Full text : Die oberschlesische Kohlen- u. Eisenindustrie

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möglich  sein  sollten,  sie  ans  dem  Wege  der  Eisenbahntarife  erfolgen ­
  müßten,  d.  h.  aber,  da  bis  heute  die  Verbesserung  der  Oderschiffahrtsverhältnisse ­
  ganz  sicher  jene  Kompensationen  nicht  gewähren ­
  könnten,  zunächst  vorwiegend  und  in  erster  Linie  auf
dem  Gebiete  der  Eisenbahntarife  zu  erfolgen  hätten,  ist  regierungsseitig ­
  die  Richtigkeit  dieses  Standpunktes  zunächst  bestritten ­
  und  lediglich  auf  Wasserstraßenkompensationen  als  einzig
in  Betracht  kommend  verwiesen  worden."
Die  ausführliche  Denkschrift  des  Oberschlesischen  Berg-  und
Hüttenmännischen  Vereins  zu  Kattowitz  „betreffend  die  Verschiebung ­
  der  Wettbewerbsverhältnisse  für  die  oberschlesische  Montanindustrie ­
  durch  die  Inbetriebnahme  des  Großschiffahrtsweges
Stettin-Berlin"  vom  30.  November  1911  hat  die  Staatsregierung ­
  überzeugt,  so  daß  diese  eisenbahntarifarischen  Maßnahmen
ihre  Zustimmung  gegeben  hat.
Wenn  auch  als  Grundsatz  gelten  muß.  daß  Vcrkehrsverbesserungen
  zugunsten  eines  Landesteils  an  sich  nicht  gleich  Ausgleichsforderungen
  der  anderen  Landesteile  begründen,  so  erscheint ­
  doch  im  vorliegenden  Falle  die  Gewährung  von  Kompensationen ­
  an  die  für  das  Staatsganze  so  wichtige  oberschlestsche
Montanindustrie  gerecht,  umsoinehr  als  das  Ausland  sonst  den
größten  Vorteil  ziehen  würde.
Doch  ist  die  neue  Schwierigkeit  des  richtigen  Zeitpunktes
der  zu  gewährenden  Kompensationen  aufgetaucht,  indem  die
Regierung  an  Maßnahnien  erst  Herangehen  will,  wenn  sich  die
Verschiebung  der  Konkurrenzverhältnisse  genau  haben  feststellen
lassen.  Wir  müssen  den  Standpunkt  der  genannten  Denkschrift
vertreten,  daß  die  Kompensationen  gleichzeitig  mit  der  Eröffnung ­
  des  Berlin-  Stettiner  Großschiffahrtsweges  in  Kraft  gesetzt ­
  werden,  um  zu  verhindern,  daß  die  befürchteten  Schädigungen ­
  der  schlesischen  Montanindustrie  überhaupt  erst  eintretenH.
  Denn  die  Rückeroberung  einmal  verlorener  Märkte  ist
meist  sehr  schwer,  vielfach  unmöglich.
Natürlich  dürfen  jene  eisenbabntarifarischen  Maßnahmen
nur  so  lange  Gültigkeit  haben,  als  die  sie  rechtfertigende  Voraussetzung ­
  besteht,  daß  die  Leistungsfähigkeit  der  Oderschiffahrts-.
  straße  ungenügend  ist,  eine  Kompensation  von  sich  aus  zu  bieten.

1)  Denkschrift,  S.  13  fs.
            
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