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gegeben werden. Die in bestimmten Zeitabschnitten vorgenommenen
Bestandsaufnahmen von Verbrauchszucker und die Nachrichten über
die zum steuerpflichtigen Jnlandsverbrauch abgeforderten Mengen
lassen einen außerordentlich raschen Rückgang der Zuckerbestände erkennen,
dem auch Maßnahmen zu einer Verlangsamung der Abgabe
von Verbrauchszacker nicht Einhalt gebieten können. Die Sicherstellung
der für die menschliche Ernährung bis zum Herbst 1916
unbedingt erforderlichen Menge macht eine einheitliche Regelung der
Verteilung und des Verbrauches erforderlich. Zur Durchführung
dieser Maßnahmen wird die Reichszuckerstelle als Behörde errichtet.
4. Die Bewirtschaftung des Zuckers durch die
Reichszucker stelle seit dem io. April 1916. Die Abgabe
von Verbrauchszucker erfolgt nurmehr nach Weisung der
Reichszuckerstelle entweder auf Bezugsscheine oder im Rahmen der
von den einzelnen Kommunalverbänden getroffenen Verbrauchsregelungen.
Die Zuckerkarte wird allgemein eingeführt. Nach Deckung,
des Bedarfs von Heer und Marine und der Zivilbevölkerung verbleiben
für die zuckerverarbeitende Industrie nur noch geringe Bestände
zur Verteilung, die überwiegend zur Herstellung von Aufstrichmitteln
Verwendung finden müssen. Wo für bestimmte Zweige der
zuckerverarbeitenden Industrie Zucker nicht gegeben werden kann, wird
als Ersatz Süßstoff in größerem Umfange zur Verfügung gestellt.
Der noch vorhandene Futterzucker wird, soweit faßbar, für die menschliche
Ernährung in Anspruch genommen. Die Regelung des Zuckerverkehrs
für das Betriebsjahr 1916/17 ist von dem Gedanken beherrscht,
daß Zuckerrüben möglichst vollständig auf Zucker zu verarbeiten
sind. Der Geschäftskreis der Neichszuckerstelle wird durch
die Ausdehnung der Befugnisse auf die Bewirtschaftung der Zuckerrüben
und die Angliederung der Verteilungsstelle für Rohzucker
erweitert. Die Bestrebungen auf Vermehrung der Anbaufläche im
Jahre 1916 waren von Erfolg begleitet; die Ernte des Herbstes 1916
gestattet bei sparsamer Bewirtschaftung nach Deckung des vordringlichen
Bedarfes eine reichlichere Zuteilung von Zucker zur Herstellung
von Aufstrichmitteln und für die Zwecke der häuslichen Obstverwcrtung.
Zur Vermeidung eines neuerlichen Rückganges der Anbaufläche
werden die Zuckerrüben- und Rohzuckerpreise für das Bctricbsjahr
1917/18 wiederholt erhöht, nachdem den Verbrauchszuckerfabriken
schon für das Bctriebsjahr 1916/17 eine weitere Erhöhung
der Raffinationsspanne zugestanden worden war. Als Verrechnungsstelle
für den Frachten- und Preisausgleich wird eine Reichs-Zuckerausgleichgesellschaft
m.b.H. begründet. Die Deckung des Zuckerbedarfs
für das Betriebsjahr 1916/17 nach Maßgabe der bisherigen