Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Einrichtung  in  oft  überraschend  gelungener  Weise.  Die  Zahl  dieser
Betriebe  ist  noch  jetzt  in  ständigem  Steigen  Begriffen;  die  mit  ihnen
gemachten  Erfahrungen  sind  günstig.
6.  S  ch  l  u  s;  b  e  m  e  r  k  u  »  g  e  u.
Es  steht  außer  Zweifel,  daß  die  Organisation  der  Fleischversorgung ­
  ihre  besonderen  Schwierigkeiten  bietet.  Sie  läßt  sich  nicht
ausbauen  wie  beispielsweise  die  Organisation  der  Brotversorgung.
Getreide  kann  man  als  Stapelware  beliebig  lagern  und  hinschassen,
wohin  man  es  will.  Man  kann  frühzeitig  abnehmen,  was  erst  später
verbraucht  werden  soll.  Man  kann  es  leicht  loslösen  von  der  Gegend,
aus  der  es  stammt.  Bei  den  Viehbeständen  ist  eine  Herauslösung
aus  ihrem  Wirtschastskreise  vor  der  Entnahme  zur  Erfüllung  der
Umlage  eine  Unmöglichkeit.  Bis  zum  letzten  Zeitpunkt  muß  das  Vieh
an  der  Stelle  bleiben,  wo  es  das  Futter  ausnützt,  und  wo  seine  täglichen ­
  Erzeugnisse,  Milch  und  Dünger,  verwertet  werden  müssen.  Auch
der  Transport  muß  mit  Beschleunigung  und  unter  Vermeidung  jeder
Stockung  durchgeführt  werden,  da  die  Tiere  bei  längeren  Transporten ­
  erheblich  an  Gewicht  verlieren.
Aus  diesen  Umständen  ergibt  es  sich,  daß  eine  ausschließlich  zentrale ­
  Organisation  für  die  Fleischbewirtschaftung  nicht  in  Frage
kommen  konnte.  Die  für  das  Reich  geschossene  Organisation,  die
Reichsfleischstelle,  mußte  im  wesentlichen  dazu  dienen,  die  grundlegenden ­
  Berechnungen  sowohl  für  die  Aufbringung  als  auch  für  die
Verteilung  des  Schlachtviehs  aufzustellen,  die  nötigen  Anordnungen
für  die  Aufbringung  und  Verteilung  des  Schlachtviehs  zu  geben  und
deren  Durchführung  zu  überwachen,  ausgleichend  und  helfend  da  einzutreten, ­
  wo  es  notwendig  erschien,  und  auf  die  wirtschaftlichste  Ausnutzung ­
  des  Fleisches  und  der  sonstigen  als  Nahrungsmittel  verwertbaren ­
  Teile  der  Schlachttiere  hinzuwirken.  Die  Landessleischstellen
und  die  ihnen  unterstellten,  für  diesen  Ziveck  eigens  ins  Leben
gerufenen  Organisationen  dagegen  haben  je  nach  der  wechselnden
Leistungsfähigkeit  der  Verwaltungsgebiete  für  eine  ständig  geregelte
Viehaufbringung  zu  sorgen  und  müssen  andererseits  die  für  den
Bundesstaat  überwiesene  Schlachtviehmcnge  je  nach  den  Bedürfnissen
auf  die  einzelnen  Aufbringungsbezirke  und  -orte  untervcrteilen,  die
kommunale  Bewirtschaftung  des  Fleisches  überwachen  und  in  die
richtigen  Bahnen  leiten.  Nur  durch  eine  Dezentralisierung  der  Bewirtschaftung, ­
  die  bis  zur  Gemeindebehörde  hinuntergeht,  läßt  es  sich
erreichen,  dauernd  die  für  den  Gesamtbedarf  gestellten  Anforderungen
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