IV.
Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung
für Vieh und Fleisch im Kommunalverbande.
Von Siadtrat Dr. Hans Krüger, Dresden,
Mitglied des Vorstandes des Kriegsernährungsamts.
1. Vorgeschichte.
Der bisherige Verlauf der Dinge führte im Kriege bei allen
wichtigen Lebensmitteln vom freien Handel zur Reichsbewirtschaftung.
Im einzelnen Kommunalverbande kennzeichnet sich der erste Ent
wicklungsabschnitt dadurch, daß man entweder den Handel frei ge
währen ließ oder höchstens in Wettbewerb mit ihm Vorratspolitik
trieb, während die ziveitc Stufe der Entwicklung die der kommunalen
Verteilungspolitik auf der Grundlage der reichsrechtlichen Bewirt
schaftung ist.
Dieser Werdegang ist auch beim Verkehr mit Vieh und Fleisch ,
vorhanden. Solange der Handel das Vieh kaufte und den Schlacht- J
orten zutrieb, kam höchstens die kommunale V o r r a t S p o l i t i k /
als Kriegsmaßnahme in Frage. Sie spielte bei Beginn des Krieges
die größte Rolle für die Verproviantierung der deutschen Festungs
städte, für welche die Anhäufung großer Reserven für den Bc-
lagerungsfall geboten war. Einige von ihnen legten eiserne Bestände
in dauerhaft gemachtem Schlachtfleisch an, andere — wie Posen —
schlossen zahlreiche Verträge über den Zutrieb sämtlichen lebenden
Viehes des weiteren Vorgeländes für den Gefahrenfall. — Aber auch
außerhalb der Festungsstädte sind Vorräte an gefrorenem, gepökeltem,
gekühltem Fleisch schon sehr früh angelegt worden; Dresden hat
hiermit schon im August 1914 einen städtischen Flcischverforgungs-
ausschnß betraut, wobei cs allerdings zunächst nur Notreservcn für
Zeiten der Transportstockungen schuf.
Einen mächtigen Anreiz erhielt die städtische Vorratspolitik in |
der Zeit der zwangsmäßigen Schweineabschlachtung, die
i>n Frühjahr 1915 zur Schonung der Kartoffel für die menschliche