Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 87
wird, noch unausgenutzt bleibt, ist in den Großbetrieben immer schwieriger
geworden.
Zwar hängen alle diese Fragen der betrieblichen Menschenführung aufs engste mit der
Betriebsorganisation zusammen; ja, es könnte scheinen, als ob nur der Organisator allein zur
befriedigenden Lösung imstande wäre. Die besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die dem
Menschen im Betriebe gebührt und die vielfachen physiologischen, psychologischen und cha-
rakterologischen Kenntnisse, vor allem aber das notwendige Gereohtigkeits- und Anstands
gefühl, das bei der Menschenbehandlung mitsprechen muß, rechtfertigen es jedoch, daß be
sondere Stellen im Betriebe sich mit dieser Menschenführung befassen. Und sie rechtfertigen
auch, daß ein besonderer Abschnitt dieses Buches diesen Fragen gewidmet wird. Die not
wendige enge Zusammenarbeit zwischen dem Organisator und dem Personalleiter, die bei der
Behandlung der Betriebsorganisation noch näher erläutert werden wird, darf jedoch niemals
fehlen, da nur durch die Berücksichtigung der menschlichen Eigenarten oder auch Unarten
bei der Organisation des Betriebes und der Erreichung des wirtschaftlichen Betriebsziels
letztlich eine folgerichtige und gleichzeitig menschlich befriedigende Durchführung auf die
Dauer möglich ist.
Im folgenden sollen die einzelnen Maßnahmen kurz angeführt werden, welche im Verfolg
der Mensohenführung zur Anwendung kommen. Dabei soll unterschieden werden die Personal
verwaltung, als welche die mehr aus vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften erwachsenden
oder aus den arbeitstechnischen Gegebenheiten notwendigen Maßnahmen angesehen werden,
und die Personalpflege, welche die freiwilligen Einrichtungen und Handlungen zusammenfaßt:
landläufig bekannt als betriebliche Sozialpolitik.
2. Die Maßnahmen. Als wesentlichste Maßnahme aller Personalpolitik ist zu
nächst die Auswahl und die Heranbildung der im Betrieb zu beschäftigenden
Menschen zu betrachten. An erster Stelle steht dabei das Lehrlingswesen und es
scheint angebracht, über dessen Entwicklung etwas eingehender zu sprechen (wo
bei die Einzelheiten der Auswahl unter C behandelt werden).
Von der sachlichen Eignung und dem Geist der Mitarbeiter hängt nicht nur in hohem
Maße der Erfolg und der reibungslose Betriebsablauf ab, sondern auch das Gedeihen oder
Mißlingen eines guten Einvernehmens und das Ausmaß der personalpolitischen Maßnahmen
überhaupt. In früherer Zeit, als noch der patriarchalische Kaufmannsbetrieb vorherrschte,
sollte der aufgenomraene Lehrling das Ganze der Handlung erlernen; er fand dabei Auf
nahme in der Familie des Lehrherrn und mußte in den meisten Fällen ein Lehrgeld zahlen.
Dafür übernahm der Prinzipal die Pflicht, ihn anzulernen und mit allen geschäftlichen
Verhältnissen vertraut zu machen, so daß nach der entsprechenden Lehrzeit aus dem Stift
der Handlungsgehilfe geworden war. Diese Art der Beschaffung der Mitarbeiter durch
Anlemung von Jugend auf ist in vieler Hinsicht der beste und auch allgemein übliche Weg,
obwohl natürlich dabei die Gefahr besteht, daß bei Beendigung der Lehre der Lehrling in ein
anderes Geschäft eintritt und den anlernenden Betrieb um die Früchte seiner Mühen bringt.
So unvermeidlich und verständlich diese Handlungsweise der jungen Gehilfen sein mag, der
einzelne Wirtschaftsbetrieb versucht durch Verlängerung der Lehrzeit diesen Zeitpunkt nach
Möglichkeit hinauszuschieben.
Früher war der aufgenommene Lehrling vielfach der Sohn eines Geschäftsfreundes, der,
nachdem er ausgelernt und noch in mehreren anderen Handlungen an verschiedenen Orten
gearbeitet hatte, selbst ein Geschäft auf machte oder übernahm. Da diese Aufnahme von
Söhnen der Kaufleute in die Lehre zwar eine gegenseitige war, andererseits aber die Einstellung
eines Lehrlings, der völlig außerhalb des kaufmännischen Berufes stand, als Ausnahme galt,
war es klar, daß mit der Vergrößerung der Betriebe und der Ausweitung aller kaufmännischen
Tätigkeiten diese Art der Nachwuchsbildung nicht mehr genügte. Unter dem Druck der ver
änderten Verhältnisse hat sich auch das kaufmännische Lehrlingswesen gewandelt; mehr und
mehr mußte der Kreis der Personen, die als Lehrlinge in Frage kamen, erweitert werden; die
Lehrzeit, die früher 7—5 Jahre gedauert hatte, wurde ermäßigt auf 3 Jahre; das Lehrgeld
kam größtenteils in Fortfall. Ja, es gilt heute bereits fast als unsittlich, ein Lehrgeld zu
verlangen.
Die Häufung der mechanischen und untergeordneten Tätigkeiten in den Großbetrieben,
die ohne weiteres von jugendlichen und schnell angelernten Hilfskräften verrichtet werden
können, führte im Verein mit der sehr geringen Bezahlung oder der sogar völlig unentgeltlichen
Arbeitsleistung schon bald zu einer Art Lehrlingszüchterei. Der zunehmende Wettbewerb und
die Notwendigkeit, schärfer zu rechnen, unterstützte diese Neigung der Wirtschaftsbetriebe.
Sie greift jedoch vorwiegend bei den Kleinbetrieben Platz, da im Großbetrieb durch die starke
Abteilungs- und Arbeitsgliederung bald andere Schwierigkeiten auftauohten. Die Ausbildung
der Lehrlinge wurde unzulänglich, da ihnen in der Kürze der Zeit das Ganze des Geschäfts