Full text : Der Zucker im Kriege

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b)  Rohzucker.  Rohzucker  einschließlich  der  Nacherzeugnisse
war  wie  Zuckerrübe»  der  Versütterung  entzogen  und  mußte  aus  ^rerbrauchszucker
  verarbeitet  werden.  Ausnahmen  konnten  von  ^  der
Reichszuckerstelle  genehmigt  werden.  Von  dem  im  Betriebsjähre
  1916/17  in  den  einzelnen  rübenverarbeitenden  Fabriken  hergestellten ­
  Rohzucker  waren  zur  Lieferung  im  Oktober  20  Hundertteue,
im  November  25  Hundertteile  und  im  Dezember  15  Hundertteile  der
um  15  Hundertteile  gekürzten  voraussichtlichen  Gewinnung  an  die
Verbrauchszuckerfabriken  zu  verteilen.  Während  in  den  Vorjahren
bei  der  Zuteilung  von  Rohzucker  an  die  Verbrauchszuckerfabriken  nur
deren  in  Friedenszeitcn  zum  inländischen  Verbrauche  bestimmtes
Kontingent  Berücksichtigung  gefunden  hatte,  wurde  für  das  Betriebsjahr ­
  1916/17  bestimmt,  daß  nach  der  Verteilung  von  92^  Hundertteilen
  der  noch  verbleibende  Rest  an  die  früher  am  Ausfuhrgeschäft
beteiligten  Verbranchszuckerfabriken  verteilt  werden  sollte.  Der
Preis  des  von  den  Rohzuckerfabriken  zu  liefernden  Rohzuckers  war
schon  im  Februar  1916  für  Ersterzeugnis  von  88  vom  Hundert  Ausbeute ­
  je  50  kg  ohne  Sack  frei  Magdeburg  bei  Lieferung  bis  zum
30.  September  1917  mit  15  jfi  festgesetzt  worden.  Für  Nacherzcugnis,
  dessen  Verarbeitung  bisher  verboten  bzw.  nur  mit  besonderer
Genehmigung  erlaubt  gewesen  war,  wurde  bei  75  vom  Hundert
Ausbeute  der  Preis  für  50  kg  ohne  Sack  frei  Magdeburg  aus
13,20  Ji  festgesetzt.
c)  Verbrauchszuck  e  r.  Der  Verbrauchszuckerpreis  wurde
ausschließlich  des  Frachtvorschusses,  mit  26  J(  je  50  kg  gemahlenen
Melis  ohne  Sack  ab  Magdeburg  festgesetzt.  Die  Preise  für  Rohzucker'
und  Verbrauchszucker  für  die  einzelnen  Fabriken  wurden  wie  bisher
nach  ihrer  Lage,  insbesondere  der  Frachtlage,  voin  Reichskanzler  festgesetzt. ­
  Dabei  wurde,  wie  im  vorigen  Jahre,  ein  Frachtzuschlag  von
25  für  Magdeburg  zugrunde  gelegt,  so  daß  der  Magdeburger
Verbrauchszuckcrpreis  nunmehr  26,25  Ji  insgesamt  betrug.  Diese
Frachtzuschläge  haben  im  Bctriebsjahre  1915/16  zu  erheblichen,  vom
Gesetzgeber  nicht  beabsichtigten  Gewinnen  der  Verbrauchszuckerfabriken
geführt,  da  sich  die  Verfrachtung  allgemein  günstiger  stellte,  als  angenommen ­
  werden  konnte.  Die  auch  für  das  Betriebsjahr.  1916/17
notwendigen  Frachtzuschläge  wurden  daher  nurmehr  vorschußweise
gewährt.  Der  Zwischenbetrag,  um  den  die  Aufwendungen  der  Verbrauchszuckerfabriken ­
  für  Rohzucker  und  Rohzuckervorfracht  unter
den  für  sie  festgelegten  Verbrauchszuckerpreisen  einschließlich  der
Einheitsspanne  von  4  Ji  verblieben,  wurde  zugunsten  einer  unter
Beteiligung  des'  Reiches,  der-  Zuckerindustrie  und  der  Zentral-Einkaufs-Gcsellschaft
  neu  gegründeten  Reich  s-Zuckeraus-
            
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