Full text : Der Zucker im Kriege

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2.  Nach  der  Seite  der  Verteilung  und  des
Verbrauchs.
Durch  die  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker
  vom  10.  April  1916  (Reichsgesetzbl.  S.  261)  wurde  die  Reichszuckerstelle
  mit  der  Bewirtschaftung  der  im  Reiche  vorhandenen
Zuckerbestände  betraut.  Als  ihre  besondere  Aufgabe  wurde  dabei  bezeichnet: ­
  die  Verteilung  der  Zuckervorräte  auf  die  Kommunalverbände, ­
  gewerblichen  und  sonstigen  Betriebe,  sowie  auf  die  Heeresverwaltungen ­
  und  auf  die  Marineverwaltung.  Nachdem  die  deutschen
Zuckerbestände  schon  in  den  der  Gründung  der  Reichszuckerstelle
vorausgehenden  Monaten  durch  die  Rundfragen  des  Vereins  der
deutschen  Zuckerindustrie  und  die  Erhebungen  der  Zentral-Einkaufs-Gcsellschaft
  m.  b.  H.  teilweise  festgestellt  worden  waren,  wurde  durch
die  Bekanntmachung  vom  10.  April  1916  eine  allgemeine  Bestandsaufnahme ­
  der  Zuckervorräte  für  den  25.  April  1916  angeordnet.
Wer  mit  Beginn  des  25.  April  1916  Zucker  in  Gewahrsam  hatte,
hatte  bis  zum  26.  April  1916  den  Vorrat  nach  Mengen  und  Eigentümern ­
  der  zuständigen  Behörde  des  Lagerungsortes  anzuzeigen.  Die
Anzeige  über  Vorräte,  die  zu  dieser  Zeit  unterwegs  waren,  war  unverzüglich ­
  nach  deren  Empfang  von  dem  Empfänger  zu  erstatten.
Von  der  Anzeigepflicht  ausgenommen  war
a)  Zucker,  der  im  Eigentume  des  Reiches,  eines  Bundesstaates
oder  Elsaß-Lothringens,  insbesondere  im  Eigentume  der  Heeresverwaltungen ­
  und  der  Marineverwaltung  stand;
b)  Zucker,  der  im  Eigentume  der  Zentral-Einkaufs-Gescllschaft
m.  b.  H.  stand;
c)  Zucker,  der  im  Gewahrsam  von  Zuckerfabriken  war;
ck)  Zuckervorräte,  die  insgesamt  10  kg  nicht  überstiegen.
Gleichzeitig  wurden  von  der  Reichszuckerstelle  durch  eine  Rundfrage
diejenigen  Bestände  an  Zucker  ermittelt,  die  sich  im  Gewahrsam  der
Zuckerfabriken  befanden.  Auf  der  Grundlage  der  so  ermittelten  Gesamtzuckermenge ­
  wurde  für  die  Zeit  vom  25.  April  1916  bis  zum  25.  Oktober ­
  1916  der  e  r  st  e  W  i  r  t  s  ch  a  f  t  s  p  l  a  n  festgestellt.  Nach  Deckung
des  Bedarfes  von  Heer  und  Marine  war  weitaus  der  größte  Teil  der
vorhandenen  Zuckermengen  für  den  Zuckerbedars  der  Bevölkerung  zu
verwenden,  so  daß  der  Bedarf  der  Zucker  verarbeitenden  Industrie
nur  zu  einem  Teile  des  früheren  Verbrauchs  befriedigt  werden  konnte.
Die  Hersteller  von  Zucker  dursten  diesen  nur  nach  den  Weisungen  der
Reichszuckerstelle  oder  gegen  Bezugsscheine  abgeben.  Vom  19.  Mai
1916  ab  durfte  Zucker  im  weiteren  Verkehr  lediglich  gegen  Bezugs-
            
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