Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

Oktober

1912  durchschnittlich  Preis  p.  kg  69,—  JL

November

„  68,-  „

Dezember

„  70,-  „

Januar

1913

„  68,-  „

Februar

„  68,-  „

März

„  „

„  68,—  „

April

„  66,—  „

Mai

„  65,—  „

Juni

,,

„  65,—  ..

Juli

64,—  „

August

„  64,-  „

September

63,-  „

Oktober

„

„  „

..  62,-  „

Durch  Bundesratsverordnung  vom  16.  März  1916  sind  für
Rohfett  von  Rindvieh  und  Schafen  und  für  Fettgrieben ­
  Höch  st  preise  bestimmt  worden,  und  zwar:
1.  Für  frisches  Rinderfett:
1,58  A  Preisklasse  I  fRohfettanfall  von  einem  Schlachttier  von  mehr  als
25  kg),
1,22  „  „  II  svon  mehr  als  10  bis  25  kg),
0,82  „  „  III  (von  mehr  als  5  bis  10  kg),
0,51  „  „  IV  (von  5  kg  und  darunter).
2.  Für  die  übrigen  Rinder-  und  Schaffette:
1,22  Ä  frisches  Schaffett,
0,51  „  nicht  frisches  Schaffett,
0,51  „  nicht  frisches  Riuderfett,
0,51  „  Abfallfette  (bie  beim  Reinigen  und  Schleimen  der  Därme  gewonnenen
  Fette),
0,51  „  Fettbrocken,  soweit  sie  sich  beim  Verkauf  von  Fleisch  ergeben.
Der  Anfall  an  Rohtalg  ist  infolge  der  schlechteren  Ernährung

der  Tiere  während  des  Krieges  bedeutend  zurückgegangen.  Er
beträgt  heute  durchschnittlich  11,50  kg  bei  Rindern,  1,28  kg  bei
Schafen.  Je  geringer  der  Gesamtanfall  an  Rohtalg  bei  einem
Schlachttier  ist,  um  so  mehr  Bindegewebe  und  um  so  weniger  reines
Fett  enthält  das  Rohfett  —  im  Frieden  ergab  der  Rohtalg  durchschnittlich ­

  78  bis  83%,  im  letzten  Halbjahre  nur  64  bis  76%  Reintalg ­
  —,  um  so  geringer  ist  auch  der  Grundpreis,  der  hierfür  festgesetzt ­
  ist.  Da  die  Ausbeute  an  Rohfett  heute  gegenüber  der  Fricdenszcit
  merklich  zurücksteht,  so  ist  auch  der  Durchschnittspreis  für  das
Kilogramm  gesunken,  nämlich  für  Rindertalg  auf  2,48  Ji,  für  Schaftalg ­
  auf  2,28  M.
Dieser  Umstand  erzeugt  eine  weitere  Verschiebung  in  dem
zwischen  Kram-  und  Lebendgewichtspreis  eines  Tieres  bestehenden
Wertverhältnis  zu  ungunstcn  des  Krames.
            
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