Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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so  errechnet  wurde,  daß  auf  je  100  kg  Schlachtgewicht  aus  Hausschlachtungen ­
  4  Vollsclbstversorger  gerechnet  wurden.
Die  Deckungdes  durch  den  teilweisen  Ersatz  von  Brot  durch
Fleisch  entstehenden  Mehrbedarfs  an  Schlachtvieh  für  die  Versorgung ­
  der  Zivilbevölkerung  war  nur  durch  eine  sehr  starke  Heranziehung ­
  der  Rinder  zu  den  Schlachtungen  möglich,  weil  damit  gerechnet
werden  mußte,  daß  die  vom  1.  Mai  ab  eintretende  Senkung  der
Schweinepreise  voraussichtlich  eine  so  starke  Abstoßung  von  Schlachtschweinen ­
  zur  Folge  haben  würde,  daß  für  die  Zeit  nach  dem  1.  Mai
wohl  nur  noch  eine  verhältnismäßig  geringe  Zahl  Schweine  für
Schlachtzwecke  zur  Verfügung  stehen  würde.  Die  Reichsfleischstclle
mußte  infolgedessen  die  Zahl  der  für  die  Zivilbevölkerung  bestimmten
Schweineschlachtungen,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  zum
30.  April  noch  529  000  betragen  hatte,  auf  200  000  herabsetzen.  Eine
stärkere  Heranziehung  der  Schafe  kann  zur  Deckung  des  Mehrbedarfs
an  Fleisch  nicht  in  Betracht-kommen,  da  deren  Erhaltung  und  Vermehrung ­
  mit  Rücksicht  auf  die  Notwendigkeit  der  Wollerzeugung  mit
allen  Mitteln  angestrebt  werden  muß.  Bei  den  Kälbern  ergab  sich  durch
Mehrschlachtung  voraussichtlich  eine  Ersparungsmöglichkeit  für
30  000  Rinder.  Während  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  zum
30.  April  zur  Deckung  des  Fleischbedarfs  für  die  Zivilbevölkerung
300  000  Rinder  notwendig  waren,  stieg  nunmehr  der  Bedarf  auf
1337  000  Stück,  und  bei  einer  Gegenüberstellung  des  früheren  und
jetzigen  Gesamtbedarfes  für  Heer  und  Zivilbevölkerung  ergab  es  sich,
daß  statt  800  000  Rinder  wie  in  der  letzten  Umlagepcriode  1800  000
Stück  geschlachtet  werden  mußten.
Die  Aufbringung  einer  derartigen  Rindermenge  bedeutet
einen  scharfen  Eingriff  in  die  Rinderbestände  und  damit
ein  Abweichen  von  den  bisherigen  Richtlinien  der  Reichsflcischstelle,
die  bei  allen  früheren  Umlagen  das  Bestreben  hatte,  die
Rinderbestände  nicht  stärker  in  Anspruch  zu  nehmen,  als  eS  sein
darf,  ohne  ihre  Leistungsfähigkeit  in  Frage  zu  stellen.  Wenn  dabei  die
prozentuale  Entnahme  absichtlich  unter  der  friedcnsmäßigen  Abstoßung ­
  blieb,  so  geschah  dies  auch  aus  dem  Grunde,  weil  eine
Schwächung  des  für  die  Feldbestellung  unbedingt  notwendigen
Spannviehs  nicht  stattfinden  durfte,  es  im  Gegenteil  bei  dem  Fehlen
der  großen  Zahl  (etwa  1  Million)  früher  in  der  Landwirtschaft
benutzter  Pferde  sogar  notwendig  war,  eine  Steigerung  der  Zahl
des  Gespannvichs  zu  erreichen.  Auch  die  Kuhklasse  des  Rindviehbestandes ­
  sollte  in  dem  bisherigen  Umfange  erhalten  werden,  weil
die  Milcherzeugung  des  einzelnen  Tieres  während  des  Winters
            
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