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stimmung der Anteile und Unterverteilung der Bezugsscheine erfolgt
durch die Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeitengewerbe
in Würzburg. Insgesamt kommen hier 1320 Betriebe im Reiche in
Betracht. Betriebe des Süßigkeitengewerbes, die weniger als
52 Doppelzentner im Normaljahre 1914/15 verarbeitet haben, werden
unter den entsprechenden Einschränkungen von ihren zuständigen
Kommunalverbänden mit Zucker versorgt.
b) Marmelade.
Zur Herstellung von Marmelade darf Zucker bis zu höchstens
50 vom Hundert der Gesamtmenge verwendet werden. Die Unter
verteilung der Bezugsscheine erfolgt durch die Kriegsgesellschaft für
Obstkonserven und Marmelade in Berlin. Die hergestellte Marme
lade wird nach einem bestimmten Schlüssel an die Bundesregierungen
zur Weiterverteilung abgegeben. Höchstpreise sind hierfür durch die
Bekanntmachung vom 14. Dezember 1915 festgesetzt. Betriebe, die
im Normaljahre 1914/15 weniger als 50 Doppelzentner Marmelade
hergestellt hatten, werden von den Kommunalverbänden mit Zucker
versorgt. Uber die in diesen Betrieben hergestellte Marmelade kann
der Kommunalverband zugunsten seiner Bevölkerung verfügen.
c) Kunsthonig.
Die Unterverteilung der Bezugsscheine für Kunsthonig erfolgt
durch die Vereinigung der Kunsthonigfabriken in Berlin, die
287 Fabriken versorgt. Die Höchstpreise für Kunsthonig sind durch
die Bekanntmachung vom 14. November 1916 festgelegt. Die Ver
teilung des Kunsthonigs erfolgt gemeinsam mit der Marmelade an
die Bundesregierungen zur Weiterverteilung an die Kommunal
verbände. Die Verwendung von Kunsthonig zur gewerbsmäßigen
Herstellung von anderen Nahrungsmitteln (insbesondere Backwaren)
ist verboten. Betriebe, die in der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis
31. März 1916 durchschnittlich weniger als 5 Doppelzentner im
Monat zu Kunsthonig verarbeitet hatten, werden von ihren Kom
munalverbänden mit Zucker versorgt. Der in diesen Betrieben her
gestellte Kunsthonig steht zur Verfügung des Kommunalverbandes.
Ferner können Kommunalverbände aus Ersparnissen der kommunalen
Zuckerwirtschaft Zucker zur Verarbeitung zu Kunsthonig verwenden.
Zur Herstellung von 1 Doppelzentner Kunsthonig werden ungefähr
80 kg Zucker verwendet.