Full text: Der Zucker im Kriege

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d) Keks. 
Die Versorgung von 1200 Keksfabriken mit Zucker erfolgt in 
gleicher Weise wie mit Mehl und anderen Rohstoffen durch das Mehl 
kontor des Verbandes Deutscher Keksfabrikanten in Celle. Infolge 
der Aussetzung der Mehlbelieferung an diese Betriebe im Sommer 
1917 wurde auch die Zuckerzuweifung für diese Zeit eingestellt. 
e) Trockenmilch. 
Für die Herstellung von Trockenmilch werden die Bezugsscheine 
durch die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft m. b. H., Abteilung 14 Milch, 
Berlin, weitergegeben. 
f) Obst- und Beerenwein. 
Zur Herstellung von Obst- und Beerenwein darf Zucker nur 
soweit verwendet werden, daß im fertigen Obst- und Beerenwein bei 
vollständiger Vergärung nicht mehr als 8 Gramm Alkohol in 
100 Kubikzentimetern enthalten sind. Zur Süßung von Obst- und 
Beerenwein wird Zucker nicht abgegeben. Die Unterverteilung der 
Bezugsscheine an 700 Betriebe ist durch die Kriegsgesellschaft für 
Weinobst-Einkauf und -Verarbeitung m. b. H. in Berlin erfolgt. 
g) Schaumwein. 
Zur Herstellung von Schaumwein und schaumweinähnlichen 
Getränken, deren Kohlensäuregehalt nicht ganz oder teilweise auf 
einem Zusatz fertiger Kohlensäure beruht, werden für die Zwecke der 
Gärung ungefähr 25 Gramm für die Flasche von 800 Kubikzenti 
metern Inhalt gegeben. Für die Süßung von Schaumwein wird 
Zucker nicht zugeteilt. Die Zahl der Schaumwein herstellenden Be 
triebe betrug zuletzt 93. 
Ii) Bienenfütterung. 
Nach der Zählung vom 2. Dezember 1912 betrug die Gesamt 
zahl der Bienenvölker im Deutschen Reiche 2 630 837. Im Jahre 
1916 wurde für jedes überwinterte Stammvolk eine Höchstmenge von 
10 kg Zucker, und zwar 5 kg versteuerten Zuckers gegen Bezugs 
scheine der Reichszuckerstelle und 5 kg unversteuerten Zuckers gegen 
zollamtliche Berechtigungsscheine, festgesetzt. Bei der nassen Witterung 
im Jahre 1916 war die Zuckerfütterung der Bienen für die Erhaltung 
der Völker von besonderer Bedeutung. Die Verteilung des Zuckers
	        
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