Full text: Der Zucker im Kriege

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stimmung der Anteile und Unterverteilung der Bezugsscheine erfolgt 
durch die Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeitengewerbe 
in Würzburg. Insgesamt kommen hier 1320 Betriebe im Reiche in 
Betracht. Betriebe des Süßigkeitengewerbes, die weniger als 
52 Doppelzentner im Normaljahre 1914/15 verarbeitet haben, werden 
unter den entsprechenden Einschränkungen von ihren zuständigen 
Kommunalverbänden mit Zucker versorgt. 
b) Marmelade. 
Zur Herstellung von Marmelade darf Zucker bis zu höchstens 
50 vom Hundert der Gesamtmenge verwendet werden. Die Unter 
verteilung der Bezugsscheine erfolgt durch die Kriegsgesellschaft für 
Obstkonserven und Marmelade in Berlin. Die hergestellte Marme 
lade wird nach einem bestimmten Schlüssel an die Bundesregierungen 
zur Weiterverteilung abgegeben. Höchstpreise sind hierfür durch die 
Bekanntmachung vom 14. Dezember 1915 festgesetzt. Betriebe, die 
im Normaljahre 1914/15 weniger als 50 Doppelzentner Marmelade 
hergestellt hatten, werden von den Kommunalverbänden mit Zucker 
versorgt. Uber die in diesen Betrieben hergestellte Marmelade kann 
der Kommunalverband zugunsten seiner Bevölkerung verfügen. 
c) Kunsthonig. 
Die Unterverteilung der Bezugsscheine für Kunsthonig erfolgt 
durch die Vereinigung der Kunsthonigfabriken in Berlin, die 
287 Fabriken versorgt. Die Höchstpreise für Kunsthonig sind durch 
die Bekanntmachung vom 14. November 1916 festgelegt. Die Ver 
teilung des Kunsthonigs erfolgt gemeinsam mit der Marmelade an 
die Bundesregierungen zur Weiterverteilung an die Kommunal 
verbände. Die Verwendung von Kunsthonig zur gewerbsmäßigen 
Herstellung von anderen Nahrungsmitteln (insbesondere Backwaren) 
ist verboten. Betriebe, die in der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 
31. März 1916 durchschnittlich weniger als 5 Doppelzentner im 
Monat zu Kunsthonig verarbeitet hatten, werden von ihren Kom 
munalverbänden mit Zucker versorgt. Der in diesen Betrieben her 
gestellte Kunsthonig steht zur Verfügung des Kommunalverbandes. 
Ferner können Kommunalverbände aus Ersparnissen der kommunalen 
Zuckerwirtschaft Zucker zur Verarbeitung zu Kunsthonig verwenden. 
Zur Herstellung von 1 Doppelzentner Kunsthonig werden ungefähr 
80 kg Zucker verwendet.
	        
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