Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Eine  genaue  Grundlage  für  die  Festsetzung  der  auf  dieKleisch  -
k  a  c  t  e  zu  gebenden  Menge  hatte  den  süddeutschen  Staaten  nicht  zur
Verfügung  gestanden.  Sie  waren  auf  Schätzungen  angewiesen,  weil
weder  die  Inanspruchnahme  der  Fleischkarte  durch  die  versorgungsberechtigte ­
  Bevölkerung  noch  die  Abgabefähigkeit  der  Viehbestände  zur
Deckung  des  entstehenden  Fleischbedarfes  genau  bekannt  war.  Sie
hatten  daher  zu  dem  System  der  Sperr  karte  gegriffen,  unter  Ansetzung ­
  einer  Wochenkopfmcnge  von  zunächst  800  g,  die  weit  über  das
Maß  des  wirklich  vorhandenen  Fleischvorrates  hinausging  und  den
einzelnen  Versorgungsberechtigten  einen  Bezug  von  Fleisch  nur  bis  zur
Sperrgrcnze  und  nur  soweit  gewährleistete,  als  Fleisch  jeweilig  aus
den  zugelassenen  Schlachtungen  vorhanden  war.  Die  süddeutschen
Staaten  waren  auch  dazu  übergegangen,  eine  Freizügigkeit  ihrer
Landessleischkarten  unter  sich  zu  vereinbaren,  und  sie  hatten  damit
bereits  für  die  spätere  Rcichsfleischkarte  ein  Vorbild  geschaffen.
Die  Tatsache,  daß  die  süddeutschen  Staaten  trotz  ihres  verhältnismäßig ­
  großen  Mehreichtums  in  der  Rationierung  des  Fleischverbrauchs ­
  vorangegangen  waren,  während  in  den  anderen  deutschen
Staaten  eine  Einschränkung  des  Fleischverzehrs  für  den  Einzelnen
noch  nicht  bestand,  rief  in  der  Bevölkerung  Süddeutschlands  vielfach
Mißstimmung  und  die  Meinung  hervor,  daß  sie  auf  Kosten  der  Allgemeinheit ­
  eingeschränkt  werde,  während  man  umgekehrt  in  Norddeutschland, ­
  wo  man  zwar  keine  Rationierung  eingeführt  hatte,  aber
nicht  entfernt  die  Wochenkopfmenge  von  800  g  geben  konnte,  wo  man
sich  vielmehr  in  vielen  Gebieten  mit  Wochenkopsmengen  von  nur  80  bis
100  g  begnügen  mußte,  unter  Verkennung  der  Bedeutung  der  süddeutschen ­
  Fleischkarte  als  Sperrkarte  mit  Mißvergnügen  die  verhältnismäßig ­
  hohe  süddeutsche  Wochcnmenge  von  800  g  betrachtete.
Diese  in  der  Presse  zum  Ausdruck  gekommenen  Mißstimmungen
legten  der  Reichsfleischstelle  die  Erwägung  nahe,  ob  nicht  wenigstens
für  alle  größeren  Bedarssgcbiete,  vielleicht  unter  Ausschluß  ländlicher ­
  Bezirke,  eine  Rationierung  des  Fleischverbrauchs  für  den  einzelnen ­
  Versorgungsberechtigten  durch  Fleischkarte  erfolgen  sollte.
2.  Die  Einführung  der  R  e  i  ch  s  f  l  e  i  s  ch  k  a  r  t  e  durch
die  Verordnung  vom  21.  August  1916
und  die  W  i  r  k  u  n  g  d  i  e  s  e  r  Verordnung.
Durch  Verordnung  vom  22.  Mai  1916  war  die  Schaffung  eines
Kriegsernährungsamtes  erfolgt  und  die  Reichsfleischstelle  seiner  Aufsicht ­
  unterstellt  worden.  Vom  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes
  wurde  nun  schon  kurz  nach  Begründung  dieses  Amtes  der
            
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