Full text : Der Zucker im Kriege

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gegeben  werden.  Die  in  bestimmten  Zeitabschnitten  vorgenommenen
Bestandsaufnahmen  von  Verbrauchszucker  und  die  Nachrichten  über
die  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauch  abgeforderten  Mengen
lassen  einen  außerordentlich  raschen  Rückgang  der  Zuckerbestände  erkennen, ­
  dem  auch  Maßnahmen  zu  einer  Verlangsamung  der  Abgabe
von  Verbrauchszacker  nicht  Einhalt  gebieten  können.  Die  Sicherstellung ­
  der  für  die  menschliche  Ernährung  bis  zum  Herbst  1916
unbedingt  erforderlichen  Menge  macht  eine  einheitliche  Regelung  der
Verteilung  und  des  Verbrauches  erforderlich.  Zur  Durchführung
dieser  Maßnahmen  wird  die  Reichszuckerstelle  als  Behörde  errichtet.
4.  Die  Bewirtschaftung  des  Zuckers  durch  die
Reichszucker  stelle  seit  dem  io.  April  1916.  Die  Abgabe ­
  von  Verbrauchszucker  erfolgt  nurmehr  nach  Weisung  der
Reichszuckerstelle  entweder  auf  Bezugsscheine  oder  im  Rahmen  der
von  den  einzelnen  Kommunalverbänden  getroffenen  Verbrauchsregelungen. ­
  Die  Zuckerkarte  wird  allgemein  eingeführt.  Nach  Deckung,
des  Bedarfs  von  Heer  und  Marine  und  der  Zivilbevölkerung  verbleiben ­
  für  die  zuckerverarbeitende  Industrie  nur  noch  geringe  Bestände ­
  zur  Verteilung,  die  überwiegend  zur  Herstellung  von  Aufstrichmitteln ­
  Verwendung  finden  müssen.  Wo  für  bestimmte  Zweige  der
zuckerverarbeitenden  Industrie  Zucker  nicht  gegeben  werden  kann,  wird
als  Ersatz  Süßstoff  in  größerem  Umfange  zur  Verfügung  gestellt.
Der  noch  vorhandene  Futterzucker  wird,  soweit  faßbar,  für  die  menschliche ­
  Ernährung  in  Anspruch  genommen.  Die  Regelung  des  Zuckerverkehrs ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/17  ist  von  dem  Gedanken  beherrscht, ­
  daß  Zuckerrüben  möglichst  vollständig  auf  Zucker  zu  verarbeiten ­
  sind.  Der  Geschäftskreis  der  Neichszuckerstelle  wird  durch
die  Ausdehnung  der  Befugnisse  auf  die  Bewirtschaftung  der  Zuckerrüben ­
  und  die  Angliederung  der  Verteilungsstelle  für  Rohzucker
erweitert.  Die  Bestrebungen  auf  Vermehrung  der  Anbaufläche  im
Jahre  1916  waren  von  Erfolg  begleitet;  die  Ernte  des  Herbstes  1916
gestattet  bei  sparsamer  Bewirtschaftung  nach  Deckung  des  vordringlichen ­
  Bedarfes  eine  reichlichere  Zuteilung  von  Zucker  zur  Herstellung
von  Aufstrichmitteln  und  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwcrtung.
  Zur  Vermeidung  eines  neuerlichen  Rückganges  der  Anbaufläche ­
  werden  die  Zuckerrüben-  und  Rohzuckerpreise  für  das  Bctricbsjahr
  1917/18  wiederholt  erhöht,  nachdem  den  Verbrauchszuckerfabriken ­
  schon  für  das  Bctriebsjahr  1916/17  eine  weitere  Erhöhung
der  Raffinationsspanne  zugestanden  worden  war.  Als  Verrechnungsstelle ­
  für  den  Frachten-  und  Preisausgleich  wird  eine  Reichs-Zuckerausgleichgesellschaft ­
  m.b.H.  begründet.  Die  Deckung  des  Zuckerbedarfs ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/17  nach  Maßgabe  der  bisherigen
            
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