Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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4.  Die  Preispolitik  der  Kommunalverbände.
Die  Errechnung  des  Kleinhandels-Flcischpreises  wird  in  diesen
Heften  von  fachmännischer  Seite  im  folgenden  (V.)  Aufsatz  besonders
untersucht  und  behandelt.  Für  die  rein  kommunalpolitische  Betrachtung ­
  soll  deshalb  nur  das  Nachstehende  hervorgehoben  werden:
Jede  Kommunalverwaltung,  die  praktische  Preispolitik  treiben
will,  muß  sich  zuvörderst  über  ihre  eigenen  G  e  st  e  h  u  n  g  s  k  o  st  e  n
klar  werden.  Die  Selbstkosten  des  Schlachtfleisches  setzen  sich  zusammen ­
  aus  den  Kosten  des  lebenden  Viehes  zuzüglich  aller  Spesen
bis  zur  Schlachtung,  den  Kosten  des  Schlachtvorganges  selbst  und  den
allgemeinen  Verwaltungsnnkosten  der  Fleischvcrsorgnug.  Die  Summe
dieser  Kosten  stellt  sodann  den  Einstandspreis  der  tatsächlichen
Schlachtausbeute  dar,  also  des  wirklich  erzielten  Schlachtgewichtes,
abzüglich  der  Gewinne  aus  sogenannter  Nebenausbeute.
So  einfach  diese  Grundsätze  auszusprechen  sind,  so  verwickelt
gestaltet  sich  ihre  praktische  Handhabung.
Die  Kosten  des  lebenden  Viehes  liegen  nur  hinsichtlich  der  gesetzlichen ­
  S  t  a  l  l  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  fest,  die  aber  ihrerseits  sich  wieder
nach  dem  Lebendgewicht  der  Tiere  und  —  bei  Rindern  —  nach  bestimmten ­
  Sorten,  der  Fleischergiebigkeit  nach,  abstufen.  Zum  Stallhöchstpreise ­
  treten  jedoch  die  Unkosten  des  Ankaufs
durch  die  Viehabnahmestellen  und  des  Vers  a  u  d  S  bis  zum
Verbrauchsorte.  —  Erstere  bestehen  aus  einer  Reihe  von  Einzelprovisionen.
  Die  Einrichtung  der  Viehhandelsverbände  beruht
darauf,  daß  ein  auf  Provision  tätiger  Aufkäufer,  ein  Provision  beziehender, ­
  die  Bewertung  und  Verteilung  des  Viehes  regelnder  Vertrauensmann ­
  und  schließlich  der  das  Vieh  aufbringende  Kommunalverband ­
  bzw.  ViehhandelSvcrband  selbst  an  dieser  Belastung  teilhaben.
Bis  zum  April  betrug  die  Gesamtbelastung  durchweg  7  v.  H.  des
Stallpreises,  seither  b'/^v.H.,  vorbehaltlich  der  Erhöhung  bei  Kälbern.
Nach  Wegfall  der  erhöhten  Viehumlage  im  August  1917  wird  eine
Gesamtprovision  von  6  v.  H.  die  Regel  sein.  —  Die  Kosten  für  die
Beförderung  bis  zum  Bedarfsorte  sind  einerseits  die  tatsächlichen
Frachten,  andererseits  aber  die  Schäden,  die  durch  den  Gewichtsverlust ­
  der  Tiere  während  des  Versands  entstehe».  Je  länger  die
Beförderung  dauert,  desto  erheblicher  ist  dieser  Transportschwund.
Hierbei  sind  die  großen  Verbrauchsmittelpunkte  am  übelsten  daran,
die  genötigt  sind,  sich  ihr  Vieh  aus  fernen  Provinzen  oder  fremden
Bundesstaaten  zuweisen  zu  lassen.  Hier  rechnet  man  mit  lO  v.  H.
            
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