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bei der Bemessung des Zuckerverbrauches der Zivilbevölkerung finden
sollte. Zu diesem Zwecke wurden den Landeszentralbehörden im
Sommer und Herbst 1916 besondere Mengen zur Unterverteilnng zu
gewiesen. Die Berechnung der Zuteilung für die einzelnen Gebiete
erfolgte hierbei anfangs nach einem Schlüssel, der die Zahl der Haus
haltungen, der Kinder unter 14 Jahren und der Obstbäume in
gleichem Verhältnis berücksichtigte, während später die Zuweisungen
unter Berücksichtigung der Bevölkerungszifser und der Zahl der
Obstbäume erfolgte. Die Landeszentralbehörden hatten, auf Grund
ihrer Erfahrungen über die Verbreitung der häuslichen Obstver
wertung in den Kommunalverbänden, die Unterverteilung vorzu
nehmen. Da die zu diesem Zwecke zur Verfügung stehende Zucker
menge den Zuckerbedarf der Haushaltungen für die häusliche Obst
verwertung nicht überall zu decken vermochte, so wurde frühzeitig
durch Flugblätter und Veröffentlichungen auf die Möglichkeit hin
gewiesen, Obst ohne Zuckerzusatz durch Verwendung von Chemikalien
haltbar zu machen. Die Menge, die durchschnittlich in den einzelnen
Bundesstaaten für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung auf den
Kopf der Bevölkerung entfiel, schwankte zwischen 777 Gramm und
1330 Gramm. In dep Kommunalverbänden schwankte die durch
schnittliche Kopsmenge zwischen 155 Gramm in einem westpreußischen
Landkreise und 2332 Gramm in der Stadt Cassel. Die Bedarfs
ermittlung erfolgte in den einzelnen Kommunalverbänden auf
verschiedene Weise. Teilweise wurde die Zulage gleichmäßig auf die
gesamte Bevölkerung verteilt; in anderen Kommunalverbänden hatten
die Haushaltungen ihren früheren Zuckerverbrauch für Obstverwertung
anzumelden und erhielten einen der vorhandenen Menge entsprechenden
Anteil zugewiesen. Die Reichszuckerstelle hatte den Kommunalver
bänden schon im Mai 1916 geraten, aus dem allgemeinen Bedarfsanteil
besondere Rücklagen für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung zu
machen. Die Gesamtmenge der in den Kommunalverbänden zu
diesem Zwecke bis zum Juli 1916 geschaffenen Rücklagen betrug mehr
als 100 000 Doppelzentner. Außerdem wurde der in einzelnen
Kommunalverbänden noch vorhandene Futterzuckcr zur Verarbeitung
in Vcrbrauchszucker für die Zwecke der häuslichen Obstvcrmertung
freigegeben. Bei der außerordentlichen Bedeutung der Haltbar
machung von Obst in den Haushaltungen im Interesse der VolkS-
ernährung wird auch im Jahre 1917 auf die Zuteilung größerer
Zuckermengen für diese Zwecke besonderes Augenmerk zu richten sein.
Hierbei werden die Kommunalverbände ans Grund der im letzten Jahre
gewonnenen Erfahrungen vielfach auch eine den Verhältnissen besser
entsprechende Vcrtcilungsweise in Anwendung bringen können.