Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

30

bcschaupflichtigkn  Schlachtungen  mit  sich  brachte.  Dieser  Schwierigkeit
gegenüber  blieb  nur  die  Möglichkeit  einer  angemessenen  Sonderbeschränkung ­
  solcher  Bundesstaaten.  Alles  in  allem  rvar  der  für  die
Kontingentierung  der  Schlachtungen  gewählte  Maßstab  vorerst  wohl
geeignet,  seinen  Zweck  zu  erfüllen,  namentlich  auch  deshalb,  weil  für
die  Unterverteilung  der  Schlachtungskontingente  innerhalb  der
Bundesstaaten  auf  die  Kommuualverbäude  die  Grundlage  in  der
Fleischbcschaustatistik  vorhanden  war.
So  ergingen  schon  in  den  ersten  Tagen  des  Monats  April  1916
die  die  Schlachtungen  beschränkenden  Anordnungen  an  die  Bundesstaaten, ­
  und  es  wurde  von  diesen  mit  Beschleunigung  die  Ausführung
übernommen,  leider  nicht,  ohne  dgß  es  der  Bevölkerung  vielerorts
noch  möglich  gewesen  wäre,  Ende  März  und  in  den  ersten  Wochen
des  April  Schlachtungen,  namentlich  HauSschlachtungeu,  in  unverhältnismäßig ­
  starkem  Umfang  vorzunehmen,  die  die  gleichmäßige
Versorgung  der  Gesamtbevölkerung  mit  Fleisch  nicht  eben  förderten.
Während  des  Monats  Mai  1916  lagen  die  Ergebnisse  einer  am
l  5.  April  1916  veranstalteten  V  i  c  h  z  w  i  s  ch  e  n  z  ä  h  l  u  n  g  vor,  die
zeigten,  daß  tatsächlich  die  der  Berechnung  der  Ausbringung  zugrunde
gelegte  Zählung  vom  1.  Dezember  1915  in  wesentlichen  Punkten  nicht
mehr  zutraf.  Es  ergab  sich  außerdem,  daß  es  für  einzelne  Bundesstaaten
nicht  möglich  war,  die  Marine,  die  immobilen  Truppen  und  Lazarette
und  die  Gefangencnläger,  deren  Versorgung  aus  dem  Kontingent  der
Zivilbevölkerung  ihnen  angesonneu  war,  ans  diesem  Kontingent  ohne
zu  starke  Schinälerung  der  Fleischration  der  Zivilbevölkerung  mitzuversorgen. ­
  So  wurde  die  erste  Umlageperiode  einen  Monat  früher
abgebrochen  und  zunächst  für  die  Zeit  vom  1.  Juni  bis  15.  Juli  1916
in  gleicher  Weise,  wie  geschildert,  jedoch  unter  Zugrundelegung  des
Ergebnisses  der  Viehzwischenzählung  vom  15.  April  1916  und  unter
Ausscheidung  des  Bedarfs  der  Marine,  der  immobilen  Truppen  und
Lazarette,  der  Gefangenenläger  sowie  einer  Reserve  für  die  Reichsfleischstelle ­
  eine  neue  U  m  läge  berechnet.  Die  beschaupflichtigen
Schlachtungen  der  Jahre  1914  und  1915  wurden,  da  es  sich  gezeigt
hatte,  daß  das  bereits  anomale  Jahr  1915  zu  nicht  ganz  zutreffenden
Schlüssen  führte,  nicht  mehr  in  Rücksicht  gezogen,  sondern  es  erfolgte
die  Errechnung  der  Landesschlachtungen  im  Verhältnis  zum  Durchschnitt
  der  in  den  Jahren  1911,  1912  und  1913  ausgeführten
Schlachtungen.  Für  die  Versorgung  der  immobilen  Truppen,
Lazarette  und  Gefangenenlager  wurden  von  den  Militärbehörden  bei
den  einzelnen  stellvertretenden  Generalkommandos  KorpS-Verteilungsstellen
  eingerichtet  und  deren  unmittelbare  Belieferung  durch  die
Bundesstaaten  angeordnet.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.