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Die geringste Monatskopfmenge betrug 400 g, die höchste 1000 g.
152 Kommunalverbände verteilten ohne Berücksichtigung der vom
Kommunalvcrbande zu versorgenden gewerblichen Betriebe 1000 g.
Die durchschnittliche Monatskopsmenge betrug in
Preußen,
Staatsdurchschnitt . 820,87 g
Ostpreußen 774,23 g
Westpreußen ..... 820,73 g
Berlin 959,00 g
Brandenburg .... 848,09 g
Pommern 799,94 g
Posen 860,86 g
Schlesien 856,30 g
Sachsen 828,36 g
Schleswig-Holstein. 816,16 g
Hannover ...... 797,00 g
Westfalen 855,15 g
Hessen-Nassau .... 777,88 g
Rheinland 801,33 g
Hohenzollern 840,00 g
Bayern 867,67 g
Sachsen 870,00 g
Württemberg 878,88 g
Baden . . 907,82 g
Hessen . 735,00 g
Mecklenburg-Schwerin . 905,83 g
Sachsen-Weimar .... 776,20 g
Mecklenburg-Strelih . . 806,47 g
Oldenburg 739,12 g
Braunschweig 752,83 g
Meiningen 906,25 g
Altenbnrg 756,50 g
Coburg-Gotha 772,73 g
Anhalt 972,00 g
Schwarzburg-Sondershausen
.... 862,60 g
Schwarzburg-Rndolstadt 876,00 g
Waldeck 750,00 g
Reuß, ältere Linie . . . 833,00 g
Renß, jüngere Linie . . 750,00 g
Schanmburg.Lippe . . . 1000,00 g
Lippe 950,00 g
Hamburg 760,67 g
Lübeck 800,00 g
Bremen 876,00 g
Elsaß-Lothringen .... 708,21g
Die durchschnittliche Monatskopfmenge für das Reich betrug
839,81 g.
In fast allen Kommunalverbänden erfolgt die Abgabe des
Zuckers an die Bevölkerung nur auf Grund einer dem System der
Lebensmittelkarten angegliederten Zuckerkarte. Nur in einigen
wenigen Kommunalverbänden vollzog sich im Jahre 1916 die Verteilung
des Zuckers ohne Karte.
Da die nicht rechtzeitige Bereitstellung von zur Einlösung der
vorgelegten Zuckermarken ausreichenden Zuckermengen, besonders in
den Kleinhandlungen großer Kommunalverbände, vielfach zu Versorgungsschwierigkeiten
und Versorgungsstocknngen führte, so wurde
in solchen Kommunalverbänden mit Erfolg die auch bei anderen
Lebensmitteln bewährte K u n d e n l i st e eingeführt. Besondere Beachtung
verdient auch die im Königreich Sachsen eingeführte Zuckerkarte
mit einem besonderen Besie llungs ab schnitt, der einige