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möglich sein sollten, sie ans dem Wege der Eisenbahntarife erfolgen
müßten, d. h. aber, da bis heute die Verbesserung der Oderschiffahrtsverhältnisse
ganz sicher jene Kompensationen nicht gewähren
könnten, zunächst vorwiegend und in erster Linie auf
dem Gebiete der Eisenbahntarife zu erfolgen hätten, ist regierungsseitig
die Richtigkeit dieses Standpunktes zunächst bestritten
und lediglich auf Wasserstraßenkompensationen als einzig
in Betracht kommend verwiesen worden."
Die ausführliche Denkschrift des Oberschlesischen Berg- und
Hüttenmännischen Vereins zu Kattowitz „betreffend die Verschiebung
der Wettbewerbsverhältnisse für die oberschlesische Montanindustrie
durch die Inbetriebnahme des Großschiffahrtsweges
Stettin-Berlin" vom 30. November 1911 hat die Staatsregierung
überzeugt, so daß diese eisenbahntarifarischen Maßnahmen
ihre Zustimmung gegeben hat.
Wenn auch als Grundsatz gelten muß. daß Vcrkehrsverbesserungen
zugunsten eines Landesteils an sich nicht gleich Ausgleichsforderungen
der anderen Landesteile begründen, so erscheint
doch im vorliegenden Falle die Gewährung von Kompensationen
an die für das Staatsganze so wichtige oberschlestsche
Montanindustrie gerecht, umsoinehr als das Ausland sonst den
größten Vorteil ziehen würde.
Doch ist die neue Schwierigkeit des richtigen Zeitpunktes
der zu gewährenden Kompensationen aufgetaucht, indem die
Regierung an Maßnahnien erst Herangehen will, wenn sich die
Verschiebung der Konkurrenzverhältnisse genau haben feststellen
lassen. Wir müssen den Standpunkt der genannten Denkschrift
vertreten, daß die Kompensationen gleichzeitig mit der Eröffnung
des Berlin- Stettiner Großschiffahrtsweges in Kraft gesetzt
werden, um zu verhindern, daß die befürchteten Schädigungen
der schlesischen Montanindustrie überhaupt erst eintretenH.
Denn die Rückeroberung einmal verlorener Märkte ist
meist sehr schwer, vielfach unmöglich.
Natürlich dürfen jene eisenbabntarifarischen Maßnahmen
nur so lange Gültigkeit haben, als die sie rechtfertigende Voraussetzung
besteht, daß die Leistungsfähigkeit der Oderschiffahrts-.
straße ungenügend ist, eine Kompensation von sich aus zu bieten.
1) Denkschrift, S. 13 fs.