Begründung, gesetzliche Grundlage und Aufgabenkreis
der Preisprüfungsstellen
mit Ausführungen über die Begriffe „täglicher Bedarf" und
„notwendiger Lebensbedarf".
Vom Kaks. Geh. Negierungsrat Or. Hans Stadthagen, z. Zt. Rat km
Kricgsernährungsamt.
1. Vorgeschichte.
Der gewaltige Krieg, dessen Ausdehnung und Dauer niemand
vorhergesehen bat, mußte die ganzen Wirtschaftsverhältnisse erschüttern
und alle selbsttätige Regelung des Handels nach Angebot
und Nachfrage über den Haufen werfen. Schon bevor die Abspcrrungsmaßregeln
Englands und seiner Verbündeten voll wirkten,
mußten bei dem gesteigerten und stürmischen Bedarf, der sich allein
aus der Versorgung der Millionenheere ergab, während anderseits der
zunehmende Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffen, Futtermitteln
und Düngerstoffeu u. a. auch zu einer bei manchen Waren wesentlichen
Verminderung der inländischen Erzeugung führte, die Preise
nach Friedensgrundsätzen gewaltig ansteigen.
In den ersten Monaten des Krieges war cS vornehmlich das
sofort einsetzende und aufflackernde Spekulationsfieber, das in Verbindung
mit Angstkäufen, vorübergehenden Verkehrsstockungen uro
militärischen Einkäufen die Preise zu ungerechtfertigter Höbe fncK
Diese Erscheinung konnte durch entschiedene örtliche Maßnahme,: rer
kommandierenden Generäle sowie der Polizeibehörden vielfach säst
im Entstehen gedämpft werden. Später jedoch, im Laufe des Jahres
1915, zeigten sich derartige Einzelmaßnahmen nicht mehr als genügend
wirksam. Die Preissteigerungen setzten schon im Frühjahr
1915 bei vielen Waren in einem so hohen Maße wieder ein, daß er
nicht mehr möglich war, ihnen allein durch die Anwendung des Höchstpveisgesetzes
voin 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember
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