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1. natürlichen und künstlichen Fruchtsyrupen aller Art, mit Ausnahme
solcher, die dazu bestimmt sind, bei der Zubereitung von
Arzneien verwendet zu werden, sowie von Limonaden (natürlichen
und künstlichen, und limonadenartigen Getränken aller
Art, mit und ohne Kohlensäure) oder deren Grundstoffen,
2. gezuckerten (kandierien) Früchten, überzuckerten Mandel- und
Nußkernen, Fruchtpasten, Geleefrüchten,
3. Pralinen,
4. Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken, deren Kohlensäuregehalt
ganz oder teilweise auf einem Zusatz fertiger Kohlensäure
beruht,
6. Wermutwein und wermutähnlichen, mit Hilfe von weinähnlichen
Getränken hergestellten Genußmitteln, Likören und süßen
Trinkbranntweinen aller Art, Bowlen (Maitrank, Maiwein
und dergl.), Punsch- und Grogextrakten aller Art, sowie zur
Bereitung von Grundstoffen für solche und ähnliche Getränke,
6. Karamelzucker, Brauzucker und Zuckerfärbemitteln,
7. Essig,
8. Mostrich und Senf,
9. Fischmarinaden,
10. Kautabak,
11. Mitteln zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut, des
Haares, der Nägel und der Mundhöhle.
Der Hundertsatz der Zuteilung von Zucker im Verhältnis
zum früheren Verbrauch mußte, soweit die Verwendung von
Zucker weiter in Frage kam, bei einzelnen Zweigen bis zu 10 vom
Hundert des früheren Verbrauches ermäßigt werden. Erst im Betriebsjahre
1916/17 war, soweit die Herstellung von Aufstrichmitteln
in Frage kam, eine Erhöhung der Zuteilung möglich. Insgesamt sind
nach dem Wirtschaftsplan für das Jahr 1916/17 19,6 vom Hundert
der zur Verteilung vorgesehenen Zuckermenge für dieDeckungdes
Bedarfes der gewerblichen Betriebe bestimmt. Soweit
sich die gewerblichen Betriebe der einzelnen Industriezweige zu Verbänden
zusammengeschlossen haben, werden die Bezugsscheine von der
Reichszuckerstelle durch die Vermittlung dieser Verbände an die einzelnen
Betriebe abgegeben. In allen anderen Fällen erhalten die
Hersteller die Bezugsscheine unmittelbar von der Reichszuckerstelle.
a) Schokolade und Süßigkeiten.
Die Hersteller von Schokolade und Süßigkeiten erhalten ein
Viertel ihres früheren Normalverbrauches an Zucker. Die Be