung des Zucker 
verkehrs für das Betriebsjahr 1916/17 ist von dem Gedanken be 
herrscht, daß Zuckerrüben möglichst vollständig auf Zucker zu ver 
arbeiten sind. Der Geschäftskreis der Neichszuckerstelle wird durch 
die Ausdehnung der Befugnisse auf die Bewirtschaftung der Zucker 
rüben und die Angliederung der Verteilungsstelle für Rohzucker 
erweitert. Die Bestrebungen auf Vermehrung der Anbaufläche im 
Jahre 1916 waren von Erfolg begleitet; die Ernte des Herbstes 1916 
gestattet bei sparsamer Bewirtschaftung nach Deckung des vordring 
lichen Bedarfes eine reichlichere Zuteilung von Zucker zur Herstellung 
von Aufstrichmitteln und für die Zwecke der häuslichen Obstver- 
wcrtung. Zur Vermeidung eines neuerlichen Rückganges der Anbau 
fläche werden die Zuckerrüben- und Rohzuckerpreise für das Bctricbs- 
jahr 1917/18 wiederholt erhöht, nachdem den Verbrauchszucker 
fabriken schon für das Bctriebsjahr 1916/17 eine weitere Erhöhung 
der Raffinationsspanne zugestanden worden war. Als Verrechnungs 
stelle für den Frachten- und Preisausgleich wird eine Reichs-Zucker 
ausgleichgesellschaft m.b.H. begründet. Die Deckung des Zucker 
bedarfs für das Betriebsjahr 1916/17 nach Maßgabe der bisherigen
	        
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