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die durch ihre Zusammensetzung einerseits die Gewähr sachverständiger
Prüfung, anderseits die. Gewähr objektiver Würdigung
der Verhältnisse boten. Die Polizeibehörden ließen in ersterer, die
Berufsvertretungen der wirtschaftlichen Stände in letzterer Hinsicht
naturgemäß bis zu einem gewissen Grade unter Umständen
zu wünschen übrig. Denn die Kriegsnotwendigkeit verlangte eine
Stellungnahme vielfach in Abweichung von kaufmännischen und gewerblichen
Gewohnheiten und Auffassungen, um durch weise Einschränkung
der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit des Einzelnen ein
Durchhalten aller in der Kriegsnotzeit zu erreichen. So machte sich
das Bedürfnis nach Schaffung einer über das ganze Reich aus-'
gedehnten Organisation der Preisprüfung mehr und
mehr geltend, je höher die Preise der Gegenstände des notwendigen
Lebensbedarfs stiegen, je zahlreicher die Preisregelungen, Vorschriften
und Verbote notwendig wurden, je häufiger Übertretungen vorkamen,
die schwer zu erkennen und zu fassen waren, je mehr dadurch die
Lebenshaltung für weite Kreise der Bevölkerung fast unerträglich
erschwert zu werden drohte. Bei den meisten Gegenständen des notwendigen
Lebensbedarss und des täglichen, Bedarfs spielen aber die
örtlichen Verschiedenheiten der Erzeugung, Herstellung und des
Handels in der Preisbildung eine wesentliche Rolle. Vornehmlich
bei Regelung der Lebensmittelpreise mußte nach Möglichkeit versucht
werden, den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Jedem im
wirtschaftlichen Leben Stehenden ist es klar, daß nur Gebilde, die den
örtlichen Verhältnissen nahestanden und die wirtschaftlichen Zusammenhänge
überblickten, dieser schwierigen Aufgabe gerecht werden
konnten. Insonderheit die Preiswucherverordnung machte die
Schaffung von Sachverständigcnstellen notwendig! Im Großherzogtum
Baden war daher, ohne weitere Reichsbestimmungen abzuwarten,
schon durch eine Verordnung des Ministeriums des Innern vom
5. September 1915 ein „Landespreisamt" ins Leben gerufen worden.
Dabei war nicht zu verkennen, daß bei manchen Waren die
Preissteigerung schon 1915 ihre berechtigten Gründe in der Erhöhung
der Erzeugungs- ünd sonstigen Gestehungskosten hatte. Man mußte
auch in Zukunft mit einer Aufwärtsbewegung mancher Preise rechnen,
üm so mehr forderte die Lage nicht eine einfache Bekämpfung aller
höheren Preise mit Polizeimitteln, sondern eine Einwirkung auf
Grund wirtschaftlicher Prüfung. .Neben die Wucherbekämpfung
uinßte die Aufklärung treten. Über die Notwendigkeit mancher
harten, aber für das wirtschaftliche Durchhalten erforderlichen Maßnahmen,
die Erzeuger und Hersteller, den gesamten Handel und dew